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KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag

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SOLARWORLD <strong>2012</strong> ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG DER GESELLSCHAFT<br />

Langzeitverträgen, entfielen. Insgesamt sind für die Prozessvertretung damit gesetzliche Gebühren<br />

von 424.592,55 € ausgelöst worden, die mit Erstattungsansprüchen in Höhe von 384.000,95 € verbunden<br />

sind, so dass nur rund 40.000,00 € ohne Kostenerstattungsanspruch blieben.<br />

Alle Einzelpositionen im Konzern betr<strong>ag</strong>en in Summe 1.250.589,30 € (2011: 979.892,21 €) davon bei<br />

der <strong>SolarWorld</strong> AG genehmigungspflichtig 501.333,15 € (2011: 572.627,70 €). Alle Einzelpositionen<br />

sowie die insgesamt vom Konzern getr<strong>ag</strong>ene Summe wurden vom Aufsichtsrat der <strong>SolarWorld</strong> AG<br />

sowohl unterjährig als auch in seiner Sitzung vom 24. Januar 2013 beschlossen, in der Besprechung<br />

vom 22. Februar 2013 mit den Abschlussprüfern erörtert und danach noch mit diesem Vergütungsbericht<br />

abschließend genehmigt. Zuvor war die jeweilige Beauftr<strong>ag</strong>ung gebilligt und nach erfolgter Leistungserbringung<br />

auch hinsichtlich Erfordernis und Angemessenheit bestätigt worden. Zugrunde l<strong>ag</strong><br />

ein neuer Rahmenvertr<strong>ag</strong> vom 7. Februar <strong>2012</strong>, der auch die Genehmigungsbeschlussfassung durch<br />

den Aufsichtsrat vor jeweiliger Kostenausgleichung und die Entscheidung im Einzelfall vorsieht, dass<br />

die durch die vorgelegten Kostenrechnungen nebst Zeitaufstellungen nachgewiesenen Beratungs- und<br />

Vertretungstätigkeiten der Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte nur solche vom Vorstand übertr<strong>ag</strong>ene<br />

Aufgaben betreffen, die nicht in den originären Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fallen. Davon<br />

hat sich der Aufsichtsrat jeweils überzeugt, um damit zugleich die ordnungsgemäße Mandatierung<br />

durch den Vorstand zu bestätigen.<br />

Wie im Vorjahr ist bei allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der <strong>SolarWorld</strong> AG, die gleichzeitig Mitglieder<br />

des Aufsichtsrats der Solarparc AG sind, auch deren Aufsichtsratsvergütung in der Solarparc<br />

AG zu berücksichtigen. Für Dr. von Bossel gilt dies bis zu seinem dortigen Ausscheiden vom<br />

23. Mai <strong>2012</strong>. Die entsprechenden Beträge sind in der nachfolgenden tabellarischen Übersicht erfasst.<br />

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