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Charakterreinigung_Tazkija

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Die spirituellen Aspekte der gottesdienstlichen Handlungen (arab. 'ibadāt)<br />

382 :<br />

Erläuterungen zum Hadith 382<br />

Aus diesem Hadith wurde abgleitet, dass es eine Pflicht für Wohlhabende ist,<br />

am Festtag ein Opfertier zu schlachten. So lautet der Hadith sinngemäß: "Es<br />

bringt nichts, wenn du (das Festgebet) betest, wenn du gleichzeitig diese<br />

Pflicht unterlassen hast.". Als weiterer Beleg für die Ansicht, dass es Pflicht ist<br />

für Wohlhabende, wird die folgende Aussage Allahs angeführt:<br />

Drum bete deinen Herrn an und<br />

schlachte.[108:2]<br />

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ִ⌨<br />

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Allerdings kann man den Koranvers sprachlich auch anders verstehen.<br />

Ebenso kann man den angeführen Hadith so verstehen, dass einer der<br />

schlachtet, zuerst schlachten soll und dann zum Festgebet kommen soll, wie<br />

der folgende Hadith von Tabari aussagt:<br />

حدثنا ابن حميد،‏ قال:‏ ثنا هارون بن المغيرة،‏ عن عنبسة،‏ عن جابر،‏ عن أنس بن مالك،‏ قال:‏<br />

كان النبي صلى االله عليه وسلم ينحر قبل أن يصلي،‏ فأمر أن يصلي ثم ينحر<br />

Anas ibn Malik berichtet, dass der Prophet (s.a.s.) (ein Opfertier) zu schlachten<br />

pflegte, bevor er (das Festgebet) betete. Daraufhin wurde ihm befohlen, zuerst<br />

zu beten und dann zu schlachten. 383<br />

Somit stellt der Hadith eine Festlegung der Zeit für das Schlachten dar und<br />

nicht die Festlegung, dass es Pflicht ist. Es gibt auch eine ganze Anzahl von<br />

Hadithen, die darauf hinweisen, dass es nicht Pflicht ist. Dazu gehört der<br />

folgende Hadith von Baihaqi, der berichtete, dass Ibn Abbas berichtete, dass<br />

der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: "Dreierlei Dinge sind für mich Pflicht und für<br />

euch freiwillige gute Taten…" Zu den im Hadith erwähnten Dingen zählt auch<br />

das Schlachten eines Opfertiers.<br />

382<br />

[As-San'ani], Nr.1265<br />

383<br />

Dies berichtete Tabari (im Tafsir zu [108:2]).

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