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3. Bericht des MDS über die Qualität in der ambulanten und ...

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Ebenso wird geprüft, ob <strong>die</strong> Mitarbeiter entsprechend ihrer formalen (Ausbildung) o<strong>der</strong>materiellen (Anleitung, Schulung) Qualifikation e<strong>in</strong>gesetzt werden (Frage 15.5). Bei 42.099Personen liegen Daten darüber vor, ob <strong>die</strong> Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation e<strong>in</strong>gesetztwurden. Bei allen 42.099 Personen war das Kriterium relevant. Bei 92,0 % (38.714von 42.099) <strong>die</strong>ser Pflegebedürftigen s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikatione<strong>in</strong>gesetzt worden. Allerd<strong>in</strong>gs fand bei 8,0 % (<strong>3.</strong>385 von 42.099) <strong>der</strong> Pflegebedürftigen(ganz o<strong>der</strong> teilweise) e<strong>in</strong>e Versorgung durch Mitarbeiter statt, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> entsprechendenMaßnahmen nicht ausreichend bzw. nicht nachvollziehbar qualifiziert waren.Zudem wird nachgeprüft, ob dem Pflegebericht situationsgerechtes Handeln bei akutenEreignissen zu entnehmen ist (Frage 15.6). Bei 42.099 Personen liegen Daten hierzu vor. Bei17.527 Personen war das Kriterium relevant. Bei 84,7 % (14.851 von 17.527) <strong>die</strong>ser Pflegebedürftigenwar dem Pflegebericht situationsgerechtes Handeln bei akuten Ereignissen zuentnehmen. Bei 15,3 % (2.676 von 17.527) <strong>die</strong>ser Pflegebedürftigen s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs im Rahmen<strong>der</strong> Prüfungen Situationen erkannt worden, bei denen durch <strong>die</strong> Mitarbeiter <strong>des</strong> Pflege<strong>die</strong>nstesnicht situationsgerecht gehandelt worden ist <strong>und</strong> z. B. bei e<strong>in</strong>em Sturz we<strong>der</strong> Angehörigenoch Hausarzt <strong>in</strong>formiert worden s<strong>in</strong>d.Der aktuelle Stand <strong>des</strong> Wissens zur Vermeidung von <strong>und</strong> zum Umgang mit freiheitse<strong>in</strong>schränkendenMaßnahmen ist <strong>in</strong> diversen Publikationen für <strong>die</strong> stationäre Pflege beschriebenworden. 62 Diese Publikationen können auch Anregungen <strong>und</strong> Denkanstöße für <strong>die</strong> ambulantePflege geben. Bei den Qualitätsprüfungen <strong>des</strong> MDK wird bewertet, ob bei freiheitse<strong>in</strong>schränkendenMaßnahmen E<strong>in</strong>willigungen o<strong>der</strong> Genehmigungen vorliegen (Frage 15.7,Transparenzkriterium 17). Bei 44.440 Personen liegen Daten darüber vor, ob freiheitse<strong>in</strong>schränkendeMaßnahmen e<strong>in</strong>gesetzt wurden <strong>und</strong> hierzu E<strong>in</strong>willigungen o<strong>der</strong> Genehmigungenvorlagen. Bei 1.796 Pflegebedürftigen waren entsprechende Maßnahmen erkennbar.Bei 84,3 % (1.514 von 1.796) <strong>die</strong>ser Personen lagen E<strong>in</strong>willigungen o<strong>der</strong> Genehmigungenvor. Bei 15,7 % (282 von 1.796) lagen entsprechende E<strong>in</strong>willigungen o<strong>der</strong> Genehmigungenjedoch nicht vor. Es muss allerd<strong>in</strong>gs darauf h<strong>in</strong>gewiesen werden, dass <strong>die</strong> Anwendbarkeit <strong>des</strong>§ 1906 Abs. 4 BGB, auf <strong>des</strong>sen Gr<strong>und</strong>lage richterliche Genehmigungen o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>willigungene<strong>in</strong>geholt werden, <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>ambulanten</strong> Pflege nicht unumstritten ist. Die Vorschrift bezieht sichzunächst auf freiheitse<strong>in</strong>schränkende Maßnahmen <strong>in</strong> E<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong> for<strong>der</strong>t dort e<strong>in</strong>erichterliche Genehmigung. Die Rechtsprechung sche<strong>in</strong>t sich dah<strong>in</strong>gehend zu entwickeln,dass entsprechende Genehmigungen auch bei „e<strong>in</strong>richtungsähnlichen“ Versorgungsformengefor<strong>der</strong>t werden. Unter e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>richtungsähnlichen Versorgungsform kann bereits <strong>die</strong> Versorgungdurch e<strong>in</strong>en <strong>ambulanten</strong> Pflege<strong>die</strong>nst <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wohnung <strong>des</strong> Pflegebedürftigen verstandenwerden (so z. B. Amtsgericht Bonn).62z. B. Universität Hamburg & Universität Witten/Herdecke 2009, Bayerisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung,Familie <strong>und</strong> Frauen 200692 <strong>Bericht</strong>

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