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Projektentwicklung für eine Büroimmobilie - MeineSelbstaendigkeit ...

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<strong>Projektentwicklung</strong> <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>Büroimmobilie</strong> – Bürohaus Schwannstraße 6 Teil A: Grundlagen<br />

2. Stufe: Projektplanung - Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen<br />

Endgültige Schaffung des Baurechts<br />

Für die Projektrealisierung bedarf es verschiedener konkreter Genehmigungen.<br />

Baugenehmigung<br />

Abrißgenehmigung § 63 (1) BauONW<br />

Zweckentfremdungsgenehmigung<br />

BImSch-Genehmigung<br />

Handelt es sich bei dem zu realisierenden Projekt um <strong>eine</strong> Anlage nach § 4 (1) BImSchG?<br />

Denkmalschutz<br />

Befindet sich auf dem Projektgrundstück ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude oder ein<br />

ortsfestes Bodendenkmal?<br />

Hier bedarf es <strong>eine</strong>r besonderen Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde nach § 9 (1) DSchGNW.<br />

Natur- und Landschaftsschutz<br />

Finden bei Projektrealisierung Eingriffe in Natur und Landschaft statt gem. § 8a BNatSchG?<br />

Auflagen von Ersatzmaßnahmen oder auch Versagung des Eingriffs treffen die jeweilige<br />

Genehmigungsbehörde bzw. die <strong>für</strong> Naturschutz- und Landschaftspflege zuständige Behörde.<br />

Verwaltungsverfahren - Rechtsmittel<br />

Bei der Projektplanung fallen zahlreiche Verwaltungsverfahren an. Deren Ergebnis die Erteilung <strong>eine</strong>r<br />

beantragten Genehmigung (ggf. mit Nebenbestimmungen oder Auflagen) oder die Ablehung des<br />

Antrages ist.<br />

3. Stufe: Projektausführung<br />

Projektausführung<br />

Abwehr von Nachbarwidersprüchen<br />

Nachbarwidersprüche haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung<br />

Abwehr von behördlichen Auflagen<br />

Nach erteilter Genehmigung sind aus Gründen der Gefahrenabwehr nachträgliche behördliche Auflagen<br />

möglich.<br />

Abwehr von Veränderungen des Planrechts<br />

Im Projektgrundstück benachbarter Gebiete können Änderungen des Planrechtes oder Genehmigungen<br />

erteilt werden, die die Errichtung des Projektes oder die spätere Nutzung beeinträchtigen könnte.<br />

Behördliche Abnahmen<br />

4. Stufe: Projektabschluß<br />

Hier wird durch vorgeschriebene Abnahme seitens der Behörden überprüft, ob das Projekt entsprechend<br />

der erteilten Genehmigungen errichtet worden ist und ggf. Nebenbestimmungen oder Auflagen<br />

eingehalten wurden.<br />

Quelle: Eigene Zusammenfassung und Darstellung nach Kapellmann, K. (Hrsg.): Juristisches Projektmanagement<br />

bei Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. Düsseldorf 1997, S. 47-79<br />

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