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Charakterreinigung_Tazkija

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Die rettenden Dinge bzw. die guten Charakterzüge<br />

Diese vier Wesenarten sind unterschiedlich stark in der menschlichen Natur<br />

vertreten<br />

Die genannten 4 Wesensarten sind unterschiedlich stark in der menschlichen<br />

Natur (arab. fitra) enthalten. Am stärksten ist die viehische Eigenschaft, da sie<br />

– im Guten eingesetzt – zur Selbsterhaltung des Menschen beiträgt. Daraufhin<br />

folgt die Wesensart des Raubtiers. Wenn diese beiden Wesensarten<br />

zusammentreffen und den Verstand benutzen, resultiert daraus die teuflische<br />

Wesenart, welche sich z.B. im Schmieden von Listen und Täuschung äußert.<br />

Am Ende resultiert daraus ein Mensch, der sich Eigenschaften anmaßt, die nur<br />

Allah zustehen.<br />

Dies sind also die Ursprünge der Sünden. Aus diesen Ursprügen quellen dann<br />

die Sünden zu den Gliedern. So äußert sich ein Teil der Sünden im Herzen –<br />

wie beispielsweise der Unglaube, das Erfinden von Erneuerungen in der<br />

Religion und die religiöse Heuchelei. Andere Sünden äußern sich im Augewie<br />

z.B. das verbotene Betrachten der Schönheit einer fremden Frau. Ein<br />

anderer Teil der Sünden äußert sich in der Zunge – wie die üble Nachrede<br />

usw. Wieder ein anderer Teil äußert sich im Bauch, dem Geschlechtsorgan<br />

usw.<br />

3.1.1.2 Sünden, die das Recht Allahs verletzen und Sünden, die zusätzlich<br />

das Recht eines anderen Menschen verletzen<br />

Die letzteren Sünden – die, die zusätzlich das Recht eines anderen Menschen<br />

verletzen, sind schwerwiegender. Denn wenn man nur das Recht Allahs<br />

verletzt hat, verzeiht Er einem, wenn man aufrichtig bereut. Wenn man aber<br />

zusätzlich das Recht eines anderen verletzt hat, wie z.B. bei der üblen<br />

Nachrede, dann verzeiht Allah einem nur, wenn man 1. vor Allah bereut und<br />

2., wenn der andere Mensch, dessen Recht man verletzt hat, einem auch<br />

verzeiht.<br />

Wenn man stirbt, ohne vorher bereut zu haben, gilt auch, dass die Sünden, die<br />

nur das Recht Allahs verletzt haben, einem eher die Hoffnung auf Verzeihung<br />

geben – mit einer Ausnahme: dem Begehen von Götzendienst. Wenn man<br />

stirbt, ohne das Begehen von Götzendienst bereut zu haben, so ist einem das<br />

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