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KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag

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SOLARWORLD <strong>2012</strong> ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG DER GESELLSCHAFT<br />

variable Vergütung gewährt, die an einen Basisbetr<strong>ag</strong> von 2.639,055 € anknüpft, der im Falle einer<br />

beschlossenen Dividende mit jedem Dividendencent zu multiplizieren ist. Schließlich übernimmt die<br />

Gesellschaft die Prämien für angemessenen Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpflicht aus der<br />

Aufsichtsratstätigkeit (D&O-Versicherung), wobei auch der Aufsichtsrat DCGK-konform seit dem 1. Juli<br />

2010 den nach dem VorstAG nur für den Vorstand zwingenden Selbstbehalt für den Aufsichtsrat ebenfalls<br />

vereinbart hat.<br />

Die Aufsichtsratsvergütung versteht sich netto, sodass Umsatzsteuer hinzukommt, soweit ein Aufsichtsratsmitglied<br />

umsatzsteuerpflichtig ist. Die Jahresfestvergütung wird rückwirkend für das abgeschlossene<br />

Geschäftsjahr gezahlt. Die variable Vergütung bezieht sich ebenfalls auf das abgeschlossene Geschäftsjahr<br />

und wird erst mit der Hauptversammlung, die über eine auszuschüttende Dividende beschließt,<br />

fällig. Soweit die Sitzungspauschalen betroffen sind, wurden für eine Hauptversammlung und<br />

13 Aufsichtsratssitzungen 12 Pauschalen mit jeweils 6.000,00 € netto geltend gemacht. Wegen der weiteren<br />

Einzelheiten wird auf die Tabellenangaben verwiesen.<br />

In Anknüpfung an die Neufassung von Ziffer 5.4.6 DCGK beabsichtigt der Aufsichtsrat, der Hauptversammlung<br />

vorzuschl<strong>ag</strong>en, nur noch eine Festvergütung für den Aufsichtsrat zu beschließen und ein<br />

zusätzliches Aus- und Fortbildungsbudget vorzusehen.<br />

Hinsichtlich der im letzten Absatz von Ziffer 5.4.6 DCGK empfohlenen Angaben wird erläutert, dass<br />

der Aufsichtsratsvorsitzende der <strong>SolarWorld</strong> AG Partner der Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte<br />

ist. Diese erbringt im Wesentlichen über andere Partner und Mitarbeiter der Sozietät die rechtliche<br />

Beratung und Vertretung des <strong>SolarWorld</strong> Konzerns sowie auch die dabei erforderliche internationale<br />

Koordination.<br />

In Bezug auf die eigene Leistungserbringung im Berichtsjahr <strong>2012</strong> wurden von der Sozietät Schmitz<br />

Knoth Rechtsanwälte für die <strong>SolarWorld</strong> AG ohne Umsatzsteuer und steuerfreie Ausl<strong>ag</strong>en Beratungsleistungen<br />

mit 499.558,80 € abgerechnet. Hinzu kommen Gebühren für gerichtliche Verfahren<br />

in Höhe von insgesamt 1.774,35 €, die jeweils erstattungsfähig sind. Das Beratungshonorar für Tochtergesellschaften<br />

der <strong>SolarWorld</strong> AG stellt sich auf weitere 326.438,00 € und entfiel mit den jeweiligen<br />

Nettobeträgen von 88.232,20 € auf die Solarparc AG, 190.034,00 € auf die Deutsche Solar<br />

GmbH, 9.328,80 € auf die Deutsche Cell GmbH, 631,80 € auf die Solar Factory GmbH, 1.285,20 €<br />

auf die <strong>SolarWorld</strong> Industries Deutschland GmbH, 327,60 € auf die <strong>SolarWorld</strong> Solicium<br />

GmbH, 4.727,60 € auf die Sunicon GmbH und 31.870,80 € auf die <strong>SolarWorld</strong> Innovations GmbH.<br />

Damit entstand ein konzernbezogener Beratungshonoraraufwand von insgesamt 825.996,80 €. Im<br />

Bereich der gerichtlichen Vertretung von Tochterunternehmen der <strong>SolarWorld</strong> AG wurden weitere<br />

422.818,20 € netto ausgelöst, die mit 6.784,00 € auf die Solarparc AG und dem Restbetr<strong>ag</strong> von<br />

416.034,20 € auf die Deutsche Solar GmbH, im Wesentlichen für die Anspruchsverfolgung aus<br />

UNTER ÄNDERUNGSVORBEHALT UND UNGEPRÜFT<br />

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