KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag
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SOLARWORLD <strong>2012</strong> ANHANG<br />
von gemeinsamen Vereinbarungen. Demnach existieren nur noch zwei Arten von gemeinsamen Vereinbarungen.<br />
Dies sind zum einen die Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), welche zukünftig nur noch nach der<br />
Equity-Methode bilanziert werden dürfen (d. h. die Quotenkonsolidierung ist nicht mehr gestattet) und zum anderen<br />
die gemeinschaftlichen Geschäftstätigkeiten (Joint Operations), bei denen zukünftig eine anteilige direkte<br />
Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Aufwendungen und Erträgen aus der gemeinschaftlichen Geschäftstätigkeit<br />
im Konzernabschluss erfolgt. Im Konzernabschluss der <strong>SolarWorld</strong> AG werden sowohl Anteile an assoziierten<br />
Unternehmen als auch an gemeinschaftlich geführten Unternehmen (Joint Ventures) nach der Equity-<br />
Methode bilanziert. Wir verweisen auf unsere diesbezüglichen Ausführungen in Tz. 11.<br />
IFRS 12 legt die erforderlichen Angaben für Unternehmen<br />
fest, die in Übereinstimmung mit den beiden neuen Standards IFRS 10 und 11 notwendig sind. Der Standard<br />
ersetzt die derzeit in IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen“ enthaltenen Angabepflichten sowie die<br />
in IAS 27 enthaltenen Angabepflichten bezogen auf den Konzernabschluss. Dem Abschlussadressaten sollen somit<br />
eine bessere Beurteilung von Art, Risiken und finanziellen Auswirkungen der Unternehmensbeteiligung ermöglicht<br />
werden.<br />
Mit den neu eingeführten IFRS 10 und 12 werden die Regelungen für Konzernabschlüsse<br />
separat aufgenommen. Insofern verbleiben in IAS 27 alleinig die Vorgaben für Einzelabschlüsse. Daher<br />
wurde dieser entsprechend umbenannt.<br />
Mit der Einführung der IFRS 10, 11 und 12 regelt der angepasste<br />
IAS 28 die Rechnungslegung für Anteile an assoziierten Unternehmen sowie die Anforderungen für die<br />
Anwendung der Equity-Methode bei der Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen.<br />
IFRS 7 UND IAS 32 – SALDIERUNG FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN. Die Standards wurden am 16. Dezember<br />
2011 veröffentlicht und wurden am 13. Dezember <strong>2012</strong> in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen<br />
an IAS 32 klären bestehende Anwendungsprobleme im Hinblick auf die Voraussetzungen für eine Saldierung<br />
finanzieller Vermögenswerte und Schulden. Insbesondere stellen die Änderungen die Bedeutung der Begriffe „gegenwärtiges<br />
durchsetzbares Recht zur Saldierung“ und „gleichzeitige Realisation und Erfüllung“ klar. Die Änderungen<br />
an IFRS 7 verlangen für Finanzinstrumente die Angabe von Informationen zu Saldierungsrechten und damit<br />
in Beziehung stehender Vereinbarungen (z. B. Besicherungsanforderungen) in einem durchsetzbaren<br />
Aufrechnungsrahmenvertr<strong>ag</strong> bzw. einer entsprechenden Vereinbarung. Die Änderungen an IFRS 7 sind erstmalig<br />
auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Anhangangaben sind retrospektiv<br />
für alle Vergleichsperioden vorzunehmen. Hingegen gelten die Änderungen an IAS 32 erst für Geschäftsjahre,<br />
die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, mit verpflichtender rückwirkender Anwendung. Die Änderungen<br />
werden voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der <strong>SolarWorld</strong> AG<br />
haben.<br />
IFRS 13 – BEWERTUNG ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT. Der vom IASB am 12. Mai 2011 veröffentlichte Standard<br />
wurde am 11. Dezember <strong>2012</strong> in europäisches Recht übernommen und ist erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden,<br />
die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. IFRS 13 gibt einheitlich die Bewertungsregeln zur Ermittlung<br />
des beizulegendes Zeitwerts wieder und bezieht sich nahezu auf alle anderen Standards (ausgenommen sind IAS 2<br />
„Vorräte“, 17 „Leasingverhältnisse“ und IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“). Der Standard selbst enthält keine<br />
Vorgaben, in welchen Fällen der beizulegende Zeitwert zu verwenden ist. Die Änderungen werden keinen Einfluss<br />
auf den Konzernabschluss der <strong>SolarWorld</strong> AG haben.<br />
IFRIC 20 – ABRAUMBESEITIGUNGSKOSTEN IM TAGEBAU. IFRIC 20 wurde am 19. Oktober 2011 veröffentlicht, am 11. Dezember<br />
<strong>2012</strong> in europäisches Recht übernommen und ist erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder<br />
nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Interpretation stellt klar, ob und unter welchen Voraussetzungen Abraumbeseitigungskosten,<br />
die im Rahmen der Erschließung einer T<strong>ag</strong>ebergbaumine anfallen, einen Vermögenwert darstellen<br />
und wie die Erst- und Folgebewertung hierzu erfolgen zu hat. Die Änderungen werden keinen Einfluss auf<br />
den Konzernabschluss der <strong>SolarWorld</strong> AG haben.<br />
UNTER ÄNDERUNGSVORBEHALT UND UNGEPRÜFT