4.<strong>3.</strong>1.2 BehandlungspflegeDie Fragen zur Behandlungspflege können im Rahmen <strong>der</strong> Qualitätsprüfungen <strong>in</strong> <strong>ambulanten</strong>Pflege<strong>die</strong>nsten nur dann bearbeitet werden, wenn e<strong>in</strong>e entsprechende behandlungspflegerischeMaßnahme bei den Personen, <strong>die</strong> per Zufallsauswahl <strong>in</strong> <strong>die</strong> Prüfung e<strong>in</strong>bezogenwurden, ärztlich verordnet wurde. Der ambulante Pflege<strong>die</strong>nst kann <strong>die</strong> verordneten behandlungspflegerischenLeistungen nur fachlich korrekt durchführen, wenn <strong>der</strong> verordnende Vertragsarzte<strong>in</strong>e dem aktuellen Stand <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>isch-pflegerischen Erkenntnisse entsprechendeVerordnung ausgestellt <strong>und</strong> gleichzeitig <strong>die</strong> hiermit zusammenhängendenerfor<strong>der</strong>lichen Mediz<strong>in</strong>produkte <strong>und</strong> Hilfsmittel geson<strong>der</strong>t verordnet hat. Ist <strong>die</strong>s nicht <strong>der</strong>Fall, kann <strong>die</strong>s nicht dem <strong>ambulanten</strong> Pflege<strong>die</strong>nst angelastet werden. Dies ist bei <strong>der</strong> Beurteilung<strong>der</strong> personenbezogenen Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität (Versorgungsqualität) <strong>des</strong><strong>ambulanten</strong> Pflege<strong>die</strong>nstes durch den MDK zu beachten. Die jeweiligen Kriterien zur Behandlungspflegewerden daher nur dann als nicht erfüllt bewertet, wenn <strong>die</strong> Verantwortungdafür dem Pflege<strong>die</strong>nst zugeordnet werden kann.Weiterh<strong>in</strong> ist zu beachten, dass sich aus <strong>der</strong> ärztlichen Verordnung selbst, <strong>die</strong> auch für <strong>die</strong>Genehmigung <strong>der</strong> Leistung durch <strong>die</strong> Krankenkasse herangezogen wird, meist nur ergibt,welche Maßnahme <strong>in</strong> welcher Frequenz durchgeführt werden soll. Die konkrete Ausgestaltung<strong>der</strong> Maßnahme (z. B. <strong>die</strong> Dosis e<strong>in</strong>er Insul<strong>in</strong><strong>in</strong>jektion, <strong>die</strong> konkrete Durchführung <strong>der</strong>W<strong>und</strong>versorgung) ergibt sich aus den Anordnungen <strong>des</strong> Arztes, <strong>die</strong> mittels schriftlicher o<strong>der</strong>mündlicher Kommunikation zwischen Pflege<strong>die</strong>nst <strong>und</strong> Arzt zusätzlich abgestimmt werdenmüssen.Aus den Daten für <strong>die</strong>sen <strong>Bericht</strong> lässt sich ableiten, welche behandlungspflegerischen Maßnahmenbei Pflegebedürftigen beson<strong>der</strong>s häufig von den Pflege<strong>die</strong>nsten zusätzlich zu Sachleistungennach dem SGB XI erbracht wurden. Das s<strong>in</strong>d:• Medikamentengabe (47,7 %)• Anlegen / Wechseln von Kompressionsverbänden / -strümpfen (21,2 %)• Injektionen (s.c. / i.m.) (12,8 %)• Anlegen von W<strong>und</strong>verbänden (7,0 %)Zunächst wird h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Behandlungspflege allgeme<strong>in</strong> betrachtet, ob bei behandlungspflegerischemBedarf e<strong>in</strong>e aktive Kommunikation mit dem Arzt nachvollziehbar ist (Frage10.1, Transparenzkriterium 27). Neben <strong>der</strong> rout<strong>in</strong>emäßig erfor<strong>der</strong>lichen Kommunikation iste<strong>in</strong>e aktive Kommunikation mit dem Arzt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei relevanten Normabweichungen,Notfällen o<strong>der</strong> relevanten Ges<strong>und</strong>heitsverän<strong>der</strong>ungen im Zusammenhang mit verordnetenbehandlungspflegerischen Maßnahmen notwendig. Für 44.359 Pflegebedürftige liegenDaten dazu vor, ob e<strong>in</strong>e aktive Kommunikation mit dem Arzt erfor<strong>der</strong>lich war <strong>und</strong> bei Bedarfdurchgeführt wurde. Das Kriterium war bei 19.204 Pflegebedürftigen relevant. Die Kommunikationwar bei 86,9 % (16.682 von 19.204) <strong>die</strong>ser Pflegebedürftigen nachvollziehbar. Bei13,1 % (2.522 von 19.204) <strong>die</strong>ser Pflegebedürftigen war <strong>die</strong> erfor<strong>der</strong>liche Kommunikationmit dem behandelnden Arzt nicht nachvollziehbar. In <strong>die</strong>sen Fällen gab es aus <strong>der</strong> fachlichenSicht <strong>der</strong> Prüfer <strong>des</strong> MDK Unklarheiten, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e Kontaktaufnahme mit dem behandelndenArzt erfor<strong>der</strong>lich gemacht hätten. Beispielsweise wird bei Verän<strong>der</strong>ungen im Allgeme<strong>in</strong>zustand<strong>des</strong> Pflegebedürftigen (z. B. Schmerzentwicklung, relevante Gewichtsabnahme) ke<strong>in</strong>Kontakt mit dem behandelnden Arzt aufgenommen.Bei e<strong>in</strong>igen <strong>der</strong> Pflegebedürftigen, <strong>die</strong> von <strong>ambulanten</strong> Pflege<strong>die</strong>nsten betreut werden, werdenaufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>es vorliegenden Diabetes Blutzuckermessungen durch den <strong>ambulanten</strong>Pflege<strong>die</strong>nst durchgeführt. Im Rahmen <strong>der</strong> Qualitätsprüfung durch den MDK wird erhoben,ob <strong>die</strong> Blutzuckermessung entsprechend <strong>der</strong> ärztlichen Anordnung durchgeführt <strong>und</strong> ausge-78 <strong>Bericht</strong>
wertet wird <strong>und</strong> ob hieraus <strong>die</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Konsequenzen gezogen werden (Frage 10.6,Transparenzkriterium 20). Für 42.649 Pflegebedürftige liegen Daten dazu vor, ob Blutzuckermessungendurch den Pflege<strong>die</strong>nst durchgeführt wurden. Blutzuckermessungen wurden bei2.208 <strong>die</strong>ser Personen durch den <strong>ambulanten</strong> Pflege<strong>die</strong>nst durchgeführt. Entsprechend denPrüfkriterien wurden bei 89,8 % (1.982 von 2.208) <strong>der</strong> Pflegebedürftigen <strong>die</strong> Blutzuckermessungendurchgeführt. Bei 10,2 % (226 von 2.208) <strong>der</strong> Pflegebedürftigen wurden <strong>die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungennicht erfüllt, z. B. ergaben sich bei Blutzuckermessungen Abweichungen von denvom Arzt vorgegebenen Schwellenwerten, ohne dass <strong>der</strong> Arzt hierüber <strong>in</strong>formiert wordenist.Viele Pflegebedürftige, <strong>die</strong> mit dem Pflege<strong>die</strong>nst Sachleistungen nach dem SGB XI vere<strong>in</strong>barthaben, erhalten aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er Verordnung durch den Arzt auch Hilfen bei <strong>der</strong> Medikamentengabe.Hierbei ist von Interesse, ob <strong>die</strong> Medikamentengabe <strong>der</strong> ärztlichen Verordnungentspricht (Frage 10.16, Transparenzkriterium 19). Bei 4<strong>3.</strong>144 Personen liegen Daten darübervor, ob e<strong>in</strong>e Medikamentengabe ärztlich verordnet war <strong>und</strong> <strong>die</strong>se <strong>der</strong> ärztlichen Verordnungentsprach. Bei 21.445 <strong>die</strong>ser Personen war e<strong>in</strong>e entsprechende Leistung verordnet. DieMedikamentengabe entsprach bei 77,5 % (16.630 von 21.445) <strong>die</strong>ser Pflegebedürftigen <strong>der</strong>ärztlichen Verordnung. Bei 22,5 % (4.815 von 21.445) <strong>die</strong>ser Pflegebedürftigen entsprach<strong>die</strong> Medikamentengabe allerd<strong>in</strong>gs nicht <strong>der</strong> ärztlichen Verordnung, z. B. wurden Medikamentemit e<strong>in</strong>er falschen Dosierung gestellt. Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>die</strong>ses Befun<strong>des</strong> s<strong>in</strong>d <strong>die</strong>damit zusammenhängenden ges<strong>und</strong>heitlichen Risiken beson<strong>der</strong>s zu berücksichtigen.H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Versorgung mit Injektionen (z. B. Insul<strong>in</strong>, Hepar<strong>in</strong>) wird bei Qualitätsprüfungen<strong>in</strong> <strong>ambulanten</strong> Pflege<strong>die</strong>nsten überprüft, ob Injektionen sachgerecht gerichtet werden(<strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Fall kann <strong>die</strong> Injektion selbst durch den Pflegebedürftigen o<strong>der</strong> Angehörige durchgeführtwerden) (Frage 10.17). Für 42.787 <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> Prüfung e<strong>in</strong>bezogenen Pflegebedürftigenliegen Daten dazu vor, ob das Richten von Injektionen durch den Pflege<strong>die</strong>nst erbrachtwurde. Das Richten von Injektionen wurde bei 2.398 <strong>die</strong>ser Pflegebedürftigen durch denPflege<strong>die</strong>nst erbracht. Sachgerecht gerichtet wurden Injektionen bei 90,4 % (2.168 von2.398) <strong>die</strong>ser Pflegebedürftigen.Für 42.785 <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> Prüfung e<strong>in</strong>bezogenen Pflegebedürftigen liegen Daten dazu vor, obInjektionen durchgeführt wurden. Injektionen waren bei 5.756 Pflegebedürftigen durch denArzt verordnet. Waren Injektionen verordnet, wurden <strong>die</strong>se bei 87,4 % (5.028 von 5.756)<strong>die</strong>ser Pflegebedürftigen entsprechend <strong>der</strong> Verordnung nachvollziehbar durchgeführt <strong>und</strong>dokumentiert <strong>und</strong> es erfolgte bei Komplikationen e<strong>in</strong>e Information an den Arzt (Frage 10.18,Transparenzkriterium 23). Fehler bei <strong>die</strong>sem Kriterium s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>em hohen Risiko verb<strong>und</strong>en.Daher ist es nicht zufriedenstellend, dass bei 12,6 % (728 von 5.756) <strong>die</strong>ser Pflegebedürftigenbei <strong>der</strong> Verabreichung von Injektionen Fehler aufgetreten s<strong>in</strong>d. Zum Beispiel entsprachbei <strong>in</strong>sul<strong>in</strong>pflichtigen Diabetikern <strong>die</strong> verabreichte Insul<strong>in</strong>dosis nicht dem ärztlichangeordneten Schema.Zum Schmerzmanagement liegt seit 2005 e<strong>in</strong> Expertenstandard vor. 50Der Expertenstandard zum Schmerzmanagement <strong>in</strong> <strong>der</strong> Pflege sieht auf <strong>der</strong> ersten Kriterienebenee<strong>in</strong>e aktuelle systematische Schmerze<strong>in</strong>schätzung <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Verlaufskontrolle vor. BeiPersonen, <strong>die</strong> chronische Schmerzen haben <strong>und</strong> bei denen e<strong>in</strong>e ärztliche Verordnung fürMedikamentengaben o<strong>der</strong> für Injektionen vorliegt, <strong>die</strong> <strong>der</strong> Schmerztherapie <strong>die</strong>nt, wird überprüft,ob e<strong>in</strong> angemessenes pflegerisches Schmerzmanagement durchgeführt wird (Frage10.21). Hierbei wird das Augenmerk darauf gerichtet, ob e<strong>in</strong>e Schmerze<strong>in</strong>schätzung durchden Pflege<strong>die</strong>nst durchgeführt wird. Bei 42.617 Personen liegen Daten darüber vor, ob e<strong>in</strong>epflegerische Schmerze<strong>in</strong>schätzung erfor<strong>der</strong>lich war. Bei 5.658 <strong>die</strong>ser Personen war <strong>die</strong>ses50DNQP 2005<strong>Bericht</strong>79
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Umsetzung und die Wirksamkeit der M
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