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KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag

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SOLARWORLD <strong>2012</strong> ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG DER GESELLSCHAFT<br />

(Vorstand Vertrieb)<br />

Zuständig für die Koordination des nationalen und internationalen Vertriebs<br />

Erstbestellung: 2004<br />

Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Januar 2016<br />

(Vorstand Operatives Geschäft)<br />

Verantwortlich für die Konzernbereiche IT, Supply-Chain-Man<strong>ag</strong>ement, Konzerneinkauf, Qualitätsman<strong>ag</strong>ement,<br />

Investitionsman<strong>ag</strong>ement/Technologietransfer, Produktionsplanung sowie Forschung<br />

und Entwicklung<br />

Erstbestellung: 2001<br />

Ende der laufenden Funktionsperiode: 7. Februar 2013 Vorstandsbereiche der <strong>SolarWorld</strong> AG neu<br />

gestaltet<br />

(Vorstand Finanzen)<br />

Zuständig für die Bereiche Controlling, Finanzen, Rechnungswesen sowie Investor Relations<br />

Erstbestellung: 2003<br />

Ende der laufenden Funktionsperiode: 30. April 2015<br />

(Vorstand Personal und Marke)<br />

Zuständig für die Bereiche Personal, Konzernkommunikation/Markenführung, Marketing und<br />

Nachhaltigkeitsman<strong>ag</strong>ement<br />

Erstbestellung: 2011<br />

Ende der laufenden Funktionsperiode: 30. Juni 2014<br />

Der Aufsichtsrat ist im Berichtsjahr in seiner Zusammensetzung unverändert geblieben und besteht<br />

weiterhin aus drei Mitgliedern: Der Aufsichtsrat<br />

, 54 (Aufsichtsratsvorsitzender)<br />

, 53 (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)<br />

, 47 (Aufsichtsratsmitglied)<br />

Unter Berücksichtigung der doppelt zählenden Funktionen als Aufsichtsratsvorsitzender in zwei Fällen<br />

kommt Dr. Recktenwald auf sieben Mandate bei derzeit zulässigen zehn Gesamtmandaten (der Aufsichtsratsvorsitz<br />

bei der Solarparc AG erhöht die zulässigen Gesamtmandate seit Eintr<strong>ag</strong>ung des<br />

Squeeze-Out vom 5. Juli <strong>2012</strong> auf zwölf, § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG). Dr. Gansen hatte zwei Mandate<br />

inne, Dr. von Bossel ist seit seinem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat der Solarparc AG am 23. Mai<br />

<strong>2012</strong> nur noch bei der <strong>SolarWorld</strong> AG Aufsichtsratsmitglied. Die Angaben nach Ziffer 5.3 DCGK zur<br />

Bildung von Ausschüssen finden bei der <strong>SolarWorld</strong> AG keine Anwendung, da sich der Aufsichtsrat<br />

weiterhin auf ein dreiköpfiges Gremium beschränkt und mithin alle Aufgaben im Plenum wahrnimmt.<br />

Es ist mithin auch der Aufsichtsrat insgesamt, der sich allen Vorstandsfr<strong>ag</strong>en einschließlich des Ver-<br />

UNTER ÄNDERUNGSVORBEHALT UND UNGEPRÜFT<br />

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