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Globalevaluation des Massnahmenpakets des Bundes zur ... - IUMSP

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Spezielle StudienProgramm <strong>zur</strong> Förderung der Sekundärprävention undder Früherkennung an. Dieses vom BAG und den Kantonengemeinsam durchzuführende Programm soll sichüber eine Dauer von fünf Jahren erstrecken.• Es wird empfohlen, in Zusammenarbeit mit denAkteuren der vierten Säule (Repression) Begleitmassnahmen<strong>zur</strong> Verstärkung der Sekundärpräventionbei Jugendlichen zu erarbeiten.Was die möglichen Auswirkungen der Gesetzesrevisionbetrifft, so gehen die Meinungen auseinander. Aufjeden Fall ist unbestritten, dass die durch das neueGesetz bewirkten Veränderungen aufmerksam verfolgtwerden müssen.• Das Programm <strong>zur</strong> Erforschung und Evaluation derBetmG-Revision und ihrer Auswirkungen muss spezifischauf Jugendliche abgestimmte Elemente enthaltenund zugleich die Rolle der Justiz in der Sekundärpräventionberücksichtigen. Dabei istinsbesondere zu prüfen, ob die getroffenen Massnahmenzweckmässig und wirksam sind. Es wirdempfohlen, dieses Dispositiv in Zusammenarbeit mitden Akteuren der vierten Säule zu erarbeiten.Prävention beim Verkauf von legalen Drogenan JugendlicheIm Rahmen der Suchtprävention bei Jugendlichen liegteines der Probleme darin, dass die Botschaften zu denlegalen und den illegalen Drogen sich kaum in Einklangbringen lassen. Grundsätzlich ist der Verkauf von Alkoholund Tabak an Jugendliche unter 16 Jahren verboten.Die beiden gewählten Beispiele zu diesem Themasetzen sich mit dem Angebot an legalen Drogen auseinanderund betonen somit einen anderen Aspekt derPrävention.Rechtslage in Bezug auf Tabak und Alkohol hin. Sieempfiehlt <strong>des</strong>halb, die Verantwortlichen von Geschäftenund Verkaufsstellen gezielt zu informieren und zumotivieren.•Gemäss den Empfehlungen der Expertengruppe"Jugendschutz" sollten beim Verkauf von Tabak undAlkohol ansetzende Massnahmen ergriffen werden,um ein wirksameres System <strong>zur</strong> Kontrolle und Verzeigungvon Widerhandlungen zu schaffen.Falls das neue Bun<strong>des</strong>gesetz über die Betäubungsmittelentsprechend dem heutigen Entwurf in Kraft tritt,werden zwei wichtige Änderungen <strong>zur</strong> Abgabe undzum Verkauf von Cannabis einerseits und von Tabakund Alkohol andererseits eingeführt werden: DieAbgabe von Cannabis an einen Jugendlichen unter 16Jahren wird mit Gefängnis und Busse bestraft, währenddie Strafe bei Alkohol und Tabak lediglich auf Gefängnisoder Busse lautet. Was den legalen Verkauf dieserSubstanzen betrifft, so wird – sofern das Opportunitätsprinzipfür den Verkauf von Cannabis eingeführt wird –der Verkauf von Alkohol und Tabak an Jugendliche über16 Jahren erlaubt sein, während die Altersgrenze beiCannabis auf 18 Jahre festgelegt wird.• Es wird empfohlen, sich über diese Unterschiedeund vor allem auch die damit einhergehenden Problemehinsichtlich der Legitimierung und Gesetzesanwendungklar zu werden.• Um diesen Präventionsansatz zu fördern, wird empfohlen,die Interventionen <strong>zur</strong> Bekämpfung <strong>des</strong>Tabak- und Alkoholverkaufs an Kinder zu zentralisierenund via Internet zugänglich zu machen.Die im Rahmen der BetmG-Revision ins Leben gerufeneExpertengruppe "Jugendschutz" weist in ihremSchlussbericht auf die Unzulänglichkeit der heutigen138

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