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3. Natur, Umwelt und Freiraumentwicklung<br />
- <strong>Die</strong> Kulturlandschaften sollen in ihrer Eigenart erhalten und vor umweltschädlichen<br />
Einflüssen bewahrt sowie für Erholungssuchende erschlossen werden.<br />
- Das Park- bzw. Grünraumnetz soll qualitativ erweitert und neue Erholungsräume für die<br />
Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.<br />
- Reduzierung des Nitrateintrags durch die Land- und Forstwirtschaft zum Schutz des<br />
Grundwassers.<br />
4. Verkehr und technische Infrastruktur<br />
- Eine längerfristige Ausrichtung der kommunalen Politik und die Stärkung des<br />
-<br />
Umweltbewusstseins in der Bevölkerung sollen das Mobilitätsverhalten in der Stadt<br />
sowie im Umland ökologisch, nachhaltig ändern.<br />
Durch eine Reduzierung des motorisierten Binnenverkehrs soll die Lärmbelastung in der<br />
Stadt minimiert und Konflikte mit Teilnehmern des nicht-motorisierten Verkehrs<br />
vermieden werden.<br />
- Eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs soll die Nutzung<br />
erhöhen.<br />
- Der Umgang mit Ressourcen soll sparsam erfolgen.<br />
5. Bevölkerung und soziale Infrastruktur<br />
- Anstreben eines Bevölkerungszuwachses von ca. 6% in den nächsten 20 Jahren.<br />
- Sicherung der sozialen Infrastruktur, insbesondere der Kinder- und Altenbetreuung<br />
sowie die ärztliche Versorgung im Einklang mit dem demographischen Wandel.<br />
- Verbesserung des Freizeitangebots für Jugendliche.<br />
- <strong>Die</strong> weitere Stärkung der Stadt als Bildungsstandort soll forciert werden.<br />
- Förderung eines öffentlich zugänglichen Informationssystems.<br />
6. Wirtschaft und Tourismus<br />
- Steigerung des Tourismusangebots.<br />
- Stärkung der Stadt als Forschungsstandort sowie als ökologischer Betriebsstandort.<br />
- <strong>Die</strong> Vermarktung lokaler und regionaler Produkte soll gefördert werden, um die<br />
regionale Wertschöpfung zu stärken.<br />
§4 Maßnahmen der örtlichen Raumplanung<br />
1. Siedlungsentwicklung<br />
- <strong>Die</strong> Gemeinde soll aktiv in die Bodenpolitik eingreifen.<br />
- <strong>Die</strong> Gemeinde soll laut Vertragsraumordnung Wohnbauland nur befristet ausweisen.<br />
- Dazu sollen Privatrechtliche Verträge zwischen Gemeinden und Grundstückseigentümer<br />
mit der Vorgabe einer befristeten Bebauung abgeschlossen werden<br />
Iför5 Seite| 183