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Globalevaluation des Massnahmenpakets des Bundes zur ... - IUMSP

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Spezielle StudienAkteuren der übrigen drei Säulen förderlich oder hinderlichsein können.Schlussfolgerungen und EmpfehlungenIm Folgenden werden die Schlussfolgerungen undEmpfehlungen für die drei untersuchten Beispiele dargelegt.Der unserer Ansicht nach geeignetste Partnerfür die Umsetzung der Empfehlungen ist die Arbeitsgruppe"Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sozialarbeitim Drogen- und Aidsbereich" (AgZuPo).Prävention, die auf der spezialisierten Rolleder Polizei basiertDie Rolle und Identität der Polizei ändern sich, wobeider Prävention eine immer grössere Bedeutungzukommt. Dies zeigt sich unter anderem dadurch, dassdie Polizisten neue, spezialisierte Rollen und Funktionenübernehmen. Gegenwärtig gibt es noch keineDatenbank, die all diese in der Schweiz entwickeltenInnovationen zentral zusammenfasst.• Damit alle Kantone und Gemeinden von den polizeilichenInnovationen im Bereich der Prävention profitierenkönnen, wird empfohlen, sämtliche Erfahrungenauf diesem Gebiet in einer Datenbank der "goodpractices" zu sammeln und sie entsprechend zu verwertenund zu nutzen.Im Bereich der primären Prävention wird die Revision<strong>des</strong> Betäubungsmittelgesetzes für die Polizei einigeÄnderungen <strong>zur</strong> Folge haben, denn sie wird künftignicht mehr verpflichtet sein, den Konsum von Cannabisanzuzeigen. Allerdings ist schwer abzuschätzen, wiestark sich diese Änderungen auswirken werden. Mit derAusweitung der Rolle der Polizei im Bereich derprimären Prävention stellt sich die Frage der Rollenteilungzwischen den vor Ort tätigen Akteuren. Die Studiezeigt, dass zwischen der Polizei und den sozialenAkteuren ein Konfliktpotential besteht. Manche Aspekteder Prävention sind eindeutig dem Polizeibereich zuzuordnen,während andere Aspekte weniger leicht zukategorisieren sind.• Um die Kohärenz der Interventionen zwischen den verschiedenenAkteuren zu verbessern und die Aufgabenteilungfestzulegen, sollte das BAG gemeinsam mit derPolizei ein Konzept erarbeiten, welches die Rolle derPolizei und der sozialen Akteure bei der primärenPrävention im Hinblick auf die Gesundheit der Jugendlichensowie die Problematik der Delinquenz näherumschreibt. Es wird empfohlen, dieses Konzept denbetroffenen Institutionen zuzustellen und ihm an fachübergreifendenZusammenkünften Nachachtung zu verschaffen.Prävention im Bereich der JugendgerichtsbarkeitIn den letzten Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischender Justiz und den Partnern <strong>des</strong> Sozialbereichssowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsichtverbessert. Mit dem heutigen Gesetz können dieGerichtsbehörden auf verschiedene Weise eine "Hebelfunktion"ausüben, wobei sie sich stets auf die Gutachtender Fachleute aus dem sozialen oder medizinischenBereich abstützen. Die heutige Regelung hat den Vorteil,dass sie die Rollen der Akteure klar festlegt: DieInterventionen und die Modalitäten der Zusammenarbeitwerden zwar gemeinsam erarbeitet, doch bleibtdie Justiz hauptverantwortlich für die Behandlung <strong>des</strong>Falls. Die Früherfassung von Drogenmissbrauch oderDrogenabhängigkeit bei Jugendlichen wird gegenwärtigals ungenügend eingeschätzt 5 . Es fragt sich, ob adäquate"zivile" Mittel bereitgestellt werden können, umdie sekundärpräventiven Interventionen zu ersetzen, diebisher vom Jugendrichter vorgenommen wurden.• Unter dem bisherigen Gesetz wurden verschiedeneSysteme der Zusammenarbeit zwischen der Justizund den Akteuren <strong>des</strong> Sozialbereichs entwickelt;beim Übergang zum neuen Gesetz sollte daraufgeachtet werden, dass diese Erfahrungen nicht verlorengehen.Mit der Gesetzesrevision werden die Rahmenbedingungender Prävention bei Jugendlichen grundlegendverändert. Der Jugendschutz soll mit verschiedenenMitteln verbessert werden, da die heutige Situation alsunbefriedigend empfunden wird. In seiner Botschaftzum Gesetzesentwurf kündigt der Bun<strong>des</strong>rat ein137

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