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Globalevaluation des Massnahmenpakets des Bundes zur ... - IUMSP

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Spezielle StudienIn dieser Studie wird der Begriff der Suchtproblematikin einem weiten Sinne verwendet und speziell an dieSituation der Jugendlichen angepasst. SchwerwiegendeSuchtprobleme, wie Heroin- oder Kokainkonsum,werden dabei nicht behandelt, da nur sehrwenige minderjährige Jugendliche davon betroffen sind.Hingegen kann sich auf Grund ihres Verhaltens oderihrer Lebenssituation (Konsum von Cannabis, Alkoholoder Tabak, strafbares Verhalten, schulische oder familiäreProbleme) ein besonderes Bedürfnis nach Hilfeergeben.Die Intensität der Eingriffe durch die Polizei oder denJustizapparat variiert je nach Fallbeispiel. In manchenFällen ist die Polizei oder die Justiz der Hauptakteur, inanderen Fällen spielen sie nur eine Nebenrolle undarbeiten mit Akteuren eines anderen Sektors zusammen.Um die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenenSektoren besser einschätzen zu können, wurdevon einem dreiseitigen Ansatz ausgegangen, wie dasnachfolgende Schema zeigt.Grafik 6.1Dreiseitiger Ansatz für die Untersuchung der FallbeispieleErgebnisseIm Allgemeinen lassen die untersuchten Beispiele einesehr komplexe Situation erkennen, die durch folgendePunkte geprägt ist:• Der rechtliche Rahmen ist komplex: einerseits weilman zwischen dem Bun<strong>des</strong>recht, welches für dieganze Schweiz identisch ist, und dem zum Teil rechtunterschiedlichen kantonalen Recht unterscheidenmuss; andererseits weil Gesetzesänderungen, etwaim Betäubungsmittelrecht, hängig sind und <strong>des</strong>wegenUnsicherheiten entstehen.•Im Bereich der Prävention sind zahlreiche Akteureund Institutionen tätig. Dadurch kommen verschiedensteKonzepte <strong>zur</strong> Anwendung und stellt sich dieFrage, wie die Verantwortlichkeiten verteilt sind.• Obwohl mehrere Kantone von derselben Grundideeausgehen, unterscheidet sich die Umsetzung je nachKanton und manchmal sogar innerhalb eines Kantons.•Die gesellschaftliche Wahrnehmung <strong>des</strong> Cannabiskonsumsändert sich. Abgesehen vom rechtlichenRahmen bestehen keine objektiven Schranken, dieden "problematischen Konsum" abgrenzen; diesermuss vielmehr von den beteiligten Akteuren – alsoauch den betroffenen Jugendlichen – gemeinsamdefiniert werden.4. Säule SozialpartnerPolizeiKantonale Departemente•Gesundheit•Kinderschutz•SchuleJugendrichterNGOs•Drogensucht•Jugend•PräventionRechtsrahmen135

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