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Charakterreinigung_Tazkija

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Umgang im alltäglichen Leben und dessen spirituelle Aspekte<br />

Worterläuterungen und Lehrinhalt des Hadithes 427<br />

• Mit „Versorgung vergrößert“ ist im Hadith entweder gemeint, dass die<br />

Versorgung (arab. rizq), die einem geschrieben ist, vergrößert wird, oder<br />

aber, dass der Segen (arab. baraka) in der Versorgung vergrößert wird. Das<br />

gleiche gilt für „Leben verlängert“: entweder ist hier gemeint, dass die<br />

Lebensfrist verlängert wird oder aber, dass der Segen (arab. baraka) im<br />

Leben vergrößert wird, (so dass der betreffende Mensch die Zeit bis zu<br />

seinem festgesetzten Todestermin effektiver und besser für gute Taten<br />

nutzen kann).<br />

• Vorzüglichkeit der Pflege der Verwandtschaftsbande in Bezug auf<br />

Erlangung von Allahs Segen bezüglich des Lebens und der Lebensfrist, der<br />

Größe der Versorgung, der Erhaltung der Gesundheit, dass man nach<br />

seinem Tod im Guten erwähnt wird, dass man eine rechtschaffene<br />

Nachkommenschaft bekommt, dass man Erfolg dabei hat, Allah zu dienen,<br />

dass seine Zeit vor Zeitverschwendung bewahrt wird, und dass man<br />

innerlich zufrieden und glücklich ist.<br />

• All dieses Gute bekommt man aufgrund dessen, dass man die<br />

Verwandtschaftsbande pflegt (und nicht die Beziehung zu seinen<br />

Verwandten abbrechen lässt).<br />

5.6.8 Die Pflichten der Kinder gegen die Eltern<br />

Der folgende Abschnitt ist zusammengefasst aus [Ghazali], S.169 entnommen:<br />

Das Recht der Eltern ist das allergrößte und die Beziehung zu ihnen die<br />

allerinnigste. Das Recht der Mutter, daß man ihr Güte erweist, ist größer als<br />

das Recht des Vaters diesbezüglich.<br />

Im Allgemeinen ist zu sagen, dass die Rechte der Eltern größer sind als die der<br />

Kinder. Und wegen der Größe des Rechts der Eltern sind zwei Dinge zur<br />

unbedingten Pflicht gemacht worden.<br />

• Wenn Vater und Mutter dem Sohn eine Speise zu essen gebieten, die<br />

zweifelhaft, aber nicht schlechthin verboten ist, er nach Ansicht der<br />

meisten Rechtsgelehrten sie essen muss, denn der Eltern Zufriedenheit<br />

erwerben ist wichtiger als sich vor zweifelhaften Speisen hüten.<br />

427<br />

Aus [al-Khin et. al., Mourad], Kap. "Güte (arab. birr) den Eltern gegenüber und<br />

Pflege der Verwandtschaftsbande"

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