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Charakterreinigung_Tazkija

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Erlaubtes (arab. halal), Verbotenes (arab. haram) und der Umgang mit<br />

zweifelhaften Dingen<br />

1. Es ist nicht klar, ob eine konkrete Sache zum Erlaubten oder Verbotenen<br />

gehört<br />

2. Erlaubte und verbotene Dinge sind derart vermischt, dass eine Trennung<br />

unmöglich ist.<br />

5.5.5 Zweifelhaften Dingen nachforschen<br />

Ibn Qudama sagt sinngemäß:<br />

"Wisse, dass wenn dir Essen angeboten wird oder etwas geschenkt wird,<br />

solltest du weder von vorneherein Zweifel haben, noch grundsätzlich alle<br />

Zweifel aufgeben. Vielmehr ist es so: Manchmal ist es Pflicht, manchmal<br />

empfehlenswert und manchmal verpönt bzw. untersagt, nachzuforschen.<br />

Tatsächlich reflektiert diese Frage den Zweifel bezüglich der Sache selbst oder<br />

des Gebers der Sache wider.<br />

Der Charakter des Gebers kann dem Empfänger unbekannt sein, das heißt, es<br />

gibt keinen sicheren Beweis dafür, ob er ein Tyrann oder eine rechtschaffene<br />

Person ist. In diesem Fall ist Nachforschung weder obligatorisch noch erlaubt,<br />

weil sie den Schenkenden verletzt. Demnach sollten wir nicht behaupten, dass<br />

sein Charakter verdächtig ist, denn Argwohn sollte begründet sein, wie z.B.<br />

dass diese Person Eigenschaften oder Gewohnheiten eines Unterdrückers hat.<br />

…<br />

Was das Objekt selbst betrifft könnte es mit Unerlaubtem vermischt sein. Z.B.<br />

verbotene Nahrung könnte auf dem Markt zum Verkauf angeboten werden.<br />

Dann kaufen die Händler diese Lebensmittel. Vom Kunden kann nicht<br />

verlangt werden, dass er den Status dieser Nahrung überprüft. Wenn jedoch<br />

vom Händler bekannt ist, dass der überwiegende Teil seiner Waren verboten<br />

ist, wird Nachforschung zur Pflicht". 420<br />

Praktisch gesprochen veranlasst begründetes Misstrauen die Nachforschung.<br />

420<br />

[Ibn Qudama], S.108f.<br />

435

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