KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag
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SOLARWORLD <strong>2012</strong> ANHANG<br />
Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest. Finanzielle<br />
Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten<br />
bewertet. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als „erfolgswirksam zum beizulegenden<br />
Zeitwert bewertet“ kategorisiert wurden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne<br />
Berücksichtigung von Transaktionskosten.<br />
Zum Bilanzsticht<strong>ag</strong> bestehen keine Wertpapiere, die als „bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen“ kategorisiert<br />
wurden.<br />
Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten hängt von deren Kategorisierung ab.<br />
Wertpapiere werden als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ kategorisiert, wenn sie entweder<br />
als solche designiert oder „zu Handelszwecken gehalten“ werden.<br />
Sie werden als „zu Handelszwecken gehalten“ kategorisiert, wenn sie mit der Absicht erworben wurden, sie kurzfristig<br />
wieder zu verkaufen. Diese Kategorie umfasst zudem vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente,<br />
die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 designiert sind.<br />
Finanzielle Vermögenswerte werden designiert als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“, wenn<br />
sie Teil eines Portfolios sind, das auf Grundl<strong>ag</strong>e der beizulegenden Zeitwerte beurteilt und gesteuert wird. Der Erwerb<br />
und Verkauf von Wertpapieren erfolgt unter dem Aspekt des ertr<strong>ag</strong>soptimierten Liquiditätsman<strong>ag</strong>ements und<br />
wird im Wesentlichen zentral durch die <strong>SolarWorld</strong> AG gesteuert. Zum Bilanzsticht<strong>ag</strong> waren keine finanziellen<br />
Vermögenswerte dieser Kategorie im Bestand.<br />
„Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete“ finanzielle Vermögenswerte werden mit den beizulegenden<br />
Zeitwerten angesetzt. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam im Finanzergebnis<br />
erfasst. Der erfasste Nettogewinn oder -verlust schließt etwaige Dividenden und Zinsen des finanziellen<br />
Vermögenswerts mit ein.<br />
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am<br />
Bilanzsticht<strong>ag</strong> notierten Marktpreis ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von<br />
Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsverfahren<br />
ermittelt. Für weitere Erläuterungen zu den angewandten Bewertungsverfahren wird auf Tz. 65<br />
verwiesen.<br />
Finanzielle Vermögenswerte, die als „Kredite und Forderungen“ kategorisiert wurden, sind nicht-derivative finanzielle<br />
Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht auf einem aktiven Markt notiert sind.<br />
Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche finanziellen Vermögenswerte im Rahmen einer Folgebewertung<br />
zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen<br />
bewertet.<br />
Bei finanziellen Vermögenswerten, die als „zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ klassifiziert<br />
wurden, handelt es sich um Finanzinstrumente, die für einen unbestimmten Zeitraum gehalten werden sollen und<br />
die als Reaktion auf Liquiditätsbedarf oder Änderungen der Marktbedingungen verkauft werden können. Nach der<br />
erstmaligen Bewertung werden „zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ in den folgenden Perioden<br />
zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden in der AfS-Rückl<strong>ag</strong>e erfasst.<br />
Wenn ein solcher Vermögenswert ausgebucht wird, wird der kumulierte Gewinn oder Verlust in die Gewinn-<br />
und Verlustrechnung umgegliedert.<br />
Die <strong>SolarWorld</strong> AG hat unter Beachtung von IFRIC 14 und IAS 19 unter den finanziellen Vermögenswerten Rückdeckungsversicherungen<br />
aktiviert, die der Insolvenzsicherung der Altersteilzeitverpflichtungen dienen. Der Wertansatz<br />
erfolgte auf Basis der Angaben der Versicherungsgesellschaft zum Aktivwert und in Höhe des Betr<strong>ag</strong>s, zu<br />
dem der Versicherungswert die Altersteilzeitverbindlichkeiten übersteigt (Planvermögensüberschuss).<br />
UNTER ÄNDERUNGSVORBEHALT UND UNGEPRÜFT<br />
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