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3. Bericht des MDS über die Qualität in der ambulanten und ...

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I ZusammenfassungDer Mediz<strong>in</strong>ische Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung (MDK) hat <strong>die</strong> Aufgabe, Qualitätsprüfungennach §§ 114 ff. SGB XI <strong>in</strong> <strong>ambulanten</strong> Pflege<strong>die</strong>nsten <strong>und</strong> stationären E<strong>in</strong>richtungendurchzuführen. In <strong>der</strong> Zeit vor dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) hat <strong>der</strong> MDKjährlich ca. 20 % aller zugelassenen Pflegee<strong>in</strong>richtungen geprüft. Mit dem am 01.07.2008 <strong>in</strong>Kraft getretenen PfWG hat <strong>der</strong> Gesetzgeber <strong>die</strong> externe Qualitätssicherung durch den MDKneu ausgerichtet. In <strong>der</strong> Zeit vom 01.07.2008 bis 31.12.2010 sollte jede Pflegee<strong>in</strong>richtunge<strong>in</strong>mal vom MDK geprüft werden, seit 2011 s<strong>in</strong>d jährliche Prüfungen vorgesehen.Um <strong>die</strong> erhöhte Prüffrequenz umsetzen zu können, haben <strong>die</strong> MDK das Prüfpersonal aufgestockt.Ende 2006 waren 175 Mitarbeiter mit Qualitätsprüfungen betraut. Zum 01.09.2011lag <strong>die</strong> Zahl <strong>die</strong>ser Mitarbeiter bei 596 (Vollzeitäquivalente) bzw. 660 (Personen). Bei <strong>die</strong>senMitarbeitern handelt es sich fast ausschließlich um Pflegefachkräfte (95,8 %). Über 60 % <strong>der</strong>Prüfer verfügen über e<strong>in</strong>e Auditorenqualifikation, knapp <strong>die</strong> Hälfte <strong>der</strong> Mitarbeiter hat e<strong>in</strong>eleitungsbezogene Qualifikation <strong>und</strong> 28,6 % <strong>der</strong> Mitarbeiter haben e<strong>in</strong> pflegeorientierteso<strong>der</strong> e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Studium absolviert. Darüber h<strong>in</strong>aus verfügen <strong>die</strong> Prüfer <strong>des</strong> MDK überumfangreiche Berufserfahrung, <strong>die</strong> ihnen bei <strong>der</strong> Ausübung ihrer anspruchsvollen Tätigkeitzugutekommt.Vor dem PfWG waren <strong>die</strong> Prüfungen <strong>des</strong> MDK darauf ausgerichtet, mit dem Prüfbericht e<strong>in</strong>eEntscheidungsgr<strong>und</strong>lage für <strong>die</strong> Bescheide <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>verbände <strong>der</strong> Pflegekassen zu liefern<strong>und</strong> <strong>die</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen fachlich zu beraten. Mit dem PfWG wurde <strong>der</strong> Qualitätsprüfung<strong>des</strong> MDK e<strong>in</strong>e weitere wichtige Funktion zugewiesen: E<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> Prüfergebnisse <strong>des</strong> MDKwird auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage von Vere<strong>in</strong>barungen zur Transparenz nach § 115 Abs. 1a SGB XI vonden Lan<strong>des</strong>verbänden <strong>der</strong> Pflegekassen für <strong>die</strong> Pflegebedürftigen <strong>und</strong> ihre Angehörigen verständlich,übersichtlich <strong>und</strong> vergleichbar im Internet veröffentlicht. Damit wurden <strong>die</strong> Prüfungen<strong>des</strong> MDK verstärkt <strong>in</strong>s Licht <strong>der</strong> öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt, <strong>und</strong> <strong>die</strong> Bedeutung<strong>der</strong> Prüfergebnisse ist aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Prüfergebenisse auch für <strong>die</strong>geprüften Pflegee<strong>in</strong>richtungen gestiegen.Bei den Qualitätsprüfungen <strong>des</strong> MDK steht <strong>die</strong> personenbezogene Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität(Versorgungsqualität) im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>. Dieser wichtige Bereich <strong>der</strong> Qualität wirdunmittelbar bei Bewohnern / Pflegebedürftigen, <strong>die</strong> von den stationären Pflegee<strong>in</strong>richtungeno<strong>der</strong> <strong>ambulanten</strong> Pflege<strong>die</strong>nsten versorgt werden, geprüft. Vor dem PfWG wurden hierzuBewohner bzw. Pflegebedürftige <strong>in</strong> <strong>die</strong> Überprüfung e<strong>in</strong>bezogen, bei denen beson<strong>der</strong>e Pflegesituationen(z. B. Sondenernährung, Dekubitus) vorlagen, während <strong>der</strong>zeit <strong>die</strong> Versorgungsqualitätbei per Zufallsstichprobe ausgewählten Personen bewertet wird.Der MDK führt se<strong>in</strong>e Qualitätsprüfungen auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Qualitätsprüfungs-Richtl<strong>in</strong>iennach § 114a Abs. 7 SGB XI <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 53a SGB XI durch. In <strong>die</strong>se Richtl<strong>in</strong>iens<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Transparenzvere<strong>in</strong>barungen e<strong>in</strong>gearbeitet worden. Der Prüfumfang geht aber über<strong>die</strong> Transparenzvere<strong>in</strong>barungen h<strong>in</strong>aus. Diese Prüfgr<strong>und</strong>lagen s<strong>in</strong>d seit dem 01.07.2009 <strong>in</strong>Kraft. Weiterer Bestandteil <strong>der</strong> Prüfgr<strong>und</strong>lagen <strong>des</strong> MDK s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> MDK-Anleitungen, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>ee<strong>in</strong>heitliche Umsetzung <strong>der</strong> Prüfgr<strong>und</strong>lagen för<strong>der</strong>n sollen.I.1 Anzahl Prüfungen <strong>und</strong> Datengr<strong>und</strong>lageIn <strong>der</strong> Zeit vom 01.07.2008 (Inkrafttreten <strong>des</strong> PfWG) bis zum 31.12.2010 s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sgesamt24.882 Qualitätsprüfungen durch den MDK durchgeführt worden, davon 11.653 Qualitätsprüfungen<strong>in</strong> <strong>ambulanten</strong> Pflege<strong>die</strong>nsten <strong>und</strong> 1<strong>3.</strong>229 Qualitätsprüfungen <strong>in</strong> stationären Pflegee<strong>in</strong>richtungen.Ausgehend von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> zugelassenen Pflegee<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d imZusammenfassung13

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