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KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag

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SOLARWORLD <strong>2012</strong> ANHANG<br />

Immobilien werden nur dann aus dem oder in den Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien übertr<strong>ag</strong>en,<br />

wenn eine Nutzungsänderung vorliegt. Bei einer Übertr<strong>ag</strong>ung aus dem Bestand der als Finanzinvestition<br />

gehaltenen Immobilien in den Bestand der vom Eigentümer selbst genutzten Immobilien entsprechen die Anschaffungs-<br />

bzw. Herstellungskosten für Zwecke der Folgebewertung dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der<br />

Nutzungsänderung. Wird eine bislang selbst genutzte Immobilie dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen<br />

Immobilien zugeordnet, so wird diese Immobilie bis zum Zeitpunkt der Nutzungsänderung entsprechend der Angaben<br />

in Tz. 8 bilanziert.<br />

<br />

Die Anteile des Konzerns an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes<br />

Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt.<br />

Des Weiteren macht der Konzern von dem Wahlrecht gemäß IAS 31.38 Gebrauch und bilanziert seine Anteile an<br />

gemeinschaftlich geführten Unternehmen (Joint Ventures) ebenfalls nach der Equity-Methode.<br />

Die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung<br />

der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen der<br />

Beteiligung, der beim Erwerb aufgedeckten stillen Reserven und Lasten sowie der anteiligen nicht realisierten Zwischenergebnisse<br />

aus Transaktionen mit der Beteiligungsgesellschaft erfasst. Der mit einer Beteiligung verbundene<br />

Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmäßig abgeschrieben noch<br />

einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält in der Position „Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen“ den Anteil<br />

des Konzerns am Erfolg der Beteiligung inklusive der Effekte aus der Fortschreibung der aufgedeckten stillen Reserven<br />

und Lasten. Hierbei handelt es sich um den, den Anteilseignern der Beteiligung zurechenbaren Gewinn und<br />

somit um den Gewinn nach Steuern und nicht beherrschenden Anteilen an den Tochterunternehmen der Beteiligung.<br />

Unmittelbar im Eigenkapital der Beteiligung ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines<br />

Anteils ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht realisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen<br />

der Beteiligung und dem Konzern werden entsprechend dem Anteil an der Beteiligung ebenfalls über die Position<br />

„Ergebnis aus at Equity bewerteten Anteilen“ eliminiert.<br />

Die Abschlüsse der Beteiligungen werden zum gleichen Bilanzsticht<strong>ag</strong> aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.<br />

Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

vorgenommen.<br />

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand<br />

für die Anteile des Konzerns zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzsticht<strong>ag</strong>, ob objektive<br />

Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einer Beteiligung wertgemindert sein könnte. Ist dies der<br />

Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betr<strong>ag</strong> des Anteils an der Beteiligung und dem Buchwert des<br />

Anteils als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.<br />

<br />

Die auf Vorräte geleisteten langfristigen Anzahlungen werden in den Sonstigen langfristigen Vermögenswerten<br />

ausgewiesen. Die Anzahlungen wurden teilweise in US-Dollar geleistet. Da es sich hierbei nicht um monetäre Posten<br />

im Sinne von IAS 21.16 handelt, erfolgte eine Bewertung mit dem historischen, bei Verausgabung gegebenen<br />

Kurs.<br />

UNTER ÄNDERUNGSVORBEHALT UND UNGEPRÜFT<br />

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