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Charakterreinigung_Tazkija

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Das Ableisten eines geleisteten Eids bzw. Gelöbnisses (arab. aiman, nudhur)<br />

4.15<br />

15.2 Das an Bedingungen gebundene Gelöbnis (arab. nadhr)<br />

Eigentlich sollte man nicht so etwas machen. Wenn man es aber gemacht hat,<br />

muss man dieses Gelöbnis auch halten 389 .<br />

عن اب ‏ِن عمر:‏ عن النبِ‏ ي صل َّى الل َّه عل َي‏ِه وسل َّ م أ َنه نهى ع ن النذ ْ ‏ِر وق َا َل إِنه ل َا يأ ْتِي بِخي ‏ٍر وإِنما<br />

يستخرج بِِه مِ‏ ن ال ْبخِي ‏ِل<br />

Ibn Umar berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) das Gelöbnis (arab. nadhr) untersagte<br />

und dazu bemerkte: "Daraus kommt nichts Gutes. Vielmehr wird dadurch etwas<br />

von einem Geizhals hervorgebracht." 390<br />

Ein wesentlicher Grund dafür, dass so etwas unerwünscht ist, ist, dass der<br />

Betreffende nur zu einer guten Tat bereit ist, wenn zuerst etwas passiert, was<br />

er sich wünscht. Wenn also Allah ihm das, was er sich wünscht, nicht gibt,<br />

dann muss er das Gelöbnis nicht erfüllen, d.h. dann ist er nicht bereit, die<br />

betreffende gute Tat zu tun, die er gelobt hat zu tun, falls das gewünschte<br />

eintrifft.<br />

389<br />

Es sei denn, man macht eine kaffara (Sühne). Genaueres hierzu siehe in einem Fiqh-<br />

Buch.<br />

390<br />

Dies berichtete Muslim.<br />

399

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