Projektentwicklung für eine Büroimmobilie - MeineSelbstaendigkeit ...
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<strong>Projektentwicklung</strong> <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>Büroimmobilie</strong> – Bürohaus Schwannstraße 6 Teil A: Grundlagen<br />
2. Stufe: Projektplanung - Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen<br />
Endgültige Schaffung des Baurechts<br />
Für die Projektrealisierung bedarf es verschiedener konkreter Genehmigungen.<br />
Baugenehmigung<br />
Abrißgenehmigung § 63 (1) BauONW<br />
Zweckentfremdungsgenehmigung<br />
BImSch-Genehmigung<br />
Handelt es sich bei dem zu realisierenden Projekt um <strong>eine</strong> Anlage nach § 4 (1) BImSchG?<br />
Denkmalschutz<br />
Befindet sich auf dem Projektgrundstück ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude oder ein<br />
ortsfestes Bodendenkmal?<br />
Hier bedarf es <strong>eine</strong>r besonderen Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde nach § 9 (1) DSchGNW.<br />
Natur- und Landschaftsschutz<br />
Finden bei Projektrealisierung Eingriffe in Natur und Landschaft statt gem. § 8a BNatSchG?<br />
Auflagen von Ersatzmaßnahmen oder auch Versagung des Eingriffs treffen die jeweilige<br />
Genehmigungsbehörde bzw. die <strong>für</strong> Naturschutz- und Landschaftspflege zuständige Behörde.<br />
Verwaltungsverfahren - Rechtsmittel<br />
Bei der Projektplanung fallen zahlreiche Verwaltungsverfahren an. Deren Ergebnis die Erteilung <strong>eine</strong>r<br />
beantragten Genehmigung (ggf. mit Nebenbestimmungen oder Auflagen) oder die Ablehung des<br />
Antrages ist.<br />
3. Stufe: Projektausführung<br />
Projektausführung<br />
Abwehr von Nachbarwidersprüchen<br />
Nachbarwidersprüche haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung<br />
Abwehr von behördlichen Auflagen<br />
Nach erteilter Genehmigung sind aus Gründen der Gefahrenabwehr nachträgliche behördliche Auflagen<br />
möglich.<br />
Abwehr von Veränderungen des Planrechts<br />
Im Projektgrundstück benachbarter Gebiete können Änderungen des Planrechtes oder Genehmigungen<br />
erteilt werden, die die Errichtung des Projektes oder die spätere Nutzung beeinträchtigen könnte.<br />
Behördliche Abnahmen<br />
4. Stufe: Projektabschluß<br />
Hier wird durch vorgeschriebene Abnahme seitens der Behörden überprüft, ob das Projekt entsprechend<br />
der erteilten Genehmigungen errichtet worden ist und ggf. Nebenbestimmungen oder Auflagen<br />
eingehalten wurden.<br />
Quelle: Eigene Zusammenfassung und Darstellung nach Kapellmann, K. (Hrsg.): Juristisches Projektmanagement<br />
bei Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. Düsseldorf 1997, S. 47-79<br />
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