KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag
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SOLARWORLD <strong>2012</strong> ANHANG<br />
<br />
Der <strong>SolarWorld</strong> Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen<br />
und Investitionen resultierenden Zins-, Währungs- und Commodityrisiken ein.<br />
Diese Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und als zu Handelszwecken<br />
gehaltene finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung<br />
in der nahen Zukunft erworben oder nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IAS<br />
39 designiert werden. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, die zu<br />
Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Dabei erfolgt der Ergebnisausweis in den sonstigen<br />
betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen, sofern das Finanzinstrument zu Sicherungszwecken im Hinblick<br />
auf das operative Geschäft abgeschlossen wurde. Der Ergebnisausweis erfolgt im sonstigen Finanzergebnis, sofern<br />
sich das Finanzinstrument auf Finanzierungs- oder Anl<strong>ag</strong>eaktivitäten bezieht.<br />
Derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsinstrumente designiert und als solche effektiv sind, werden auf<br />
der Grundl<strong>ag</strong>e einer Beurteilung der Tatsachen und Umstände als kurzfristig oder langfristig klassifiziert oder in<br />
einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil aufgeteilt.<br />
Der <strong>SolarWorld</strong> Konzern wendet Vorschriften zu Sicherungsmaßnahmen gemäß IAS 39 (Hedge Accounting) zur<br />
Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow Hedges) an.<br />
Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte – erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital – ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument<br />
in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting<br />
vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam<br />
erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der<br />
Sicherungszusammenhang als solcher bilanziert.<br />
Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft einschließlich<br />
der Risikoman<strong>ag</strong>ementziele dokumentiert. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in<br />
deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das designierte Sicherungs instrument hinsichtlich der Kompensation<br />
der Änderung der Cashflows des Grund geschäfts in hohem Maße effektiv ist.<br />
Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Derivates oder eines originären Finanzinstruments,<br />
das im Rahmen eines Cashflow Hedges als Sicherungsinstrument designiert worden ist, wird im Eigenkapital<br />
erfasst. Der auf den ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst.<br />
Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, in der auch<br />
das Grundgeschäft des Cashflow Hedges ergebniswirksam wird. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
erfolgt in demselben Posten, in dem auch das Grundgeschäft ausgewiesen wird. Führt jedoch eine abgesicherte erwartete<br />
Transaktion zur Erfassung eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Schuld,<br />
werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und bei der<br />
erstmaligen Ermittlung der Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder der Schuld berücksichtigt.<br />
Die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehung endet, wenn die Sicherungsbeziehung aufgelöst, das Sicherungsinstrument<br />
ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder sich nicht mehr für Sicherungszwecke eignet.<br />
Der vollständige zu diesem Zeitpunkt im Eigenkapital erfasste Gewinn oder Verlust verbleibt im Eigenkapital<br />
und wird erst dann erfolgswirksam vereinnahmt, wenn die erwartete Transaktion ebenfalls in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung abgebildet wird. Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird<br />
der gesamte im Eigenkapital erfasste Erfolg sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt.<br />
Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung sowie in der Folgebewertung mit dem<br />
beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte gehandelter derivativer Finanzinstrumente<br />
entsprechen den Marktpreisen. Nicht gehandelte derivative Finanzinstrumente werden unter Anwendung<br />
anerkannter Bewertungsmodelle basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen und unter Rückgriff auf aktuelle<br />
Marktparameter berechnet. Wir verweisen auf Tz. 65.<br />
UNTER ÄNDERUNGSVORBEHALT UND UNGEPRÜFT<br />
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