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3. Bericht des MDS über die Qualität in der ambulanten und ...

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4.<strong>3.</strong>1.2 BehandlungspflegeDie Fragen zur Behandlungspflege können im Rahmen <strong>der</strong> Qualitätsprüfungen <strong>in</strong> <strong>ambulanten</strong>Pflege<strong>die</strong>nsten nur dann bearbeitet werden, wenn e<strong>in</strong>e entsprechende behandlungspflegerischeMaßnahme bei den Personen, <strong>die</strong> per Zufallsauswahl <strong>in</strong> <strong>die</strong> Prüfung e<strong>in</strong>bezogenwurden, ärztlich verordnet wurde. Der ambulante Pflege<strong>die</strong>nst kann <strong>die</strong> verordneten behandlungspflegerischenLeistungen nur fachlich korrekt durchführen, wenn <strong>der</strong> verordnende Vertragsarzte<strong>in</strong>e dem aktuellen Stand <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>isch-pflegerischen Erkenntnisse entsprechendeVerordnung ausgestellt <strong>und</strong> gleichzeitig <strong>die</strong> hiermit zusammenhängendenerfor<strong>der</strong>lichen Mediz<strong>in</strong>produkte <strong>und</strong> Hilfsmittel geson<strong>der</strong>t verordnet hat. Ist <strong>die</strong>s nicht <strong>der</strong>Fall, kann <strong>die</strong>s nicht dem <strong>ambulanten</strong> Pflege<strong>die</strong>nst angelastet werden. Dies ist bei <strong>der</strong> Beurteilung<strong>der</strong> personenbezogenen Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität (Versorgungsqualität) <strong>des</strong><strong>ambulanten</strong> Pflege<strong>die</strong>nstes durch den MDK zu beachten. Die jeweiligen Kriterien zur Behandlungspflegewerden daher nur dann als nicht erfüllt bewertet, wenn <strong>die</strong> Verantwortungdafür dem Pflege<strong>die</strong>nst zugeordnet werden kann.Weiterh<strong>in</strong> ist zu beachten, dass sich aus <strong>der</strong> ärztlichen Verordnung selbst, <strong>die</strong> auch für <strong>die</strong>Genehmigung <strong>der</strong> Leistung durch <strong>die</strong> Krankenkasse herangezogen wird, meist nur ergibt,welche Maßnahme <strong>in</strong> welcher Frequenz durchgeführt werden soll. Die konkrete Ausgestaltung<strong>der</strong> Maßnahme (z. B. <strong>die</strong> Dosis e<strong>in</strong>er Insul<strong>in</strong><strong>in</strong>jektion, <strong>die</strong> konkrete Durchführung <strong>der</strong>W<strong>und</strong>versorgung) ergibt sich aus den Anordnungen <strong>des</strong> Arztes, <strong>die</strong> mittels schriftlicher o<strong>der</strong>mündlicher Kommunikation zwischen Pflege<strong>die</strong>nst <strong>und</strong> Arzt zusätzlich abgestimmt werdenmüssen.Aus den Daten für <strong>die</strong>sen <strong>Bericht</strong> lässt sich ableiten, welche behandlungspflegerischen Maßnahmenbei Pflegebedürftigen beson<strong>der</strong>s häufig von den Pflege<strong>die</strong>nsten zusätzlich zu Sachleistungennach dem SGB XI erbracht wurden. Das s<strong>in</strong>d:• Medikamentengabe (47,7 %)• Anlegen / Wechseln von Kompressionsverbänden / -strümpfen (21,2 %)• Injektionen (s.c. / i.m.) (12,8 %)• Anlegen von W<strong>und</strong>verbänden (7,0 %)Zunächst wird h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Behandlungspflege allgeme<strong>in</strong> betrachtet, ob bei behandlungspflegerischemBedarf e<strong>in</strong>e aktive Kommunikation mit dem Arzt nachvollziehbar ist (Frage10.1, Transparenzkriterium 27). Neben <strong>der</strong> rout<strong>in</strong>emäßig erfor<strong>der</strong>lichen Kommunikation iste<strong>in</strong>e aktive Kommunikation mit dem Arzt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei relevanten Normabweichungen,Notfällen o<strong>der</strong> relevanten Ges<strong>und</strong>heitsverän<strong>der</strong>ungen im Zusammenhang mit verordnetenbehandlungspflegerischen Maßnahmen notwendig. Für 44.359 Pflegebedürftige liegenDaten dazu vor, ob e<strong>in</strong>e aktive Kommunikation mit dem Arzt erfor<strong>der</strong>lich war <strong>und</strong> bei Bedarfdurchgeführt wurde. Das Kriterium war bei 19.204 Pflegebedürftigen relevant. Die Kommunikationwar bei 86,9 % (16.682 von 19.204) <strong>die</strong>ser Pflegebedürftigen nachvollziehbar. Bei13,1 % (2.522 von 19.204) <strong>die</strong>ser Pflegebedürftigen war <strong>die</strong> erfor<strong>der</strong>liche Kommunikationmit dem behandelnden Arzt nicht nachvollziehbar. In <strong>die</strong>sen Fällen gab es aus <strong>der</strong> fachlichenSicht <strong>der</strong> Prüfer <strong>des</strong> MDK Unklarheiten, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e Kontaktaufnahme mit dem behandelndenArzt erfor<strong>der</strong>lich gemacht hätten. Beispielsweise wird bei Verän<strong>der</strong>ungen im Allgeme<strong>in</strong>zustand<strong>des</strong> Pflegebedürftigen (z. B. Schmerzentwicklung, relevante Gewichtsabnahme) ke<strong>in</strong>Kontakt mit dem behandelnden Arzt aufgenommen.Bei e<strong>in</strong>igen <strong>der</strong> Pflegebedürftigen, <strong>die</strong> von <strong>ambulanten</strong> Pflege<strong>die</strong>nsten betreut werden, werdenaufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>es vorliegenden Diabetes Blutzuckermessungen durch den <strong>ambulanten</strong>Pflege<strong>die</strong>nst durchgeführt. Im Rahmen <strong>der</strong> Qualitätsprüfung durch den MDK wird erhoben,ob <strong>die</strong> Blutzuckermessung entsprechend <strong>der</strong> ärztlichen Anordnung durchgeführt <strong>und</strong> ausge-78 <strong>Bericht</strong>

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