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Charakterreinigung_Tazkija

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Die spirituellen Aspekte der gottesdienstlichen Handlungen (arab. 'ibadāt)<br />

Ghazali erläutert im Ihja', dass hiermit immer das Wissen gemeint ist, was man<br />

gerade braucht, um seine Pflichten vor Allah zu erfüllen. D.h. wenn man z.B.<br />

den Islam annimmt zur Zeit des Mittagsgebetes so ist es Pflicht, die<br />

Gebetsvorwaschung zu lernen und wie man das Mittagsgebet verrichtet.<br />

Wenn die Zeit zum Abendgebet gekommen ist, und man noch am Leben ist, ist<br />

es dann spätestens Pflicht zu lernen, wie man das Abendgebet verrichtet, um<br />

es noch rechtzeitig verrichten zu können usw.<br />

Es gibt zwei Kategorien von Wissen: Eine ist Pflicht für jeden einzelnen<br />

Muslim und die andere ist Pflicht für die muslimische Gemeinschaft als<br />

Ganzes:<br />

1. Wissen, welches Plicht für jeden einzelnen Muslim ist. Dies wird mit fard<br />

'ain bezeichnet. Dazu gehört das Wissen, wie man betet, wie man fastet<br />

usw.<br />

2. Bei der zweiten Kategorie des Wissens handelt es sich um die sog. fard<br />

kifāya. Ein ausreichender Teil der Muslime muss über ein solches Wissen<br />

verfügen, um solche Gebiete zu bearbeiten, die für das Wohl und die<br />

Unabhängigkeit der Umma unabdingbar sind. 270 Dazu gehören diverse<br />

Wissenschaftszweige wie z.B. Medizin, Mathematik, Ingenieurwesen in<br />

den verschiedenen Bereichen usw..<br />

4.2.1.2 Die richtige Absicht bei Wissenserwerb<br />

Wenn man jedoch nur dafür lernt, um im Diesseits Erfolg zu haben und um<br />

vor anderen mit seinem Wissen zu prahlen, darf man sich dafür keine<br />

Belohnung im Jenseits erhoffen.<br />

حدث َنا أ َبو بك ِْر ب ن أ َبِي شيب َة حدث َنا سري ج ب ن النعما ‏ِن حدث َنا ف ُل َي ح ع ن أ َبِي ط ُوال َ َة عب ‏ِد الل َِّه ب ‏ِن<br />

عبدِ‏ الرحم ‏ِن ب ‏ِن معم ‏ٍر ال ْأ َنصارِ‏ ي ع ن سعِي ‏ِد ب ‏ِن يسا ‏ٍر ع ن أ َبِي هرير َة ق َا َل<br />

270<br />

Kollektive Pflicht der gesamten Umma. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn ein<br />

ausreichender Teil der Umma stellvertretend für die gesamte Umma dieser<br />

Verpflichtung nachkommt. Wird dieser Pflicht jedoch nicht Genüge getan,<br />

versündigt sich die gesamte Umma.

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