KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag
KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag
KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
176<br />
SOLARWORLD <strong>2012</strong> ANHANG<br />
<br />
Die vereinnahmten Investitionszuwendungen werden in Anwendung von IAS 20 abge grenzt und über die Nutzungsdauer<br />
der betreffenden Anl<strong>ag</strong>egegenstände ertr<strong>ag</strong>s wirksam auf gelöst. Somit wird dieser Posten über die Perioden<br />
der Nutzungsdauer der bezuschussten Sachanl<strong>ag</strong>en verteilt und erhöht die Vorsteuerergebnisse zukünftiger<br />
Geschäftsjahre sukzessive. Dieser Ergebnis erhöhung stehen Abschreibungs aufwendungen in entsprechender Höhe<br />
gegenüber, die somit im Saldo neutralisiert werden. Zusätzlich werden sich steuerliche Effekte ergeben, wobei die<br />
ergebnis erhöhende Auflösung der abgegrenzten Investitionszuwendungen insoweit ertr<strong>ag</strong> steuerfrei erfolgt, als<br />
diese aus der Vereinnahmung steuerfreier Investitions zul<strong>ag</strong>en resul tieren.<br />
Ebenfalls unter IAS 20 subsumiert werden Einnahmen aus Steuergutschriften für getätigte Investitionen (Investment<br />
Tax Credits). Ansprüche auf Steuergutschriften werden bilanziert, sofern eine angemessene Sicherheit dafür<br />
besteht, dass die wesentlichen Voraussetzungen für den Erhalt erfüllt werden und die Erteilung erfolgt. Die Bewertung<br />
der Ansprüche erfolgt mit dem Barwert.<br />
<br />
Die betriebliche Altersversorgung im Konzern erfolgt überwiegend beitr<strong>ag</strong>sorientiert. Hierbei zahlt das Unternehmen<br />
aufgrund gesetzlicher oder vertr<strong>ag</strong>licher Verpflichtungen oder auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche<br />
und private Rentenversiche rungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren<br />
Leis tungsverpflichtungen. Die jährlichen Beiträge sind als Personalaufwendungen ausge wiesen.<br />
Bei einem Tochterunternehmen der <strong>SolarWorld</strong> AG besteht ein leistungsorientierter Altersversorgungsplan (Defined<br />
Benefit Plan), für den eine Insolvenzsicherung über den Pensionssicherungsverein erfolgt. Planvermögen liegt<br />
nicht vor. Die Bewertung dieser Pensionsrückstellungen erfolgt nach der in IAS 19 vorgeschriebenen Methode der<br />
laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Methode) für leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Der<br />
<strong>SolarWorld</strong> Konzern hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, versicherungs mathematische Gewinne und Verluste<br />
als Aufwand oder Ertr<strong>ag</strong> zu erfassen, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungs mathematischen<br />
Gewinne und Verluste zum Ende der vorherigen Berichtsperiode 10 Prozent der Verpflichtung zu diesem<br />
Zeitpunkt über steigt. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird in den „Zins- und anderen Finanzaufwendungen“<br />
erfasst.<br />
Der als Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betr<strong>ag</strong> umfasst den Barwert der leistungsorientierten<br />
Verpflichtung (unter Anwendung eines Diskontierungszinssatzes auf Grundl<strong>ag</strong>e erstrangiger, festverzinslicher<br />
Industrieanleihen) abzüglich des noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands und der<br />
noch nicht erfassten versicherungsmathematischen Verluste (zuzüglich Gewinne).<br />
<br />
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aus<br />
einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Vermö gensabfluss<br />
führt und sich diese Vermögensbelastung verlässlich abschätzen lässt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt<br />
mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Rückstellungen für Verpflichtungen, die voraussichtlich<br />
nicht im Folgejahr zu einer Belastung führen, werden in Höhe des Barwerts des erwarteten Vermögensabflusses<br />
erfasst. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet<br />
(wie z. B. bei einem Versicherungsvertr<strong>ag</strong>), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst,<br />
sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Zu weiteren Details verweisen wir auf unsere<br />
Ausführungen in Tz. 59.<br />
Muss die Rückstellungsbildung unterbleiben, weil eines der Kriterien nicht erfüllt ist, ohne dass die Wahrscheinlichkeit<br />
einer Inanspruchnahme als vernachlässigbar gering eingeschätzt wird („remote“), wird über die entsprechenden<br />
Verpflichtungen als Eventualschulden berichtet. Wir verweisen hierzu auf Tz. 67.<br />
UNTER ÄNDERUNGSVORBEHALT UND UNGEPRÜFT