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Globalevaluation des Massnahmenpakets des Bundes zur ... - IUMSP

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Wichtigste EreignisseAus den Reihen der eidgenössischen Räte wurden mehrereInterpellationen <strong>zur</strong> Drogenproblematik vorgebracht.Diese bezogen sich einerseits auf bestimmte Bereicheder Bekämpfung <strong>des</strong> illegalen Verkehrs und der Hilfe fürDrogenkonsumierende, andererseits aber auch auf dieBetäubungsmittelgesetzgebung, insbesondere die Strafbestimmungen.In seinen Antworten bemerkte der Bun<strong>des</strong>rat,dass die bestehenden gesetzlichen Bestimmungendem Richter eine differenzierte Beurteilung imEinzelfall erlaubten, es aber dennoch nötig sei, die Drogenpolitikzu überprüfen und nach Möglichkeit zu verbessern.Er beauftragte die Subkommission Drogenfragender Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission,einen Bericht und Empfehlungen über neu zu treffendeMassnahmen und eine eventuelle Revision <strong>des</strong> Betäubungsmittelgesetzeszu verfassen.Prozess 15Der Bericht der Subkommission Drogenfragen derEidgenössischen Betäubungsmittelkommissionerschien 1989 und empfahl insbesondere die Entkriminalisierung<strong>des</strong> Konsums aller Drogen, eine verstärkteBekämpfung <strong>des</strong> illegalen Betäubungsmittelverkehrs,die Einführung eines niedrigeren Strafrahmens für drogenabhängigeKleinhändler und die Förderung vonMethadonprogrammen 16 . Dieses in Fachkreisen ausgiebigdiskutierte Dokument diente dem Bun<strong>des</strong>rat alsDiskussionsgrundlage, die es ihm erlaubte, über dasweitere Vorgehen zu entscheiden. Im Februar 1991beschloss er, zunächst auf eine Gesetzesrevision zuverzichten und dem BAG den Auftrag zu erteilen, einMassnahmenpaket im Bereich Gesundheit <strong>zur</strong> Verminderungder Drogenprobleme (MaPaDro 17 )einzuführen.Danach traf der Bun<strong>des</strong>rat <strong>zur</strong> Ergänzung <strong>des</strong> <strong>Massnahmenpakets</strong>weitere Entscheide, welche dieSekundärprävention, die stationären Behandlungenund die Heroinverschreibung betrafen.1994 entwickelte der Bun<strong>des</strong>rat ein drogenpolitischesModell, das die bestehenden Gesetzesbestimmungenergänzte. Diese "Vier-Säulen-Politik" geht davon aus,dass die Drogenprobleme nur durch eine ausgewogeneIntervention in den Bereichen Prävention, Therapie,Schadenminderung und Repression bekämpft werdenkönnen. Das Eidgenössische Departement <strong>des</strong>Innern (EDI) beauftragte zudem eine Expertenkommission(Kommission Schild) mit der Ausarbeitung einesRevisionsentwurfs <strong>des</strong> BetmG. Diese legte 1996 ihrenBericht vor und empfahl darin insbesondere eine Entkriminalisierung<strong>des</strong> Konsums aller Betäubungsmittel undder damit verbundenen Vorbereitungshandlungensowie eine Stärkung der Vier-Säulen-Politik durch dieSchaffung einer gesetzlichen Grundlage, was auch eineFörderung der interkantonalen Koordination mit sichbringen sollte 18 . Dieser Bericht gelangte im April 1996in die Vernehmlassung und wurde von den Behördenund Experten mehrheitlich günstig aufgenommen 19 . Imselben Jahr wurde eine Verordnung über die Kontrolleder Vorläuferchemikalien verabschiedet.Zwischen 1997 und 1999 wurde der Revisionsprozesswegen drei eidgenössischen Abstimmungen über dieBetäubungsmittelgesetzgebung (Initiativen Jugend ohneDrogen und Droleg, Referendum gegen den Bun<strong>des</strong>beschlussüber die ärztliche Verschreibung von Heroin)zeitweilig unterbrochen. Die Ergebnisse dieser Abstimmungenbestätigten die Politik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates underlaubten es, den Prozess der BetmG-Revision ab derzweiten Jahreshälfte 1999 fortzusetzen.Vernehmlassung 15In Anbetracht der immer noch bestehenden Zweifel hinsichtlichder Strafbarkeit <strong>des</strong> Drogenkonsums und derdamit verbundenen Vorbereitungshandlungen schickteder Bun<strong>des</strong>rat zwei Varianten <strong>des</strong> Gesetzesvorentwurfs indie Vernehmlassung. Die erste (BR1) schlug vor, bei allenBetäubungsmitteln den Konsum und die damit verbundenenVorbereitungshandlungen zu entkriminalisierenund beim Anbau, der Herstellung und dem Verkauf vonHanf das Opportunitätsprinzip anzuwenden. Die zweite(BR2) beschränkte die Straffreiheit auf den Konsum vonCannabis und wandte beim Konsum der anderen Substanzenund den damit verbundenen Vorbereitungshandlungendas Opportunitätsprinzip an. Im zweiten Fall solltenAnbau, Herstellung und Verkauf von Cannabisverboten bleiben.Drei weitere Varianten wurden von der Subkommissionder Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit<strong>des</strong> Nationalrats (SGK-NR) vorgelegt. Die erste dieserVarianten (SGK1) stimmte weitgehend mit der VarianteBR1 überein. Die zweite (SGK2) schlug vor, Straffreiheit30

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