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3. Bericht des MDS über die Qualität in der ambulanten und ...

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Öffentlichkeitsarbeit erfolgt <strong>in</strong> Form von Vorträgen zum Beispiel zu den Pflegetransparenzvere<strong>in</strong>barungen,<strong>der</strong> Qualitätsprüfungsrichtl<strong>in</strong>ie <strong>und</strong> pflegefachlichen Themen, z. B. bei Veranstaltungenvon Trägerverbänden <strong>der</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen, Bildungse<strong>in</strong>richtungen sowie imRahmen von Informationsveranstaltungen bei Seniorenbeiräten <strong>und</strong> Ärztekammern.Bei Anfragen <strong>des</strong> Hörfunks, <strong>des</strong> Fernsehens sowie <strong>der</strong> Pr<strong>in</strong>tme<strong>die</strong>n wurde Auskunft zumVerfahren <strong>der</strong> Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI <strong>und</strong> den Pflegetransparenzvere<strong>in</strong>barungengegeben.Heimgesetzgebung auf Lan<strong>des</strong>ebene <strong>und</strong> Zusammenarbeit <strong>des</strong> MDK mit denAufsichtsbehö rdenIn Hamburg ist das Hamburgische Gesetz zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wohn- <strong>und</strong> Betreuungsqualitätälterer, beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter <strong>und</strong> auf Betreuung angewiesener Menschen (Hamburgisches Wohn- <strong>und</strong>Betreungskonzept, HmbWBG) am 01.01.2010 <strong>in</strong> Kraft getreten. Zusätzlich zu den Überprüfungenvon Wohn e<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d Voraussetzungen geschaffen worden, anlassbezogene<strong>und</strong> Stichprobenprüfungen <strong>in</strong> <strong>ambulanten</strong> Pflege<strong>die</strong>nsten durch <strong>die</strong> Aufsichtsbehörden <strong>der</strong>Stadt Hamburg durchzuführen.In Schleswig-Holste<strong>in</strong> ist am 01.08.2009 das Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung <strong>und</strong>Schutz von Menschen mit Pflegebedarf o<strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz,SbStG) <strong>in</strong> Kraft getreten.Die jährlichen Überprüfungen <strong>der</strong> stationären Pflegee<strong>in</strong>richtungen durch <strong>die</strong> Aufsichtsbehördensollen sich demnach im Wesentlichen auf Aspekte <strong>der</strong> Struktur- <strong>und</strong> Prozessqualitätbeziehen.Wie im Bun<strong>des</strong>land Hamburg s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong> durch den Gesetzgeber <strong>die</strong>Voraussetzungen für <strong>die</strong> Veröffentlichung von Prüfergeb nis sen geschaffen worden.Sowohl <strong>in</strong> Hamburg als auch <strong>in</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d Durchführungs ver ordnungen für <strong>die</strong>genannten Lan<strong>des</strong>gesetze erarbeitet worden, <strong>der</strong> Erlass <strong>der</strong> Verordnungen steht noch aus.Um arbeitsteilige Qualitätsprüfungen zwischen den Aufsichtsbehörden <strong>und</strong> dem Mediz<strong>in</strong>ischenDienst bestmöglich zu organisieren, ist e<strong>in</strong>e Arbeitsgruppe zur Abstimmung <strong>der</strong>Arbeitsabläufe <strong>der</strong> Prüf<strong>in</strong>stitutionen e<strong>in</strong>gerichtet worden, an <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Aufsichtsbehörden<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong>, das Sozialm<strong>in</strong>isterium, <strong>die</strong> Lan<strong>des</strong>verbände <strong>der</strong>Pflege kassen <strong>und</strong> <strong>der</strong> MDK beteiligt s<strong>in</strong>d.Für <strong>die</strong> Aufsichtsbehörden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong> ist durch das Sozialm<strong>in</strong>isteriume<strong>in</strong>e Prüfrichtl<strong>in</strong>ie erarbeitet worden, <strong>die</strong> zeitnah implementiert werden soll.Die Pilotierung <strong>die</strong>ser Prüfrichtl<strong>in</strong>ie ist unter Beteiligung <strong>des</strong> Mediz<strong>in</strong>ischen Dienstes erfolgt.E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>des</strong> MDK <strong>in</strong> Län<strong>der</strong>strukturenDer MDK Nord ist regelmäßig an Sitzungen <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>pflegeausschüsse <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>Hamburg <strong>und</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong> beteiligt. Absprachen zur arbeitsteiligen Durchführung vonQualitätsprüfungen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden erfolgen über langfristigegeme<strong>in</strong>same Prüfplanungen bzw. über <strong>die</strong> Teilnahme an Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften. In <strong>der</strong> StadtHamburg f<strong>in</strong>den regelmäßige Arbeitssitzungen unter Beteiligung <strong>der</strong> Sozialbehörde, <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>verbände<strong>der</strong> Pflegekassen <strong>und</strong> <strong>des</strong> MDK Nord statt. Die Zusammenarbeit <strong>in</strong> <strong>die</strong>senArbeitsgruppen wird als ausgesprochen kon struktiv erlebt.164 MDK-Kurzberichte

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