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KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag

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SOLARWORLD <strong>2012</strong> ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG DER GESELLSCHAFT<br />

gütungssystems widmet und die gebotenen Prüfungs- und Überwachungsmaßnahmen durchführt.<br />

Dabei wird auch die Abfindungs-Cap-Regelung in Ziffer 4.2.3 beachtet. Die nach Ziffern 5.1.2 und<br />

5.4.1 DCGK festzulegenden Altersgrenzen für Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>SolarWorld</strong> AG betr<strong>ag</strong>en<br />

einheitlich 68 Jahre.<br />

TRANSPARENZ GEGENÜBER UNSEREN AKTIONÄREN UND DER ÖFFENTLICHKEIT. Alle relevanten Informationen veröffentlichen<br />

wir dem Gleichbehandlungsprinzip folgend transparent und zeitnah über die relevanten<br />

Medienkanäle zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten. Auf unserer Webseite www.solarworld.de/<br />

investorrelations // sind diese Informationen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache gemäß<br />

Ziffer 6.8 DCGK aktuell eingestellt.<br />

Unsere Aktionäre können auf der jährlichen Hauptversammlung ihre Rechte wahrnehmen und ihr<br />

Stimmrecht ausüben. Alle relevanten Informationen zur Hauptversammlung sind rechtzeitig auf unserer<br />

Internetseite abrufbar.<br />

Können Aktionäre nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, besteht die Möglichkeit,<br />

das Stimmrecht durch einen persönlich ausgewählten Bevollmächtigten oder durch einen weisungsgebundenen<br />

Stimmrechtsvertreter unserer Gesellschaft ausüben zu lassen. Dieser ist für unsere Aktionäre<br />

auch während der Hauptversammlung erreichbar. Gemäß Ziff. 2.3.1 und 2.3.3 DCGK ermöglicht<br />

die Gesellschaft den Aktionären auch die Briefwahl.<br />

KAPITALMARKTRECHT UND COMPLIANCE. Die Beachtung von kapitalmarktrechtlichen Gesetzen sowie Mitteilungspflichten<br />

obliegt als wichtige Leitungsfunktion dem Vorstand der <strong>SolarWorld</strong> AG. Beraten wird<br />

dieser durch eine externe, juristische Clearing-Stelle, die konzernweite Sachverhalte auf ihre Ad-hoc-<br />

Relevanz prüft. Vorstände, Mitarbeiter sowie Dienstleister und Projektbeteiligte werden hinsichtlich<br />

des Verbots von Insidergeschäften gemäß § 14 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) speziell geschult<br />

und in einem Insiderverzeichnis geführt.<br />

Im Berichtsjahr kam es zu keinen Stimmrechtsmitteilungen. Nachdem der Anteil der <strong>SolarWorld</strong> AG<br />

an den Stimmrechten der Solarparc AG seit Februar <strong>2012</strong> bei über 95 Prozent l<strong>ag</strong>, hat die Hauptversammlung<br />

der Solarparc AG vom 23. Mai <strong>2012</strong> die Übertr<strong>ag</strong>ung der Aktien der übrigen Aktionäre der<br />

Solarparc AG auf die <strong>SolarWorld</strong> AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe<br />

von 8,59 € je Aktie beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 5. Juli <strong>2012</strong> im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Bonn eingetr<strong>ag</strong>en, wodurch der „Squeeze-Out“ vollzogen wurde. Gemäß Ziffer 6.6 DCGK soll<br />

der Corporate-Governance-Bericht Angaben enthalten über den Besitz von Aktien der Gesellschaft<br />

oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, wenn<br />

er direkt oder indirekt größer als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist. Übersteigt<br />

der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1 Prozent der von der Gesellschaft<br />

ausgegebenen Aktien, soll der Gesamtbesitz getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat angegeben werden.<br />

Der Aktienbesitz der Vorstandsmitglieder der <strong>SolarWorld</strong> AG l<strong>ag</strong> zum 31. Dezember <strong>2012</strong> in der<br />

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