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KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag

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SOLARWORLD <strong>2012</strong> ANHANG<br />

Fertigstellungsgrad anteilig die Gesamtprojekterlöse realisiert. Die Auftr<strong>ag</strong>skosten umfassen die dem Auftr<strong>ag</strong> direkt<br />

zurechenbaren Kosten und Teile der Gemeinkosten. Sofern das Ergebnis eines Fertigungsauftr<strong>ag</strong>es nicht zuverlässig<br />

ermittelt werden kann, werden die Auftr<strong>ag</strong>serlöse in Höhe der dazugehörigen Auftr<strong>ag</strong>skosten erfasst, so<br />

dass per Saldo ein Nullergebnis ausgewiesen wird (Zero-Profit-Methode).<br />

Im Zusammenhang mit langfristigen Verkaufskontrakten für Siliziumwafer erhaltene Anzahlungen werden ertr<strong>ag</strong>swirksam<br />

aufgelöst, wenn der <strong>SolarWorld</strong> Konzern keine Verpflichtung mehr zur Anrechnung auf zukünftige Lieferungen<br />

hat und eine Anrechnung auch faktisch nicht in Erwägung zieht.<br />

Aufwandszuschüsse werden periodengerecht entsprechend dem Anfall der Aufwendungen ertr<strong>ag</strong>swirksam erfasst.<br />

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ih rer Verursachung<br />

ergebniswirksam. Rückstellungen für Gewährleistung werden zum Zeit punkt der Realisierung der entsprechenden<br />

Umsatzerlöse gebildet.<br />

Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sowie den verzinslichen als zur<br />

Veräußerung verfügbar eingestuften finanziellen Vermögenswerten werden Zinserträge und Zinsaufwendungen<br />

anhand des Effektivzinssatzes erfasst. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten<br />

künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine<br />

kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit<br />

abgezinst werden. Zinserträge bzw. -aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der<br />

Zins- und anderen Finanzerträge bzw. Zins- und anderen Finanzaufwendungen ausgewiesen und periodengerecht<br />

abgegrenzt.<br />

<br />

a) Tatsächliche Ertr<strong>ag</strong>steuern<br />

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und frühere Perioden werden<br />

mit dem Betr<strong>ag</strong> bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde<br />

erwartet wird. Der Berechnung des Betr<strong>ag</strong>s werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt,<br />

die zum Abschlusssticht<strong>ag</strong> in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen<br />

erzielt.<br />

b) Latente Steuern<br />

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf zum Abschlusssticht<strong>ag</strong> bestehende<br />

temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und<br />

dem Steuerbilanzwert.<br />

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:<br />

<br />

<br />

an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn<br />

der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich<br />

ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.<br />

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen<br />

Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist,<br />

dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und<br />

die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Eine Ausnahme<br />

bilden latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen<br />

an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen<br />

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