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KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag

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SOLARWORLD <strong>2012</strong> ANHANG<br />

<br />

Der <strong>SolarWorld</strong> Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen<br />

und Investitionen resultierenden Zins-, Währungs- und Commodityrisiken ein.<br />

Diese Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und als zu Handelszwecken<br />

gehaltene finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung<br />

in der nahen Zukunft erworben oder nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IAS<br />

39 designiert werden. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, die zu<br />

Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Dabei erfolgt der Ergebnisausweis in den sonstigen<br />

betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen, sofern das Finanzinstrument zu Sicherungszwecken im Hinblick<br />

auf das operative Geschäft abgeschlossen wurde. Der Ergebnisausweis erfolgt im sonstigen Finanzergebnis, sofern<br />

sich das Finanzinstrument auf Finanzierungs- oder Anl<strong>ag</strong>eaktivitäten bezieht.<br />

Derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsinstrumente designiert und als solche effektiv sind, werden auf<br />

der Grundl<strong>ag</strong>e einer Beurteilung der Tatsachen und Umstände als kurzfristig oder langfristig klassifiziert oder in<br />

einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil aufgeteilt.<br />

Der <strong>SolarWorld</strong> Konzern wendet Vorschriften zu Sicherungsmaßnahmen gemäß IAS 39 (Hedge Accounting) zur<br />

Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) an.<br />

Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte – erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital – ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument<br />

in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting<br />

vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam<br />

erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der<br />

Sicherungszusammenhang als solcher bilanziert.<br />

Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft einschließlich<br />

der Risikoman<strong>ag</strong>ementziele dokumentiert. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in<br />

deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das designierte Sicherungs instrument hinsichtlich der Kompensation<br />

der Änderung der Cashflows des Grund geschäfts in hohem Maße effektiv ist.<br />

Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments,<br />

das im Rahmen eines Cashflow Hedges als Sicherungsinstrument designiert worden ist, wird im Eigenkapital<br />

erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst.<br />

Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, in der auch<br />

das Grundgeschäft des Cashflow Hedges ergebniswirksam wird. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

erfolgt in demselben Posten, in dem auch das Grundgeschäft ausgewiesen wird. Führt jedoch eine abgesicherte erwartete<br />

Transaktion zur Erfassung eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld,<br />

werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und bei der<br />

erstmaligen Ermittlung der Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder der Schuld berücksichtigt.<br />

Die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehung endet, wenn die Sicherungsbeziehung aufgelöst, das Sicherungsinstrument<br />

ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder sich nicht mehr für Sicherungszwecke eignet.<br />

Der vollständige zu diesem Zeitpunkt im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust verbleibt im Eigenkapital<br />

und wird erst dann erfolgswirksam vereinnahmt, wenn die erwartete Transaktion ebenfalls in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung abgebildet wird. Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird<br />

der gesamte im Eigenkapital erfasste Erfolg sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt.<br />

Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem<br />

beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte gehandelter derivativer Finanzinstrumente<br />

entsprechen den Marktpreisen. Nicht gehandelte derivative Finanzinstrumente werden unter Anwendung<br />

anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle<br />

Marktparameter berechnet. Wir verweisen auf Tz. 65.<br />

UNTER ÄNDERUNGSVORBEHALT UND UNGEPRÜFT<br />

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