KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag
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SOLARWORLD <strong>2012</strong> ANHANG<br />
Die Deutsche Solar GmbH, Deutsche Cell GmbH, Solar Factory GmbH, <strong>SolarWorld</strong> Innovations GmbH sowie<br />
die <strong>SolarWorld</strong> Solicium GmbH machen von den Offenlegungs- und Aufstellungserleichterungen des § 264<br />
Abs. 3 HGB Gebrauch.<br />
<br />
Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert.<br />
Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die in die<br />
Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden für den Konzernabschluss<br />
auf einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (wir verweisen hierzu auf die Tz. 7 bis 26 übergeleitet.<br />
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden für die gleiche Berichtsperiode aufgestellt wie der Abschluss<br />
des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie unrealisierte<br />
Gewinne und Verluste und Dividenden aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert.<br />
In Bezug auf die Bilanzierung von Projektgesellschaften, die eigens für den Bau, den Betrieb und die Vermarktung<br />
von Solarparks errichtet wurden bzw. werden, ergeben sich darüber hinaus folgende Ergänzungen: Zur Geschäftstätigkeit<br />
des <strong>SolarWorld</strong> Konzerns gehört u. a. die Entwicklung, der Bau und die Vermarktung von Solarparks.<br />
Hierzu werden u. a. eigene Projektgesellschaften errichtet, die vollständig in den Konzernabschluss einbezogen<br />
werden, sofern sie vom <strong>SolarWorld</strong> Konzern im Sinne des IAS 27 bzw. des SIC 12 beherrscht werden bzw. die wesentlichen<br />
wirtschaftlichen Chancen und Risiken beim <strong>SolarWorld</strong> Konzern liegen. Lieferungen und Leistungen<br />
des <strong>SolarWorld</strong> Konzerns an die jeweilige Projektgesellschaft im Zeitraum der Vollkonsolidierung führen entsprechend<br />
nicht zur Ertr<strong>ag</strong>srealisierung, sondern erhöhen entweder als unfertige oder fertige Erzeugnisse das<br />
Vorratsvermögen oder bei mittelfristig nicht geplanter externer Vermarktung das Anl<strong>ag</strong>evermögen. Erst im Zeitpunkt<br />
der Entkonsolidierung, also in dem Zeitpunkt, in dem die Projektgesellschaft keiner Beherrschung mehr<br />
durch den <strong>SolarWorld</strong> Konzern unterliegt, kommt es zu einer Ertr<strong>ag</strong>srealisierung. Da der Bau und die Vermarktung<br />
von Solarparks zur Geschäftstätigkeit des <strong>SolarWorld</strong> Konzerns gehört, entspricht die Entkonsoldierung der<br />
Projektgesellschaft unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise einem Verkauf eines Solarparks, der entsprechend in<br />
der Gewinn- und Verlustrechnung als Umsatztransaktion und in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus laufender<br />
Geschäftstätigkeit ausgewiesen wird.<br />
Bei der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem auf sie entfallenden Eigenkapital<br />
– bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert – zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet. Dabei wird ein positiver<br />
Unterschiedsbetr<strong>ag</strong> den Vermögensgegenständen insoweit zugerechnet, als deren Buchwert vom Zeitwert abweicht.<br />
Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetr<strong>ag</strong> wird als Geschäfts- oder Firmenwert behandelt. Ein sich<br />
ergebender negativer Unterschiedsbetr<strong>ag</strong> wird ergebniswirksam erfasst.<br />
<br />
Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden gemäß IAS<br />
21 nach dem Konzept der funktionalen Währungen in Euro (€) umgerechnet. Die funktionale Währung ausländischer<br />
Gesellschaften wird durch das primäre Wirtschaftsumfeld bestimmt, in dem sie hauptsächlich Zahlungsmittel<br />
erwirtschaften und verwenden. Innerhalb der <strong>SolarWorld</strong> AG entspricht die funktionale Währung grundsätzlich<br />
der lokalen Währung mit Ausnahme der <strong>SolarWorld</strong> Asia Pacific PTE Ltd. und der Qatar Solar<br />
Technologies Q.S.C., deren funktionale Währung der US-Dollar ist.<br />
Zur Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Gesellschaften in die Berichtswährung des Konzerns werden<br />
die Vermögenswerte und Schulden mit den Sticht<strong>ag</strong>skursen, die Aufwendungen und Erträge grundsätzlich mit den<br />
Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Aus der Umrechnung resultierende Differenzbeträge werden aufgrund<br />
der sticht<strong>ag</strong>s bezoge nen Methode erfolgsneutral in eine Währungsumrechnungsrückl<strong>ag</strong>e eingestellt. Der für einen<br />
ausländischen Geschäftsbetrieb in der Rückl<strong>ag</strong>e erfasste Betr<strong>ag</strong> wird bei der Veräußerung dieses ausländischen<br />
Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.<br />
Folgende Wechselkurse waren für die Währungsumrechnung maßgebend:<br />
UNTER ÄNDERUNGSVORBEHALT UND UNGEPRÜFT<br />
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