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KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag

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SOLARWORLD <strong>2012</strong> ANHANG<br />

Rückstellungen für Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen werden im Zeitpunkt des Verkaufs der zugrundeliegenden<br />

Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen gebildet. Die erstmalige Erfassung erfolgt auf der<br />

Basis von Schätzungen und Annahmen. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen in Tz. 5. Die ursprüngliche<br />

Schätzung der Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen wird regelmäßig überprüft.<br />

Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, sofern ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan<br />

erstellt und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt worden ist.<br />

Ein Ansatz von Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen erfolgt für vertr<strong>ag</strong>lich fixierte Verpflichtungen und<br />

wird mit den zukünftigen erwarteten Kosten für die Wiederherstellung bewertet.<br />

Rückstellungen für drohende Verluste aus ungünstigen Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertr<strong>ag</strong> resultierende<br />

erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertr<strong>ag</strong>serfüllung unvermeidbaren Kosten.<br />

<br />

Die unter den übrigen Schulden ausgewiesenen abgegrenzten Schulden werden für erhaltene Dienstleistungen und<br />

Waren sowie für Personalverpflichtungen erfasst, für die die formalen Voraussetzungen für die Zahlung noch nicht<br />

erfüllt sind. Für diese Schulden ist der künftige Vermögensabfluss dem Grunde nach sicher und unterliegt der<br />

Höhe nach nur unwesentlichen Unsicherheiten. Die Bewertung erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs.<br />

Die unter den übrigen Schulden ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen lauten teilweise auf US-Dollar. Da es sich<br />

hierbei nicht um monetäre Posten im Sinne von IAS 21.16 handelt, erfolgte eine Bewertung mit dem historischen,<br />

bei Vereinnahmung gegebenen Kurs.<br />

Im Zusammenhang mit den abgegrenzten Verbindlichkeiten für die gewinnorientierte Mitarbeiterbeteiligung werden<br />

im Rahmen eines „Treuhandvertr<strong>ag</strong>s zum Insolvenzschutz“ Einzahlungen auf ein Treuhandkonto geleistet, die<br />

die Verpflichtungen aus den Geschäftsjahren 2011 und 2010 betreffen. Da diese Verpflichtungen als andere langfristig<br />

fällige Leistungen an Arbeitnehmer gemäß IAS 19.126 (d) anzusehen sind, erfolgt im Rahmen der Bewertung<br />

gemäß IAS 19.128 eine Saldierung des Barwerts der Verpflichtungen am Abschlusssticht<strong>ag</strong> mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert des als Planvermögen anzusehenden Treuhandkontos. Planvermögen umfasst Vermögen, das<br />

durch einen langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer gehalten wird. Planvermögen<br />

ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt<br />

werden. Die Saldierung ist zum Bilanzsticht<strong>ag</strong> sowohl im kurzfristigen als auch im langfristigen Bereich erfolgt.<br />

<br />

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird<br />

und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert des erhaltenen<br />

oder zu beanspruchenden Entgelts abzüglich gewährter Skonti und Rabatte sowie der Umsatzsteuer oder<br />

anderer Abgaben bewertet.<br />

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren oder Erzeugnissen werden mit Übergang der signifikanten Risiken und<br />

Chancen erfasst, wenn, wie regelmäßig der Fall, auch die übrigen Voraussetzungen (keine fortgesetzte Involvierung,<br />

verlässliche Bestimmbarkeit der Erlöshöhe und ausreichende Wahrscheinlichkeit des Zuflusses) gegeben<br />

sind.<br />

Die Umsatzerlöse aus dem Projektgeschäft werden nach der Percent<strong>ag</strong>e-of-Completion-Methode (PoC) gemäß IAS<br />

11 erfasst, soweit die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dabei wird für kundenspezifische Projekte eine<br />

anteilige Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad vorgenommen, wenn eine Ermittlung des Fertigstellungsgrades<br />

der Gesamtkosten und der Gesamterlöse der jeweiligen Aufträge im Sinne von IAS 11 zuverlässig<br />

möglich ist. Der Fertigstellungsgrad der einzelnen Projekte wird grundsätzlich nach dem Cost-to-Cost-Verfahren<br />

gemäß IAS 11.30 (a) ermittelt. Unter den genannten Voraussetzungen werden entsprechend dem<br />

UNTER ÄNDERUNGSVORBEHALT UND UNGEPRÜFT<br />

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