Projektentwicklung für eine Büroimmobilie - MeineSelbstaendigkeit ...
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<strong>Projektentwicklung</strong> <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>Büroimmobilie</strong> – Bürohaus Schwannstraße 6 Standortanalyse<br />
Bild 25: Ansicht vom Kennedydamm auf den Pro- Bild 26: Ansicht von der Roßstraße auf den Projektjektstandort<br />
standort<br />
3.2.2 Planungsrechtliche Grundlagen<br />
Im Flächennutzungplan der Stadt Düsseldorf ist das Projektgelände als Kerngebiet<br />
(MK) ausgewiesen (vgl. Abbildung 20). Sowohl das Grundstück als auch die nähere<br />
Umgebung liegen nach der Art ihrer baulichen Nutzung als Kerngebiete 218 im Geltungsbereich<br />
<strong>eine</strong>s rechtskräftigen Bebauungsplanes. 219 Dieser bestimmt <strong>für</strong> das Maß<br />
der baulichen Nutzung <strong>eine</strong> Grundflächenzahl (GRZ) 220 von 0,60 und <strong>eine</strong> Geschossflächenzahl<br />
(GFZ) 221 von 2,86. 222 Das Baugrundstück umfasst die Flurstücke 606, 617<br />
und 673.<br />
218 Vgl. § 1 (2) BauNVO. Hiernach dienen Kerngebiete vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben<br />
sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.<br />
219 Vgl. Landeshauptstadt Düsseldorf – Stadtplanungsamt (Hrsg.): Bebauungsplan: 5479/59<br />
220 Gemäß § 19 Bau NVO gibt die GRZ an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grund-<br />
stücksfläche zulässig sind.<br />
221 Gemäß § 20 (2) BauNVO gibt die GFZ an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter<br />
Grundstücksfläche zulässig sind.<br />
222 Gemäß § 17 BauNVO wird <strong>für</strong> ein Kerngebiet als Obergrenze <strong>für</strong> die Bestimmung des Maßes der baulichen<br />
Nutzung <strong>eine</strong> GRZ von 1,0 und <strong>eine</strong> GFZ von 3,0 bestimmt. Dementsprechend sind diese Grenzen<br />
sind bei dem Projektgelände nicht überschritten.<br />
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