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3. Bericht des MDS über die Qualität in der ambulanten und ...

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gen nach Stichprobenziehungen vor, <strong>die</strong> Heimaufsicht führt ihre Prüfungen <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>erGesamtbegehung unter Berücksichtigung von Anlassbegründungen durch. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong>unterschiedlichen Erhebungsmethoden bei<strong>der</strong> Institutionen ist es aus Sicht <strong>des</strong> MDK Sachsen<strong>der</strong>zeit nicht möglich, <strong>die</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Heimaufsichten <strong>in</strong> <strong>die</strong> eigene Prüfung e<strong>in</strong>fließen zulassen.Gemäß <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Gesetzgebers nach e<strong>in</strong>er stärkeren Zusammenarbeit mit denzuständigen Behörden nach heimrechtlichen Vorschriften (§ 117 SGB XI), war <strong>die</strong> Fach- <strong>und</strong>Führungsebene <strong>des</strong> Bereiches Qualitätsprüfungen <strong>des</strong> MDK Sachsen bemüht, e<strong>in</strong>e stärkereAbstimmung h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Prüfaktivitäten bei<strong>der</strong> Institutionen zu erreichen.Die personellen Ressourcen <strong>der</strong> Heimaufsichten Sachsens sprechen gegen regelmäßiggeme<strong>in</strong>sam stattf<strong>in</strong>dende Prüfungen.Die AG 20 nach HeimG <strong>in</strong> Sachsen hat sich <strong>des</strong>halb darauf gee<strong>in</strong>igt, ab dem Jahr 2011 <strong>die</strong>geme<strong>in</strong>same Prüftätigkeit zunächst auf den Bereich <strong>der</strong> anlassbed<strong>in</strong>gten Prüfungen zubeschränken.Dem langfristigen Ziel e<strong>in</strong>er stärkeren <strong>in</strong>haltlichen Abstimmung <strong>der</strong> Prüftätigkeit kam man imRahmen gegenseitiger Hospitationen <strong>und</strong> geme<strong>in</strong>sam durchgeführter Prüfungen 2010näher.Für <strong>die</strong> weitere Zusammenarbeit wurde im Rahmen <strong>der</strong> AG § 20 nach HeimG konsentiert,dass zukünftig jährlich ca. 12 geme<strong>in</strong>same Prüfungen / Begehungen bei<strong>der</strong> Institutionenrealisiert werden sollen. Begleitend wurde <strong>der</strong> enge fachliche Austausch zwischen MDK <strong>und</strong>Heimaufsicht fortgesetzt. Hier hat sich bereits e<strong>in</strong>e gute Zusammenarbeit auf Arbeitsebeneentwickelt.E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>des</strong> MDK <strong>in</strong> Län<strong>der</strong>strukturenDer MDK Sachsen ist <strong>in</strong> zahlreichen Gremien <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>ebene e<strong>in</strong>geb<strong>und</strong>en. Hier übernimmter vor allem <strong>die</strong> Rolle <strong>des</strong> Beraters zu pflegefachlichen Themen <strong>und</strong> Fragestellungen.Unter an<strong>der</strong>em s<strong>in</strong>d hier <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>pflegeausschuss <strong>und</strong> <strong>die</strong> von <strong>die</strong>sem berufenen Unterausschüssezur Bearbeitung relevanter Fragestellungen auf Lan<strong>des</strong>ebene zu nennen.Die Zusammenarbeit mit den Heimaufsichten Sachsens wird im Wesentlichen im Rahmen <strong>der</strong>AG 20 nach HeimG geregelt.Der MDK Sachsen verfügt aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> langjährig umfassenden Prüferfahrungen über e<strong>in</strong>hohes pflegefachliches Know-how, welches durch <strong>die</strong> Gremien <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>politik zur Vorbereitungvon Entscheidungen regelmäßig abgerufen wird.Des Weiteren f<strong>in</strong>det mit dem Lan<strong>des</strong>verband für Hospizarbeit <strong>und</strong> Palliativmediz<strong>in</strong> Sachsene.V. e<strong>in</strong> reger <strong>und</strong> sehr offener Erfahrungsaustausch statt. In den Fokus werden dabei <strong>die</strong>Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Schwerpunktversorgung gerückt.Darüber h<strong>in</strong>aus kooperiert <strong>der</strong> MDK Sachsen mit verschiedenen Hochschulen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>.Fachvorträge <strong>des</strong> MDK Sachsen zu den Themen Pflegebegutachtung nach § 18 SGB XI <strong>und</strong>Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI s<strong>in</strong>d Bestandteil <strong>der</strong> Curricula <strong>der</strong> Pflegestu<strong>die</strong>ngänge.Dem MDK Sachsen ist es e<strong>in</strong> beson<strong>der</strong>es Anliegen, se<strong>in</strong>e pflegefachlichen Kompetenzen <strong>und</strong>se<strong>in</strong>e Erfahrungen auf Lan<strong>des</strong>ebene e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.176 MDK-Kurzberichte

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