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KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag

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SOLARWORLD <strong>2012</strong> ANHANG<br />

<br />

Die vereinnahmten Investitionszuwendungen werden in Anwendung von IAS 20 abge grenzt und über die Nutzungsdauer<br />

der betreffenden Anl<strong>ag</strong>egegenstände ertr<strong>ag</strong>s wirksam auf gelöst. Somit wird dieser Posten über die Perioden<br />

der Nutzungsdauer der bezuschussten Sachanl<strong>ag</strong>en verteilt und erhöht die Vorsteuerergebnisse zukünftiger<br />

Geschäftsjahre sukzessive. Dieser Ergebnis erhöhung stehen Abschreibungs aufwendungen in entsprechender Höhe<br />

gegenüber, die somit im Saldo neutralisiert werden. Zusätzlich werden sich steuerliche Effekte ergeben, wobei die<br />

ergebnis erhöhende Auflösung der abgegrenzten Investitionszuwendungen insoweit ertr<strong>ag</strong> steuerfrei erfolgt, als<br />

diese aus der Vereinnahmung steuerfreier Investitions zul<strong>ag</strong>en resul tieren.<br />

Ebenfalls unter IAS 20 subsumiert werden Einnahmen aus Steuergutschriften für getätigte Investitionen (Investment<br />

Tax Credits). Ansprüche auf Steuergutschriften werden bilanziert, sofern eine angemessene Sicherheit dafür<br />

besteht, dass die wesentlichen Voraussetzungen für den Erhalt erfüllt werden und die Erteilung erfolgt. Die Bewertung<br />

der Ansprüche erfolgt mit dem Barwert.<br />

<br />

Die betriebliche Altersversorgung im Konzern erfolgt überwiegend beitr<strong>ag</strong>sorientiert. Hierbei zahlt das Unternehmen<br />

aufgrund gesetzlicher oder vertr<strong>ag</strong>licher Verpflichtungen oder auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche<br />

und private Rentenversiche rungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren<br />

Leis tungsverpflichtungen. Die jährlichen Beiträge sind als Personalaufwendungen ausge wiesen.<br />

Bei einem Tochterunternehmen der <strong>SolarWorld</strong> AG besteht ein leistungsorientierter Altersversorgungsplan (Defined<br />

Benefit Plan), für den eine Insolvenzsicherung über den Pensionssicherungsverein erfolgt. Planvermögen liegt<br />

nicht vor. Die Bewertung dieser Pensionsrückstellungen erfolgt nach der in IAS 19 vorgeschriebenen Methode der<br />

laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Methode) für leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Der<br />

<strong>SolarWorld</strong> Konzern hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, versicherungs mathematische Gewinne und Verluste<br />

als Aufwand oder Ertr<strong>ag</strong> zu erfassen, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungs mathematischen<br />

Gewinne und Verluste zum Ende der vorherigen Berichtsperiode 10 Prozent der Verpflichtung zu diesem<br />

Zeitpunkt über steigt. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird in den „Zins- und anderen Finanzaufwendungen“<br />

erfasst.<br />

Der als Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betr<strong>ag</strong> umfasst den Barwert der leistungsorientierten<br />

Verpflichtung (unter Anwendung eines Diskontierungszinssatzes auf Grundl<strong>ag</strong>e erstrangiger, festverzinslicher<br />

Industrieanleihen) abzüglich des noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands und der<br />

noch nicht erfassten versicherungsmathematischen Verluste (zuzüglich Gewinne).<br />

<br />

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aus<br />

einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Vermö gensabfluss<br />

führt und sich diese Vermögensbelastung verlässlich abschätzen lässt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt<br />

mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Rückstellungen für Verpflichtungen, die voraussichtlich<br />

nicht im Folgejahr zu einer Belastung führen, werden in Höhe des Barwerts des erwarteten Vermögensabflusses<br />

erfasst. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet<br />

(wie z. B. bei einem Versicherungsvertr<strong>ag</strong>), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst,<br />

sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Zu weiteren Details verweisen wir auf unsere<br />

Ausführungen in Tz. 59.<br />

Muss die Rückstellungsbildung unterbleiben, weil eines der Kriterien nicht erfüllt ist, ohne dass die Wahrscheinlichkeit<br />

einer Inanspruchnahme als vernachlässigbar gering eingeschätzt wird („remote“), wird über die entsprechenden<br />

Verpflichtungen als Eventualschulden berichtet. Wir verweisen hierzu auf Tz. 67.<br />

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