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KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag

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SOLARWORLD <strong>2012</strong> ANHANG<br />

Alle Ausgaben für die Erkundung und Evaluierung von Bodenschätzen werden als solche erfasst und separat als<br />

immaterieller Vermögenswert aktiviert. Dieser immaterielle Vermögenswert wird, sofern Anhaltspunkte für das<br />

Vorliegen einer Wertminderung gem. IFRS 6.20 vorliegen, auf potenzielle Wertminderung überprüft. Zum Bilanzsticht<strong>ag</strong><br />

l<strong>ag</strong>en keine entsprechenden Anhaltspunkte vor. Zudem wird der immaterielle Vermögenswert nach erfolgreicher<br />

Erkundung und Evaluierung über die Förderungsdauer planmäßig abgeschrieben. Abschreibungen von<br />

Sachanl<strong>ag</strong>evermögen, die für Erkundungs- und Evaluierungszwecke eingesetzt werden, sind Bestandteil der Ausgaben,<br />

die als immaterieller Vermögenswert erfasst werden.<br />

Firmenwerte, insbesondere solche aus der Kapitalkonsolidierung, werden gemäß den Regelungen der IFRS 3 sowie<br />

IAS 36 und 38 grundsätzlich einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Zudem ist ein Impairment-Test<br />

beim Vorliegen einzelner Anhaltspunkte vorzunehmen. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen<br />

unter Tz. 9.<br />

<br />

Die Bewertung der Sachanl<strong>ag</strong>en erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermin dert um planmäßige,<br />

nutzungsbedingte Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren<br />

Einzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Des<br />

Weiteren gehören zu den Herstellungskosten die fertigungsbedingten Abschreibungen sowie die fertigungsbezogenen<br />

anteiligen Kosten für die betriebliche Alters versorgung und die freiwilligen sozialen Leistungen des Unternehmens.<br />

Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, sofern sie der Herstellung zugerechnet werden können. Die<br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten zudem neben dem Kaufpreis nach Abzug von Rabatten, Boni und<br />

Skonti alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den erforderlichen,<br />

vom Man<strong>ag</strong>ement beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen.<br />

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts<br />

zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts<br />

aktiviert, sofern mindestens ein Zeitraum von einem Jahr erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten<br />

gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode<br />

als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die<br />

einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Grundsätzlich aktiviert<br />

der <strong>SolarWorld</strong> Konzern Fremdkapitalkosten für qualifizierte Vermögenswerte. Im Geschäftsjahr <strong>2012</strong> wurden<br />

jedoch keine qualifizierten Vermögenswerte identifiziert, so dass alle Fremdkapitalkosten aufwandswirksam erfasst<br />

wurden.<br />

Laufende Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen, die keine wesentliche Ersatzinvestition darstellen, werden<br />

sofort als Aufwand erfasst. Sofern wesentliche Teile von Sachanl<strong>ag</strong>en in regelmäßigen Abständen ausgetauscht<br />

werden müssen, erfasst der Konzern solche Teile als gesonderte Vermögenswerte mit spezifischer Nutzungsdauer<br />

bzw. Abschreibung. Bei Durchführung einer Großinspektion werden entsprechend die Kosten im Buchwert der<br />

Sachanl<strong>ag</strong>en als Ersatz aktiviert, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten<br />

werden sofort erfolgswirksam erfasst.<br />

Sofern abnutzbare Sachanl<strong>ag</strong>en aus wesentlichen identifizierbaren Komponenten mit jeweils unterschiedlichen<br />

Nutzungsdauern bestehen, werden diese Komponenten gesondert ausgewiesen und über ihre jeweilige Nutzungsdauer<br />

abgeschrieben.<br />

Der Barwert der erwarteten Kosten für die Entsorgung eines Vermögenswerts nach dessen Nutzung ist in den Anschaffungs-<br />

bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts enthalten, wenn die Ansatzkriterien für<br />

eine Rückstellung erfüllt sind. Für detailliertere Informationen zur Bewertung der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen<br />

wird auf Tz. 59 verwiesen.<br />

Hinsichtlich der aktivierten Eigenleistungen wird auf Tz. 28 verwiesen.<br />

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