Projektentwicklung für eine Büroimmobilie - MeineSelbstaendigkeit ...
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<strong>Projektentwicklung</strong> <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>Büroimmobilie</strong> – Bürohaus Schwannstraße 6 Teil A: Grundlagen<br />
Wer in der BRD <strong>eine</strong> Immobilie errichten will, bedarf der Baugenehmigung.<br />
Die zügige Realisierung <strong>eine</strong>s gewerblichen Immobilienprojektes steht und fällt mit der<br />
rechtzeitigen Beachtung - nicht nur der Ausweisung des Grundstückes in <strong>eine</strong>m vielleicht<br />
bestehenden Flächennutzungsplan -, sondern der Bewältigung all jener juristischen<br />
und auch politischen Hürden, die gegebenenfalls zu nehmen sind, bis mit dem<br />
Bau begonnen werden kann.<br />
Die Baugenehmigung bzw. Bauvoranfrage ist als individuelle Errichtungserlaubnis zwar<br />
der letzte Schritt im hoheitlichen Gestattungsverfahren, setzt jedoch <strong>für</strong> größere Projekte<br />
– abhängig von dem Projekt selbst und von dem ausgewählten Grundstück und<br />
s<strong>eine</strong>r planerischen Situation - meist übergeordnete und zeitaufwendige Schritte<br />
(Raumordnungsverfahren, Aufstellung oder Anpassung des Flächennutzungsplanes<br />
der betreffenden Gemeinde, Aufstellung <strong>eine</strong>s Bebauungsplanes durch die Gemeinde<br />
etc.) voraus. Daraus resultiert, dass die Programmstellung <strong>für</strong> ein Projekt heutzutage<br />
nicht nur ökonomischen, sondern gleichermaßen auch sozialen und ökologischen Anforderungen<br />
gerecht werden und kommunalpolitisch durchsetzbar sein muss. 66<br />
Um sich die stadtplanerischen Vorstellungen der Gemeinde und die finanziellen Konsequenzen<br />
der Planung zu vergegenwärtigen, muss weiterhin geklärt werden, welche<br />
Planungsinstrumente zum Einsatz kommen, welche Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen<br />
erforderlich sind und durch wen sie wahrgenommen werden sollen, wer<br />
im Planungsprozess welche Funktionen übernimmt und welcher Zeithorizont der <strong>Projektentwicklung</strong><br />
zugrunde zulegen ist. 67<br />
Der Absicherung von Planungszielen dienen Gemeinderatsbeschlüsse, Verträge und<br />
die Erstellung von Plänen.<br />
Damit die im Bebauungsplan getroffenen stadtplanerischen Festsetzungen <strong>eine</strong> zufriedenstellende<br />
architektonische Lösung zuläßt, werden im weiteren Verlauf der <strong>Projektentwicklung</strong><br />
meist Vorentwurfsplanungen beauftragt, anhand derer die Harmonisierung<br />
der grundrissbedingten Gebäudekonfiguration mit dem Baulinien- oder Baugrenzengefüge<br />
überprüft wird.<br />
Auf der Basis der von den Planern gefertigten Plänen werden in <strong>eine</strong>m weiteren Schritt<br />
die Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Straßen, Wege etc. ausgeschrieben, so dass<br />
bereits vor Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan bindende Kostenangebote vorliegen,<br />
die gegebenenfalls noch bedingte Planungsänderungen frühzeitig ermöglichen.<br />
66<br />
Vgl. Kyrein, R.: Immobilien-Projektmanagement. <strong>Projektentwicklung</strong>- und steuerung. Köln 1999, S.<br />
137f.<br />
67<br />
Vgl. Kyrein, R. (1999): a.a.O., S. 244 ff.<br />
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