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Potentiale zur energetischen Nutzung von Biomasse in der ... - EPFL

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114<br />

Das Hauptargument zugunsten <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Co-Vergärungsanlagen ist die dank <strong>der</strong><br />

aktuellen Annahmepreise für die biogenen Abfälle deutlich verbesserte Wirtschaftlichkeit. E<strong>in</strong>e re<strong>in</strong>e<br />

Hofdüngeranlage kann im Normalfall nicht kostendeckend betrieben werden. Die meisten <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft neu erstellten Anlagen arbeiten daher als Co-Vergärungsanlagen. Die ausschliessliche<br />

Verwendung <strong>von</strong> Hofdünger spielt nur noch <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen e<strong>in</strong>e Rolle. 100<br />

Kritisch bei den Co-Vergärungsanlagen s<strong>in</strong>d:<br />

• Die Hygiene: Die landwirtschaftliche Co-Vergärung weist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel ke<strong>in</strong>e Hygienestufe auf: 101 In<br />

<strong>der</strong> Regel wird sie mesophil (im Temperaturbereich 35–37°C) geführt und es gibt ke<strong>in</strong>e Vorbehandlung<br />

<strong>zur</strong> Erreichung <strong>der</strong> hygienischen Unbedenklichkeit. Deshalb eignen sich nur hygienisch<br />

unbedenkliche Abfälle für die landwirtschaftliche Co-Vergärung (Abfälle, die aus hygienischen<br />

Gründen auch direkt auf das Feld gebracht werden könnten). Dadurch ist <strong>der</strong> Preis, <strong>der</strong> für die<br />

Entsorgung dieser Abfälle bezahlt wird, auch bedeutend tiefer als <strong>der</strong> Preis, <strong>der</strong> für e<strong>in</strong>e Grünabfuhr<br />

mit Küchenabfällen bezahlt wird (z.B. <strong>in</strong> Kompogasanlagen). Die hygienischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

verlangen nach entsprechenden Massnahmen, die aber heute standardmässig e<strong>in</strong>gebaut werden.<br />

Die heutige Gesetzgebung berücksichtigt diese Situation.<br />

• Die Qualitätssicherung: Weil weiterh<strong>in</strong> <strong>zur</strong> Qualitätssicherung noch ke<strong>in</strong>e Analysen nach Vorschriften<br />

<strong>der</strong> Technischen Verordnung über Abfälle (TVA, Art. 44 Analyse auf Nährstoffe und Schwermetalle)<br />

und Stoffverordnung vorliegen, haben die Co-Vergärungsanlagen <strong>in</strong> Bezug auf die rechtlichen<br />

Grundlagen immer noch Pilotcharakter. Die Co-Vergärungsanlagen können noch nicht als<br />

Standardanlagen e<strong>in</strong>er ausgereiften Abfallbewirtschaftung betrachtet werden.<br />

Voraussetzung für den E<strong>in</strong>satz <strong>von</strong> Gülle mit Co-Substrat ist <strong>der</strong>en hygienische Unbedenklichkeit. Belastete<br />

Abfälle s<strong>in</strong>d vor <strong>der</strong> Vergärung zu hygienisieren und nachher <strong>von</strong> unre<strong>in</strong>em Material getrennt<br />

zu behandeln. Werden über 100 Tonnen Abfälle behandelt, werden nach TVA Art. 44 m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e<br />

Schwermetall- und Nährstoffanalyse verlangt. Dabei gelten die Schwermetallgrenzwerte <strong>der</strong> Stoffverordnung.<br />

Die zusätzlich auf den Landwirtschaftsbetrieb zugeführten Nährstoffe (entscheidend s<strong>in</strong>d<br />

N und P) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nährstoffbilanz e<strong>in</strong>zusetzen. Liegt <strong>der</strong> Bedarf des eigenen Betriebs tiefer als die<br />

zugeführte Nährstoffmenge, muss Gülle an weitere Landwirte abgegeben werden. Dafür ist <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Regel e<strong>in</strong> Güllenabnahmevertrag abzuschliessen.<br />

Referenzsystem 3 Blockheizkraftwerk (BHKW) 100 kWe<br />

Ölbetriebene Kle<strong>in</strong> Wärme-Kraft-Kopplungs-(WKK-)Anlage <strong>zur</strong> Produktion <strong>von</strong> Strom. Abwärmenutzung<br />

für Eigenbedarf (Gebäudeheizung) 102<br />

. Als Referenzsystem für das Vergleichsobjekt 3 wird e<strong>in</strong> solches<br />

BHKW mit e<strong>in</strong>er elektrischen Nennleistung <strong>von</strong> 100 kW gewählt.<br />

100<br />

Schriftlicher Kommentar zu Inputpapier 2, Gespräch mit den Herren H.C. Angele und M. Sommerhal<strong>der</strong> am<br />

17.03.04 und zusätzlicher Input O.Schelske und H.C. Angele vom 19.10.04.<br />

101<br />

Die hygienischen Anfor<strong>der</strong>ungen verlangen entsprechende Massnahmen, die aber zunehmend standardmässig<br />

realisiert werden. Die heutige Gesetzgebung berücksichtigt diese Situation.<br />

102<br />

Kle<strong>in</strong> WKK-Anlagen im Leistungsbereich < 1 MW werden unter <strong>der</strong> geläufigen Bezeichnung Blockheizkraftwerk<br />

(BHKW) meist auf <strong>der</strong> Basis <strong>von</strong> Diesel-, Gasmotor und Zündstrahlmotoren realisiert. In den<br />

letzten Jahren wurden BHKWs auch <strong>in</strong> diesem Leistungsbereich vermehrt auf Basis Gasturb<strong>in</strong>en implementiert.<br />

In Zukunft ist dieser Bereich zudem e<strong>in</strong> Anwendungsgebiet <strong>von</strong> Brennstoffzellensystemen.

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