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10.2. Erläuterungsbericht zum Flächenwidmungsplan<br />
„Der Flächenwidmungsplan hat das Gemeindegebiet entsprechend den angestrebten Zielen<br />
zu gliedern und die Widmungsarten für alle Flächen festzulegen oder nach Maßgabe des §<br />
15 Abs. 2 kenntlich zu machen. Für übereinanderliegende Ebenen dürfen verschiedene<br />
Widmungsarten festgelegt werden.“ (§14 Abs. 1 NÖ ROG)<br />
Laut Niederösterreichischem Raumordnungsgesetz ist dem Flächenwidmungsplan ein<br />
Erläuterungsbericht beizulegen. „Bei der Aufstellung ist das Ergebnis insbesondere<br />
darzustellen in: (…) einem Planungsbericht mit folgendem Inhalt: (…) Erläuterungsbericht<br />
zum Entwicklungskonzept und zum Flächenwidmungsplan“ (§ 13 Abs. 5 NÖ ROG)<br />
Bei der Erstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes im Rahmen dieses Projektes,<br />
ergaben sich aus dem Leitbild „<strong>park</strong>.<strong>stadt</strong> <strong>Krems</strong>“, den formulierten Zielen und den sich<br />
daraus ergebenden Maßnahmen einige Veränderungen im Flächenwidmungsplan von <strong>Krems</strong><br />
an der Donau. <strong>Die</strong>se Widmungsänderungen sind einerseits im ausgearbeiteten Ausschnitt<br />
des Flächenwidmungsplanes ersichtlich, andererseits wird auch im Erläuterungsbericht auf<br />
die Änderungen eingegangen. Weiters werden ordnungswidrige Widmungen kenntlich<br />
gemacht und entsprechend adaptiert.<br />
10.2.1. Analyse des Flächenwidmungsplans<br />
Folgend werden die Flächennutzung und die Flächenbilanz vor Planung der Maßnahmen des<br />
Kommunalen Entwicklungskonzepts „<strong>park</strong>.<strong>stadt</strong> <strong>Krems</strong>“ dargestellt. Bei der Erstellung eines<br />
örtlichen Raumordnungsprogramms ist eine Flächenbilanz zu erstellen. „Das Ausmaß der als<br />
Bauland gewidmeten bebauten sowie unbebauten Flächen ist in einer Flächenbilanz zu<br />
erfassen, auf aktuellem Stand zu halten und der Landesregierung auf Anfrage bekannt zu<br />
geben.“ (§ 13 Abs. 5 NÖ ROG) Im Rahmen des Projektes wird von einer Aktualisierung der<br />
Flächenbilanz nach den Planungsmaßnahmen abgesehen.<br />
10.2.2. Flächennutzung<br />
In der Grundlagenforschung wurde bereits eine Flächenbilanz durch die Gruppe IFÖR7<br />
erstellt. An dieser Stelle werden nochmals die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts<br />
dokumentiert.<br />
<strong>Die</strong> Gemeinde <strong>Krems</strong> weist eine große land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche auf. Als<br />
landwirtschaftliche Nutzfläche ergibt sich eine Größe von 1.201 ha. Unter der<br />
Gemeindefläche von rund 5.200 ha fallen 1.537 ha Wald, dies sind immerhin 30%. Ferner<br />
ist <strong>Krems</strong> reich an Betriebs- und Industrieflächen, welche an anders gewidmetes Bauland,<br />
wie Wohngebiet oder Betriebsgebiet angrenzen. Außerdem besitzt <strong>Krems</strong> an der Donau<br />
einen privaten Flugplatz, welcher in der Katastralgemeinde Gneixendorf liegt.<br />
Iför5 Seite| 186