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KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag

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196<br />

SOLARWORLD <strong>2012</strong> ANHANG<br />

<br />

Im Rahmen der Erkundung des Ost-Erzgebirges auf Lithiumvorkommen sind im Berichtszeitraum Ausgaben in<br />

Höhe von T€ 682 (i.Vj. T€ 210) angefallen, die gemäß IFRS 6 als immaterieller Vermögenswert aktiviert wurden.<br />

Darüber hinaus wurden keine selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte aktiviert.<br />

<br />

Die Entwicklung der Sachanl<strong>ag</strong>en ist maßgeblich durch die außerplanmäßigen Abschreibungen aus den Werthaltigkeitstests<br />

geprägt. Für Einzelheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen in Tz. 9 und 32.<br />

Leasingverhältnisse nach IAS 17, die zu einer Aktivierung eines Vermögenswerts führen würden, liegen nicht vor.<br />

<br />

Der Gebäudekomplex der Auermühle (Objekt A), in dem sich das Vertriebszentrum der <strong>SolarWorld</strong> AG befindet,<br />

ist seit dem 1. April 2011 in Teilen fremdvermietet. Die betroffenen Gebäudeteile werden daher als Finanzinvestition<br />

gehaltene Immobilien eingestuft. Der Marktwert dieser Gebäudeteile beläuft sich auf 15,4 Mio. € (i.Vj. 19,4<br />

Mio. €) und liegt damit 0,8 Mio. € unter deren Buchwert.<br />

Die zweite Immobilie (Objekt B) wird seit dem 1. April <strong>2012</strong> komplett fremdvermietet. Der Marktwert dieser Immobilie<br />

beläuft sich auf 6,5 Mio. € (i.Vj. 6,4 Mio. €) und liegt damit 2,2 Mio. € unter deren Buchwert. Die Abweichung<br />

erklärt sich in voller Höhe durch aktivierte Umbaumaßnahmen, die im Interesse des Mieters vorgenommen und<br />

auch von diesem erstattet wurden. Die aktivierte Umbaumaßnahme sowie die erhaltenen Erstattungen werden über<br />

die Laufzeit des Mietvertr<strong>ag</strong>es aufgelöst.<br />

Die Marktwerte wurden von unabhängigen Gutachtern ermittelt. Aufgrund der Art der Immobilien und des Fehlens<br />

von Vergleichsdaten wurden für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Immobilien keine beobachtbaren<br />

Markttransaktionen herangezogen. Stattdessen wurde der beizulegende Zeitwert grundsätzlich mit Hilfe des Ertr<strong>ag</strong>swertverfahrens<br />

unter Anwendung der nachfolgenden Annahmen ermittelt. Der Grundstückwert des Objektes<br />

B wurde auf Basis des Bodenrichtwerts ermittelt.<br />

<strong>2012</strong> 2011<br />

Objekt A Objekt B Objekt A Objekt B<br />

Marktmiete 11,25 €/qm 12,00 €/qm 11,50 €/qm 12,50 €/qm<br />

Mietausfallw<strong>ag</strong>nis 5 % 4 % 5 % 4 %<br />

Kapitalisierungszinssatz 5,80 % 5,65 % 5,50 % 5,75 %<br />

Restnutzungsdauer unendlich 46 Jahre unendlich 47 Jahre<br />

Bodenwert – 135 €/qm – 135 €/qm<br />

Mit den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurden im Geschäftsjahr Mieterträge in Höhe von T€ 1.090<br />

(i.Vj. T€ 561) erzielt. Den vermieteten Teilen stehen Aufwendungen von T€ 342 (i.Vj. T€ 393) gegenüber. Für die<br />

nicht vermieteten Teile sind Aufwendungen in Höhe von T€ 1.141 (i.Vj. T€ 334) entstanden.<br />

Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerbarkeit von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien<br />

und keine vertr<strong>ag</strong>lichen Verpflichtungen, als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien zu kaufen, zu erstellen<br />

oder zu entwickeln. Für Objekt B besteht die vertr<strong>ag</strong>liche Verpflichtung bautechnischen Maßnahmen vorzunehmen<br />

und sämtliche mit der Herrichtung verbundenen Kosten einschließlich Verzinsung werden von Mieter getr<strong>ag</strong>en.<br />

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