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3. Bericht des MDS über die Qualität in der ambulanten und ...

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Im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen als auch zur Erweiterung <strong>der</strong> Beratungskompetenzschlossen MitarbeiterInnen erfolgreich <strong>in</strong> 2011 Weiterbildungsmaßnahmen wiez. B. zur psychiatrischen Fachkraft <strong>und</strong> <strong>in</strong> Mediation ab. Des Weiteren werden kont<strong>in</strong>uierlich<strong>in</strong>terne Bildungsmaßnahmen zur Erweiterung <strong>der</strong> Fachkompetenz angeboten, wie z. B. Versorgungbeatmungspflichtiger Patienten <strong>und</strong> Vermeidung freiheitsentziehen<strong>der</strong> Maßnahmen.Alle MitarbeiterInnen verfügen über <strong>die</strong> Qualifikation „Auditor“ gemäß <strong>der</strong> QPR.Der MDK Berl<strong>in</strong>-Brandenburg e.V. wirkt konzeptionell an <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>des</strong> Prüfverfahrensmit <strong>und</strong> beteiligt sich an MDK-übergreifenden Audits von Qualitätsprüfungen <strong>und</strong>Prüfberichten.Beratung durch den MDKÜber <strong>die</strong> situative Impulsberatung während <strong>der</strong> Qualitätsprüfungen h<strong>in</strong>aus reagiert <strong>der</strong> MDKBerl<strong>in</strong>-Brandenburg z. B. telefonisch o<strong>der</strong> im E-Mail-Verkehr auf signalisierte Beratungsbedürfnisse,<strong>die</strong> über den Rahmen <strong>der</strong> Impulsberatung h<strong>in</strong>ausgehen. Als häufigste Themenfel<strong>der</strong>s<strong>in</strong>d hier <strong>die</strong> Dokumentation <strong>des</strong> Pflegeprozesses, das Qualitätsmanagement, <strong>die</strong> Aufbau-<strong>und</strong> Ablauforganisation sowie <strong>die</strong> Fortbildungsplanung zu nennen. Diese Beratung vonPflegee<strong>in</strong>richtungen durch den MDK Berl<strong>in</strong>-Brandenburg ist fester Bestandteil pflegefachlicherBeratung <strong>und</strong> wird schnell <strong>und</strong> unkompliziert sichergestellt.In geme<strong>in</strong>samen Veranstaltungen <strong>in</strong>formieren <strong>die</strong> Heimaufsicht <strong>und</strong> <strong>der</strong> MDK Berl<strong>in</strong>-Brandenburgz. B. gesetzliche Betreuer o<strong>der</strong> Heimfürsprecher über <strong>die</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Institutionen,ihre Zusammenarbeit <strong>und</strong> <strong>die</strong> Beschwerdebearbeitung.Darüber h<strong>in</strong>aus beteiligt sich <strong>der</strong> MDK Berl<strong>in</strong>-Brandenburg e.V. an Expertenr<strong>und</strong>en, externenQualitätszirkeln, Arbeitstagungen, Schulungen o<strong>der</strong> auch Podiumsdiskussionen. Es bestehte<strong>in</strong>e stete Nachfrage zur Referententätigkeit von Trägern <strong>der</strong> Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung sowieFachhochschulen. Die nachfragenden Institutionen betonen stets <strong>die</strong> fachliche Kompetenz<strong>und</strong> <strong>die</strong> Praxisnähe <strong>der</strong> Beratung durch den MDK.Heimgesetzgebung auf Lan<strong>des</strong>ebene <strong>und</strong> Zusammenarbeit <strong>des</strong> MDK mit denAufsichts behördenIn <strong>der</strong> Nachfolge <strong>des</strong> Heimgesetzes haben seit 1.1.2010 das Brandenburgische Pflege- <strong>und</strong>Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG) <strong>und</strong> seit 1.7.2010 das Gesetz über Selbstbestimmung<strong>und</strong> Teilhabe <strong>in</strong> betreuten geme<strong>in</strong>schaftlichen Wohnformen (WTG) im Land Berl<strong>in</strong> Gültigkeit.Beide Gesetze beziehen nunmehr betreute Wohngeme<strong>in</strong>schaften <strong>in</strong> ihren Aufgabenbereichmit e<strong>in</strong>. Tagespflegee<strong>in</strong>richtungen gehören seit dem 1.1.2010 nicht mehr zum Zuständigkeitsbereich<strong>der</strong> Aufsicht für unterstützende Wohnformen (ehemals Heimaufsicht Brandenburg).In Brandenburg hat <strong>die</strong> zuständige Behörde <strong>die</strong> Prüfung <strong>in</strong>haltlich zu beschränken, soweitErgebnisse aus Prüfungen durch den MDK vorliegen, <strong>die</strong> nicht älter als e<strong>in</strong> Jahr s<strong>in</strong>d <strong>und</strong>darauf schließen lassen, dass Anfor<strong>der</strong>ungen nach <strong>die</strong>sem Gesetz erfüllt s<strong>in</strong>d. Unter bestimmtenVoraussetzungen kann <strong>die</strong> zuständige Behörde von <strong>der</strong> Prüfung bis zu e<strong>in</strong>er Dauer vondrei Jahren absehen. Das BbgPBWoG sieht vor, dass aus den Ergebnissen <strong>der</strong> Überwachungen<strong>die</strong> relevanten Informationen zur Wohn- <strong>und</strong> Lebensqualität <strong>in</strong> geeigneter Form <strong>der</strong>Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.In Berl<strong>in</strong> prüft <strong>die</strong> Heimaufsicht <strong>die</strong> vollstationären Pflegee<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>mal jährlich, <strong>die</strong>übrigen Pflegee<strong>in</strong>richtungen im Abstand von höchstens drei Jahren (Regelprüfung). Ist <strong>in</strong>nerhalb<strong>des</strong> letzten Jahres e<strong>in</strong>e stationäre E<strong>in</strong>richtung durch den MDK geprüft worden, kann <strong>der</strong>Zeitpunkt <strong>der</strong> Regelprüfung um höchstens e<strong>in</strong> Jahr verschoben werden. Die Heimaufsicht146 MDK-Kurzberichte

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