KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag
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SOLARWORLD <strong>2012</strong> ANHANG<br />
Alle Ausgaben für die Erkundung und Evaluierung von Bodenschätzen werden als solche erfasst und separat als<br />
immaterieller Vermögenswert aktiviert. Dieser immaterielle Vermögenswert wird, sofern Anhaltspunkte für das<br />
Vorliegen einer Wertminderung gem. IFRS 6.20 vorliegen, auf potenzielle Wertminderung überprüft. Zum Bilanzsticht<strong>ag</strong><br />
l<strong>ag</strong>en keine entsprechenden Anhaltspunkte vor. Zudem wird der immaterielle Vermögenswert nach erfolgreicher<br />
Erkundung und Evaluierung über die Förderungsdauer planmäßig abgeschrieben. Abschreibungen von<br />
Sachanl<strong>ag</strong>evermögen, die für Erkundungs- und Evaluierungszwecke eingesetzt werden, sind Bestandteil der Ausgaben,<br />
die als immaterieller Vermögenswert erfasst werden.<br />
Firmenwerte, insbesondere solche aus der Kapitalkonsolidierung, werden gemäß den Regelungen der IFRS 3 sowie<br />
IAS 36 und 38 grundsätzlich einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Zudem ist ein Impairment-Test<br />
beim Vorliegen einzelner Anhaltspunkte vorzunehmen. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen<br />
unter Tz. 9.<br />
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Die Bewertung der Sachanl<strong>ag</strong>en erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermin dert um planmäßige,<br />
nutzungsbedingte Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren<br />
Einzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Des<br />
Weiteren gehören zu den Herstellungskosten die fertigungsbedingten Abschreibungen sowie die fertigungsbezogenen<br />
anteiligen Kosten für die betriebliche Alters versorgung und die freiwilligen sozialen Leistungen des Unternehmens.<br />
Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, sofern sie der Herstellung zugerechnet werden können. Die<br />
Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten zudem neben dem Kaufpreis nach Abzug von Rabatten, Boni und<br />
Skonti alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den erforderlichen,<br />
vom Man<strong>ag</strong>ement beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen.<br />
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts<br />
zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts<br />
aktiviert, sofern mindestens ein Zeitraum von einem Jahr erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten<br />
gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode<br />
als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die<br />
einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Grundsätzlich aktiviert<br />
der <strong>SolarWorld</strong> Konzern Fremdkapitalkosten für qualifizierte Vermögenswerte. Im Geschäftsjahr <strong>2012</strong> wurden<br />
jedoch keine qualifizierten Vermögenswerte identifiziert, so dass alle Fremdkapitalkosten aufwandswirksam erfasst<br />
wurden.<br />
Laufende Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen, die keine wesentliche Ersatzinvestition darstellen, werden<br />
sofort als Aufwand erfasst. Sofern wesentliche Teile von Sachanl<strong>ag</strong>en in regelmäßigen Abständen ausgetauscht<br />
werden müssen, erfasst der Konzern solche Teile als gesonderte Vermögenswerte mit spezifischer Nutzungsdauer<br />
bzw. Abschreibung. Bei Durchführung einer Großinspektion werden entsprechend die Kosten im Buchwert der<br />
Sachanl<strong>ag</strong>en als Ersatz aktiviert, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten<br />
werden sofort erfolgswirksam erfasst.<br />
Sofern abnutzbare Sachanl<strong>ag</strong>en aus wesentlichen identifizierbaren Komponenten mit jeweils unterschiedlichen<br />
Nutzungsdauern bestehen, werden diese Komponenten gesondert ausgewiesen und über ihre jeweilige Nutzungsdauer<br />
abgeschrieben.<br />
Der Barwert der erwarteten Kosten für die Entsorgung eines Vermögenswerts nach dessen Nutzung ist in den Anschaffungs-<br />
bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts enthalten, wenn die Ansatzkriterien für<br />
eine Rückstellung erfüllt sind. Für detailliertere Informationen zur Bewertung der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen<br />
wird auf Tz. 59 verwiesen.<br />
Hinsichtlich der aktivierten Eigenleistungen wird auf Tz. 28 verwiesen.<br />
UNTER ÄNDERUNGSVORBEHALT UND UNGEPRÜFT