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Globalevaluation des Massnahmenpakets des Bundes zur ... - IUMSP

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1Das MaPaDroIn diesem Kapitel wird das Massnahmenpaket <strong>des</strong>Bun<strong>des</strong> <strong>zur</strong> Verminderung der Drogenprobleme(MaPaDro) vorgestellt, das Gegenstand dieser<strong>Globalevaluation</strong> ist. Dabei werden folgendeAspekte betrachtet:• die Rolle <strong>des</strong> MaPaDro in der Drogenpolitik<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>;•die Organisation <strong>des</strong> Programms;• seine Ziele;• seine Prioritäten.Diese Elemente sollten es der Leserschaft erlauben,den Inhalt und die Besonderheiten <strong>des</strong> Programmsbesser zu erfassen.EinführungDas Massnahmenpaket <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> <strong>zur</strong> Verminderungder Drogenprobleme (MaPaDro) 1 wurde vom Bun<strong>des</strong>amtfür Gesundheit (BAG) aufgrund eines Beschlussesausgearbeitet, den der Bun<strong>des</strong>rat im 1991 erlassenhat. Der Bun<strong>des</strong>rat wollte auf die zunehmenden Drogenproblemein der Schweiz reagieren, vor allem aufden gestiegenen Heroinkonsum, die Zunahme der HIV-Infektionen bei den Drogen injizierenden Personen undauf die zahlreichen sozialen Probleme rund um dieoffenen Drogenszenen in einigen DeutschschweizerStädten.Das Programm wurde für eine Dauer von fünf Jahrenangelegt, also bis zum Jahr 1997. Es wurde anschliessendverlängert und schliesslich am 31. Dezember2001 abgeschlossen. Derzeit werden die Programmaktivitätenfortgeführt, aber eine offizielle Entscheidungüber die Erneuerung <strong>des</strong> MaPaDro steht noch aus.Das MaPaDro in der Drogenpolitik<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>Seit 1994 wird die Drogenpolitik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> als Vier-Säulen-Politik definiert. Gemäss diesem Modell ist einewirksame Politik in diesem Bereich nur durch ausgewogeneInterventionen in den Bereichen Prävention, Therapieund Wiedereingliederung, Schadenminderungund Repression möglich 2 . Das MaPaDro nimmt in dieserPolitik einen wichtigen Platz ein, da es die Hauptaktivitäten<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Rahmen der ersten drei Säulenim Gesundheitsbereich, nämlich der Prävention, Therapieund Schadenminderung, umfasst. Beteiligt an denAktivitäten im Zusammenhang mit diesen drei Säulensind nebst dem BAG das Bun<strong>des</strong>amt für Sozialversicherung(BSV) und das Bun<strong>des</strong>amt für Statistik (BFS).Die Repression fällt hingegen hauptsächlich in dieZuständigkeit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes für Polizei (fedpol. ch)und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes für Justiz (BJ). Die Koordinationzwischen diesen verschiedenen Verwaltungsstellengehört natürlich auch <strong>zur</strong> Vier-Säulen-Politik <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>.Sie erfolgt häufig über Interventionen im Rahmen<strong>des</strong> MaPaDro, wobei das BAG eine führende Rolleübernimmt.Die gesundheitspolitische Arbeit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> imBereich der Drogenpolitik beschränkt sich aber nichtallein auf die vom BAG im Rahmen <strong>des</strong> MaPaDrounternommenen Aktivitäten. Sie umfasst auch die Ausarbeitungder schweizerischen Politik im Drogenbereich(Parlament, Bun<strong>des</strong>rat, Abstimmungen), die Revision<strong>des</strong> Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), die internationalepolitische Zusammenarbeit, die Kontrolle der zumedizinischen Zwecken verwendeten Betäubungsmittelund andere Aspekte, die mit diesen Substanzen inZusammenhang stehen. Diese verschiedenen Elementeder Tätigkeit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> werden in dieser <strong>Globalevaluation</strong>nicht berücksichtigt.Die Rolle <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> bei den gesundheitspolitischenInterventionen <strong>zur</strong> Drogenproblematik ist im Betäubungsmittelgesetz(Art. 15a und 15c) festgelegt undrichtet sich auch nach den drogenpolitischen Beschlüssen<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates. Die Interventionen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>sollen primär die Anstrengungen der übrigen Akteure,d.h. der Kantone, der Gemeinden und der privatenOrganisationen, unterstützen (Komplementaritätsprinzip).15

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