Monitoring und Beurteilung <strong>des</strong> MaPaDro Phase 4ForschungAllgemeine Situation in der SchweizDie Schweizer Politik im Bereich der Forschung basiertauf dem Forschungsgesetz (FG) aus dem Jahr 1983. Zieldieses Gesetzes ist es, die wissenschaftliche Forschungzu unterstützen und die Umsetzung und Bekanntmachungihrer Resultate zu fördern. In diesem Gesetz ist diefinanzielle Unterstützung der freien Forschung (etwa dreiviertelder Mittel), deren wichtigsten Ziel die Sicherstellungder wissenschaftlichen Ausbildung und Qualität ist,und der sogenannten orientierten Forschung vorgesehen.Diese wird in Form von Nationalen Forschungsprogrammen(NFP), Schwerpunktprogrammen (SPP) sowie speziellenProgrammen (z.B. HIV/Aids) umgesetzt, mit denendie Kenntnisse zu bestimmten Themen vertieft werdensollen. Für die Förderung der Forschung ist vor allem derSchweizerische Nationalfonds (SNF) zuständig. Bisherspielte das Suchtthema unter den im Rahmen dieserPolitik subventionierten Themen nur eine Nebenrolle. DieBun<strong>des</strong>verwaltung verfügt auch über eigene Mittel <strong>zur</strong>Förderung von Forschungsarbeiten, mit deren Hilfe siesich das für ihre Aktivitäten erforderliche Expertenwissenaneignen kann.BedürfnisseDie zunehmenden Probleme im Zusammenhang mitdem Drogenkonsum seit Ende der 1980er Jahre führtendazu, dass ein neuer Bedarf nach den im Umgangmit diesem Phänomen notwendigen Kenntnissen entstand.Die Aktion der öffentlichen Körperschaften(Bund, Kantone, Städte), der Institutionen (Kliniken,Heime, Beratungsstellen) und der Fachleute (Ärzte,Sozialarbeiter) muss sich auf ein Wissen stützen können,das es ermöglicht, die Zweckmässigkeit und Effizienzder durchgeführten Aktionen zu optimieren. Vorallem werden Kenntnisse über die Zielbevölkerung(Drogenkonsumierende) und ihr soziales Umfeld, dieverschiedenen Interventionsmethoden (Prävention,Behandlung, Schadenminderung) und ihre Wirkungen,die Programme und die Politik im Drogenbereich sowiederen Auswirkungen benötigt.Um qualitativ hoch stehende Forschung betreiben zukönnen, muss diese Aufgabe Universitätsinstituten undForschungszentren anvertraut werden, da diese über dienotwendigen Kompetenzen und Infrastrukturen verfügen.Die Mobilisierung der Wissenschaftler stellt in diesemBereich somit ebenfalls ein Bedürfnis dar.Schliesslich ist die Forschung im Drogenbereich auffinanzielle Unterstützung angewiesen, welche oft nichtvon den Gemeinde- und Kantonsbehörden geleistet werdenkann. Meist braucht es ein Engagement <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>,damit die Forschungsarbeiten durchgeführt werdenkönnen.97
Monitoring und Beurteilung <strong>des</strong> MaPaDro Phase 4Angebot/MittelDie zunehmende Beteiligung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> an derBekämpfung der Drogenprobleme hatte <strong>zur</strong> Folge,dass für die Forschung deutlich höhere Mittel <strong>zur</strong> Verfügunggestellt wurden. Dies erfolgte mittels einerErhöhung der Budgets für die Forschung im Rahmen<strong>des</strong> MaPaDro. Infolge<strong>des</strong>sen entwickelte sich das BAGin diesem Bereich zu einem Hauptakteur in derSchweiz.Die Entwicklung der Forschung in den 1990er Jahrentrug zu einer Steigerung der Kompetenzen und einerSpezialisierung gewisser Institutionen in diesemBereich bei. So beschäftigt sich das 1994 in Zürichgegründete Institut für Suchtforschung hauptsächlichmit der Interventionsforschung im Bereich der Substitutionsbehandlungenund stationären Therapien. DieSchweizerische Fachstelle für Alkohol- und andereDrogenprobleme (SFA) in Lausanne hingegen ist unteranderem für die Sammlung epidemiologischer und ätiologischerDaten in den Bereichen legale und illegaleDrogen zuständig. Die Institute für Sozial- und Präventivmedizinmm , mehrere Universitäten nn psychiatrischeDienste sowie Dienststellen der Kinder- und Jugendpsychologieoo in der Schweiz haben ebenfalls Kompetenzenim Zusammenhang mit Suchtproblemen erworben.Ziele und Strategie <strong>des</strong> BAGDie Forschungspolitik <strong>des</strong> BAG im Suchtbereich stütztsich auf zwei Vorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. So wird einerseitsbei den Massnahmen <strong>zur</strong> sogenannten sektoriellenForschung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> präzisiert, dass dieser mitden für die Forschungsaktivitäten der Bun<strong>des</strong>verwaltung<strong>zur</strong> Verfügung gestellten Mitteln die Möglichkeithaben sollte, durch die Beschaffung von wissenschaftlichenDaten ein Expertenwissen zu erwerben 45 . Andererseitsist in Artikel 15c Absatz 1 <strong>des</strong> Betäubungsmittelgesetzesfestgehalten, dass der Bund diewissenschaftliche Forschung über die Wirkungsweiseder Betäubungsmitteln sowie die Ursachen, Auswirkungenund Bekämpfungsmöglichkeiten <strong>des</strong> Betäubungsmittelmissbrauchsmit Mitteln oder andern Massnahmenfördern soll.ZieleZiel der Forschungspolitik <strong>des</strong> BAG ist es, die für einerationale Beschlussfassung notwendigen Daten zubeschaffen und bereitzustellen, um die Interventionensowie die Politik im Zusammenhang mit dem Drogenkonsumunterstützen und steuern zu können. Zu denweiteren Forschungszielen gehört es, vorgefassteIdeen in Frage zu stellen, Ersatzlösungen für die derzeitübliche Praxis zu entwickeln und diese mit geeignetenMethoden zu überprüfen. Um diese Ziele zu erreichen,ist die Mitwirkung der Sozialakteure, Institutionen undprivaten Organisationen auf lokaler, regionaler, nationalerund internationaler Ebene unerlässlich.mm Insbesondere das <strong>IUMSP</strong> in Lausanne (<strong>Globalevaluation</strong> der Massnahmen<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Bereich der illegalen Drogen) sowie dieISPM in Bern und Zürich (Forschung und Evaluation im Zusammenhangmit der Tabakproblematik).nnooLausanne (Kriminologie, Psychologie und Wirtschaftspolitik DEEP),Genf (gesetzgebende Aspekte – CETEL), Freiburg (Psychologie undJournalismus), Neuenburg (wirtschaftliche Aspekte – IRER), Bern(Psychologie, Pharmakologie, Ethnologie und Fortbildung), Zürich(Psychologie), ETH Lausanne (städtebauliche Aspekte – IREC), usw.Service universitaire de psychiatrie de l’enfant et de l’adolescent(SUPEA) in Lausanne, HCU Genf (Abteilung Psychiatrie, Division <strong>des</strong>abus de substances), die psychiatrischen Polikliniken der UniversitätenLausanne, Zürich und Basel (PUK), die psychiatrischen Diensteder Universität Bern (UPD) usw.98