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Projektentwicklung für eine Büroimmobilie - MeineSelbstaendigkeit ...

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<strong>Projektentwicklung</strong> <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>Büroimmobilie</strong> – Bürohaus Schwannstraße 6 Standortanalyse<br />

Bild 25: Ansicht vom Kennedydamm auf den Pro- Bild 26: Ansicht von der Roßstraße auf den Projektjektstandort<br />

standort<br />

3.2.2 Planungsrechtliche Grundlagen<br />

Im Flächennutzungplan der Stadt Düsseldorf ist das Projektgelände als Kerngebiet<br />

(MK) ausgewiesen (vgl. Abbildung 20). Sowohl das Grundstück als auch die nähere<br />

Umgebung liegen nach der Art ihrer baulichen Nutzung als Kerngebiete 218 im Geltungsbereich<br />

<strong>eine</strong>s rechtskräftigen Bebauungsplanes. 219 Dieser bestimmt <strong>für</strong> das Maß<br />

der baulichen Nutzung <strong>eine</strong> Grundflächenzahl (GRZ) 220 von 0,60 und <strong>eine</strong> Geschossflächenzahl<br />

(GFZ) 221 von 2,86. 222 Das Baugrundstück umfasst die Flurstücke 606, 617<br />

und 673.<br />

218 Vgl. § 1 (2) BauNVO. Hiernach dienen Kerngebiete vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben<br />

sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.<br />

219 Vgl. Landeshauptstadt Düsseldorf – Stadtplanungsamt (Hrsg.): Bebauungsplan: 5479/59<br />

220 Gemäß § 19 Bau NVO gibt die GRZ an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grund-<br />

stücksfläche zulässig sind.<br />

221 Gemäß § 20 (2) BauNVO gibt die GFZ an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter<br />

Grundstücksfläche zulässig sind.<br />

222 Gemäß § 17 BauNVO wird <strong>für</strong> ein Kerngebiet als Obergrenze <strong>für</strong> die Bestimmung des Maßes der baulichen<br />

Nutzung <strong>eine</strong> GRZ von 1,0 und <strong>eine</strong> GFZ von 3,0 bestimmt. Dementsprechend sind diese Grenzen<br />

sind bei dem Projektgelände nicht überschritten.<br />

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