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3. Bericht des MDS über die Qualität in der ambulanten und ...

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Bei den Qualitätsprüfungen <strong>des</strong> MDK werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel 10 % <strong>der</strong> Bewohner e<strong>in</strong>er Pflegee<strong>in</strong>richtung(bei E<strong>in</strong>richtungen mit weniger als 50 Bewohnern m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 5 Personen, beiE<strong>in</strong>richtungen mit mehr als 50 Personen m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens 10 Prozent, nicht mehr als 15 Personen)<strong>in</strong> <strong>die</strong> Prüfung e<strong>in</strong>bezogen. Die Personenstichprobe wird entsprechend <strong>der</strong> Pflegestufenverteilung<strong>in</strong> <strong>der</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtung stratifiziert gezogen.E<strong>in</strong>e Reihe <strong>der</strong> personenbezogenen Prüfkriterien trifft nur bei e<strong>in</strong>em Teil <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> Prüfunge<strong>in</strong>bezogenen Bewohner zu.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1.1 Struktur <strong>der</strong> e<strong>in</strong>bezogenen BewohnerBei den 8.101 Prüfungen <strong>in</strong> stationären Pflegee<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit vom 01.07.2009 bis31.12.2010 wurde bei 61.985 Personen <strong>die</strong> personenbezogene Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität(Versorgungsqualität) bewertet. Durchschnittlich wurden 7–8 Personen <strong>in</strong> <strong>die</strong> Prüfungene<strong>in</strong>bezogen.Die größte Altersgruppe <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> Prüfung e<strong>in</strong>bezogenen Bewohner war mit 39,6 % <strong>die</strong> <strong>der</strong>80- bis unter 90-Jährigen. Die Gruppe <strong>der</strong> 90-jährigen <strong>und</strong> älteren Bewohner machte e<strong>in</strong>enAnteil von 29,2 % aus <strong>und</strong> war damit <strong>die</strong> am zweitstärksten vertretene Altersgruppe.Bei den Pflegestufen waren Bewohner mit <strong>der</strong> Pflegestufe 2 mit 40,8 % am häufigsten vertreten,dicht gefolgt von Bewohnern <strong>der</strong> Pflegestufe 1 mit 37,4 %. Die Pflegestufe 3 lag bei21,0 % <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> Prüfung e<strong>in</strong>bezogenen Bewohner vor.Stationäre Pflege – E<strong>in</strong>bezogene Bewohner nach Pflegestufe (Angaben <strong>in</strong> v.H.)Pflegestufenicht pflegebedürftig 0,0Pflegestufe I 37,411.2g Pflegestufe II 40,8Pflegestufe III 21,0Pflegestufe III Härtefall 0,7noch nicht e<strong>in</strong>gestuft 0,111.2h E<strong>in</strong>geschränkte Alltagskompetenz nach Angabe <strong>der</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtung 60,7Tabelle 7: Stationäre Pflege – E<strong>in</strong>bezogene Bewohner nach PflegestufeBei e<strong>in</strong>em Anteil von 60,7 % <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>die</strong> Prüfungen e<strong>in</strong>bezogenen Bewohner lag laut Angaben<strong>der</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>geschränkte Alltagskompetenz vor.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1.2 BehandlungspflegeBei <strong>der</strong> Behandlungspflege wird <strong>die</strong> stationäre Pflegee<strong>in</strong>richtung im Rahmen <strong>des</strong> ärztlichenBehandlungsplanes tätig. Die Pflegee<strong>in</strong>richtung kann behandlungspflegerische Leistungennur fachlich korrekt durchführen, wenn <strong>der</strong> Vertragsarzt e<strong>in</strong>e dem aktuellen Stand <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>isch-pflegerischenErkenntnisse entsprechende Anordnung getroffen hat. Sofern e<strong>in</strong>eAnordnung nicht dem aktuellen Stand <strong>des</strong> Wissens entspricht, kann <strong>die</strong>s <strong>der</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungnicht angelastet werden. Dies ist bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> personenbezogenen Prozess<strong>und</strong>Ergebnisqualität (Versorgungsqualität) <strong>der</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtung durch den MDK zu beachten.Die jeweiligen Kriterien zur Behandlungspflege werden daher nur dann als nicht erfülltbewertet, wenn <strong>die</strong> Verantwortung dafür <strong>der</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtung zugeordnet werden kann.Zunächst wird h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Behandlungspflege allgeme<strong>in</strong> betrachtet, ob bei Bedarf e<strong>in</strong>eaktive Kommunikation mit dem Arzt stattf<strong>in</strong>det (Frage 12.1, Transparenzkriterium 1) <strong>und</strong> ob<strong>Bericht</strong>45

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