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Projektentwicklung für eine Büroimmobilie - MeineSelbstaendigkeit ...

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<strong>Projektentwicklung</strong> <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>Büroimmobilie</strong> – Bürohaus Schwannstraße 6 Teil A: Grundlagen<br />

Wer in der BRD <strong>eine</strong> Immobilie errichten will, bedarf der Baugenehmigung.<br />

Die zügige Realisierung <strong>eine</strong>s gewerblichen Immobilienprojektes steht und fällt mit der<br />

rechtzeitigen Beachtung - nicht nur der Ausweisung des Grundstückes in <strong>eine</strong>m vielleicht<br />

bestehenden Flächennutzungsplan -, sondern der Bewältigung all jener juristischen<br />

und auch politischen Hürden, die gegebenenfalls zu nehmen sind, bis mit dem<br />

Bau begonnen werden kann.<br />

Die Baugenehmigung bzw. Bauvoranfrage ist als individuelle Errichtungserlaubnis zwar<br />

der letzte Schritt im hoheitlichen Gestattungsverfahren, setzt jedoch <strong>für</strong> größere Projekte<br />

– abhängig von dem Projekt selbst und von dem ausgewählten Grundstück und<br />

s<strong>eine</strong>r planerischen Situation - meist übergeordnete und zeitaufwendige Schritte<br />

(Raumordnungsverfahren, Aufstellung oder Anpassung des Flächennutzungsplanes<br />

der betreffenden Gemeinde, Aufstellung <strong>eine</strong>s Bebauungsplanes durch die Gemeinde<br />

etc.) voraus. Daraus resultiert, dass die Programmstellung <strong>für</strong> ein Projekt heutzutage<br />

nicht nur ökonomischen, sondern gleichermaßen auch sozialen und ökologischen Anforderungen<br />

gerecht werden und kommunalpolitisch durchsetzbar sein muss. 66<br />

Um sich die stadtplanerischen Vorstellungen der Gemeinde und die finanziellen Konsequenzen<br />

der Planung zu vergegenwärtigen, muss weiterhin geklärt werden, welche<br />

Planungsinstrumente zum Einsatz kommen, welche Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen<br />

erforderlich sind und durch wen sie wahrgenommen werden sollen, wer<br />

im Planungsprozess welche Funktionen übernimmt und welcher Zeithorizont der <strong>Projektentwicklung</strong><br />

zugrunde zulegen ist. 67<br />

Der Absicherung von Planungszielen dienen Gemeinderatsbeschlüsse, Verträge und<br />

die Erstellung von Plänen.<br />

Damit die im Bebauungsplan getroffenen stadtplanerischen Festsetzungen <strong>eine</strong> zufriedenstellende<br />

architektonische Lösung zuläßt, werden im weiteren Verlauf der <strong>Projektentwicklung</strong><br />

meist Vorentwurfsplanungen beauftragt, anhand derer die Harmonisierung<br />

der grundrissbedingten Gebäudekonfiguration mit dem Baulinien- oder Baugrenzengefüge<br />

überprüft wird.<br />

Auf der Basis der von den Planern gefertigten Plänen werden in <strong>eine</strong>m weiteren Schritt<br />

die Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Straßen, Wege etc. ausgeschrieben, so dass<br />

bereits vor Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan bindende Kostenangebote vorliegen,<br />

die gegebenenfalls noch bedingte Planungsänderungen frühzeitig ermöglichen.<br />

66<br />

Vgl. Kyrein, R.: Immobilien-Projektmanagement. <strong>Projektentwicklung</strong>- und steuerung. Köln 1999, S.<br />

137f.<br />

67<br />

Vgl. Kyrein, R. (1999): a.a.O., S. 244 ff.<br />

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