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park.stadt Krems_ifoer5.pdf - Die X-OVER Homepage!

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Stein, die andere Stadtteile und Katastralgemeinden sind für den Tourismus kaum von<br />

Bedeutung. Bei einem Großteil des Angebots handelt es sich um Beherbergungsbetriebe des<br />

Hochpreissegments (3-5 Stern Hotels). Günstige Unterkünfte werden von Jugendlichen und<br />

Radtouristen genutzt.<br />

<strong>Die</strong> wichtigsten Akteure, neben dem Land NÖ, ist die regional agierende Organisation Donau<br />

NÖ, die momentan an der Umsetzung von Wachau 2010plus, arbeitet.<br />

(vgl. IFÖR 9)<br />

2.4. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

In Österreich gibt es für jedes Bundesland ein eigenes Raumordnungs- bzw.<br />

Raumplanungsgesetz. In Niederösterreich ist das das Raumordnungsgesetz 1976 (NÖ ROG<br />

1976), in diesem Gesetz wird die örtliche bzw. die überörtliche Raumordnung geregelt.<br />

Neben dem Raumordnungsgesetz bildet auch die Niederösterreichische Bauordnung 1996<br />

die rechtlichen Grundlagen für die Raumordnung.<br />

In Niederösterreich ist jede Gemeinde dazu verpflichtet, ein örtliches<br />

Raumordnungsprogramm zu erstellen und zu verordnen. Bei der Erstellung und Abänderung<br />

des örtlichen Raumordnungsprogrammes müssen Planungen und Maßnahmen des Bundes,<br />

des Landes und benachbarter Gemeinden berücksichtigt werden.<br />

(vgl. IFOER 4)<br />

2.4.1. Natur- und Denkmalschutz<br />

Dadurch, dass im Flächenwidmungsplan der Stadt <strong>Krems</strong> a. d. Donau die besonderen<br />

Schutzbestimmungen „Landschaftsschutzgebiet“, „Europaschutzgebiet“, „Natura 2000“ und<br />

„Naturdenkmal“ zu finden sind, sind die naturschutzrechtlichen Bestimmungen ein<br />

relevantes Thema bei raumordnungsfachlichen Planungen für die Stadt <strong>Krems</strong>. Der Erhalt<br />

dieser naturschutzrechtlichen Ausweisungen ist in jedem Fall zu sichern und bei Planungen<br />

zu berücksichtigen – nicht zuletzt zum Schutz der Umwelt und der Gewährleistung von<br />

Nachhaltigkeit im Planungsprozess.<br />

Grundsätzlich sind Gebäude, Gartenanlagen, Flächen, etc., die unter Denkmalschutz stehen<br />

nicht neu planbar. Es sind kulturell wichtige Erbstücke, die in die Planung mit einbezogen<br />

gehören. In der Stadt <strong>Krems</strong> finden sich einige Gebäude in Unterschutzstellung. Sie zählen<br />

zu den bedeutendsten Stärken der Stadt, die sich selbst als Kultur<strong>stadt</strong> vermarktet.<br />

(vgl. IFOER 6)<br />

2.4.2. Bauten im Grünland<br />

Bei der Errichtung von Bauten sind verschiedene Verbote bzw. Einschränkungen zu<br />

beachten. <strong>Die</strong>se wirken sich auf Planungsvorhaben in <strong>Krems</strong> aus, weshalb ihre Bedeutung<br />

für die Planung hier noch einmal hervorgehoben werden soll.<br />

Land und Forstwirtschaft<br />

Bei dieser Widmungsart ist nur eine Bebauung zulässig, die zur Ausübung der Land- und<br />

Iför5 Seite| 24

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