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Charakterreinigung_Tazkija

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Reue und Umkehr von Sündhaftigkeit<br />

Gebeten, seinem Fasten, seiner Zakat kommt, doch er hat einen beleidigt,<br />

den anderen wegen Unzucht verleumdet, vom Vermögen des nächsten<br />

verschlungen, das Blut von einem anderen vergossen und einen anderen<br />

geschlagen. Dann wird dem einen von seinen guten Taten geben und dem<br />

anderen auch! Wenn dann seine guten Taten leer sind, noch bevor er seine<br />

Schulden beglichen hat, wird von ihren Sünden genommen, auf ihn<br />

geworfen und dann wird er in die Hölle geschmissen!" 144<br />

zu 3. Ibn Qudama: "Wenn man die Ehre oder das Herz eines anderen verletzt<br />

hat, muss man jeden einzelnen von ihnen um Verzeihung bitten. Man<br />

muss dabei den Umfang dessen nennen, was man dem anderen an<br />

Unrecht zugefügt hat. Es genügt nicht, den entsprechenden Menschen im<br />

Allgemeinen um Verzeihung zu bitten (d.h. wenn man etwa sagt: "Ich<br />

habe dir Unrecht getan. Verzeihst du mir bitte alles das?"). Denn es kann<br />

sein, dass der Betreffende doch nicht ganz verzeihen will, wenn er den<br />

ganzen Umfang kennen würde. Dies gilt für den Fall, dass man dadurch<br />

die Sache nicht viel schlimmer machen würde, wenn man das<br />

entsprechende Vergehen dem Betreffenden gegenüber erwähnen<br />

würde…Z.B. wenn man geheime Schwächen eines Menschen vor anderen<br />

erwähnt hat. In diesem Fall soll man sich bemühen, nett und gut zu dem<br />

Betreffenden sein. Dann soll man ihn im Allgemeinen um Verzeihung<br />

bitten. In solchen Fällen jedoch bleibt immer noch eine Schuld übrig, die<br />

am Jüngsten Tag durch das Weggeben von guten Taten<br />

wiedergutgemacht wird…(wie im oben bei "zu 2." erwähnten Hadith von<br />

Abu Huraira, den Muslim berichtete)…Dies gilt auch für den Fall, dass<br />

der Betreffende schon gestorben ist und man keine Möglichkeit mehr hat,<br />

ihn um Verzeihung zu bitten…"<br />

144<br />

.( باب ت َحرِي ‏ِم الظ ُّل ْ ‏ِم ( Muslim Dies berichtete<br />

175

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