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auf die neue europäische Anforderung der Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden RL<br />

2002/91/EG.<br />

Grundsätzlich gilt, dass der Gesamtbedarf fossiler Energie im Gebäudebereich kontinuierlich<br />

reduziert werden muss:<br />

• primär durch eine rationelle Energienutzung wie Wärmedämmung und Optimierung der<br />

Haustechnik,<br />

• sekundär durch Deckung des Restbedarfes mittels vermehrtem Einsatz von<br />

erneuerbaren Energien und Abwärmenutzung.<br />

<strong>Die</strong> Kriterien der Gesamtbeurteilung sind:<br />

• die umfassende Reduktion des Endenergiebedarfs für den Gebäudebetrieb<br />

• bei gleichzeitiger Minimierung der CO2-Emissionen.<br />

Als gültige Grenzwerte kann folgende Tabelle berücksichtig werden:<br />

Tabelle 1) Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser<br />

Quelle: Land Vorarlberg Energetische Kriterien für Landesgebäude, 2010<br />

UZ2: Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen<br />

Iför5 Seite| 128

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