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Charakterreinigung_Tazkija

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Das Fasten (arab. sijām) und dessen spirituelle Dimensionen<br />

möglich vor der Zeit des Anbruchs der Morgendämmerung (Fadschr)<br />

einzunehmen.<br />

• Sobald man sich des Sonnenuntergangs sicher ist, soll man sein Fasten<br />

brechen, empfehlenswerterweise mit Datteln.<br />

• Gerade während des Fastens soll man sehr freigiebig und großzügig sein –<br />

gemäß des Vorbilds des Propheten (s.a.s.)<br />

• Man soll viele rechtschaffene Taten vollbringen – gemäß des Vorbilds des<br />

Propheten (s.a.s.).<br />

• Der Fastende soll besonders viel Wohltätigkeit und Nächstenliebe ausüben<br />

– gemäß des Vorbilds des Propheten (s.a.s.).<br />

• Man soll viel Zeit mit dem Rezitieren und Lernen des Korans verbringen.<br />

Im Ramadan sollte man sich, wenn möglich, durch den Aufenthalt in der<br />

Moschee geistig zurückziehen ('Itikaf), besonders in den letzten zehn Tagen<br />

des Ramadans.<br />

Aischa (r.) berichtete: "Der Prophet (s.a.s.) pflegte in den letzten zehn Tagen<br />

des (Monats) Ramadan sich (in der Moschee) zurückzuziehen, bis Allah,<br />

Erhaben sei Er, ihn sterben ließ. Danach pflegten sich auch seine Witwen<br />

zurückzuziehen." (Dies berichteten Buchari und Muslim)<br />

4.6.2 Stufen des Fastens<br />

Man kann drei geistige Stufen des Fastens unterscheiden:<br />

1. Stufe: Dies bedeutet die Enthaltsamkeit von Essen, Trinken und<br />

ehelichem Verkehr. Wenn man dies getan hat, so hat man im<br />

schariarechtlichen Sinne gefastet. D.h. wenn man nur auf dieser Stufe<br />

gefastet hat, ist das Fasten gültig in dem Sinne, dass man nicht einen<br />

Pflichtfastentag nochmal fasten müsste. Wenn man sich aber trotzdem<br />

versündigt, d.h. man fastet nicht entsprechend der 2. Stufe, geht einem<br />

viel von der Belohnung fürs Fasten verloren.<br />

2. Stufe: darunter versteht man, seine Ohren, Augen, Zunge, Hände, Füße<br />

und alle anderen äußeren Körperteile von Sünden fernzuhalten.<br />

3. Stufe: das ist das Sichenthalten des Herzens von unwürdigen<br />

Angelegenheiten und Belangen, in absoluter Gleichgültigkeit gegenüber<br />

allem anderen außer Allah, dem Allerhabenen. Dies ist die höchste Stufe<br />

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