13.08.2013 Aufrufe

KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag

KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag

KONZERNBERICHT 2012 SolarWorld ag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

SOLARWORLD <strong>2012</strong> ANHANG<br />

Diese Kennzahlen wurden im Sommer <strong>2012</strong> mit allen entsprechenden Gläubigern neu vereinbart und vereinheitlicht.<br />

Bei den Kennzahlen handelt es sich im Wesentlichen um Kennzahlen zum Verschuldungsgrad, der Liquidität<br />

und dem operativem Ergebnis.<br />

Nahezu alle Verträge im Zusammenhang mit Fremdkapitalmitteln enthalten sogenannte „Cross-Default-Klausel<br />

(Drittverzugsklausel)“, wonach den Gläubigern ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt wird, sofern<br />

die <strong>SolarWorld</strong> AG ihre Verpflichtungen aus anderen Fremdkapitalmitteln nicht erfüllt.<br />

Darüber hinaus haben die Gläubiger von Fremdkapitalmitteln in Höhe von nominal 931 Mio. € das im Bericht zu<br />

§ 315 Abs. 4 HGB näher erläuterte Recht, die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu verlangen, falls bei der <strong>SolarWorld</strong><br />

AG ein Kontrollwechsel eintritt.<br />

Der <strong>SolarWorld</strong> Konzern hat die vereinbarten Unternehmenskennzahlen (Covenants) zum 31. Dezember <strong>2012</strong><br />

nicht eingehalten. Gläubiger von Fremdkapitalmitteln in Höhe von nominal 404,5 Mio. € (im Wesentlichen aus den<br />

ausgegebenen Schuldscheindarlehen) haben daher aktuell ein außerordentliches Kündigungsrecht.<br />

Sollten Gläubiger der ausgegebenen Schuldscheindarlehen von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen und die<br />

Gesellschaft die sich daraus ergebenden Rückzahlungsansprüche der Gläubiger nicht erfüllen, droht das Risiko,<br />

dass auch die übrigen Fremdkapitalgläubiger (im Wesentlichen aus den ausgegebenen Anleihen im Nominalvolumen<br />

von 400 Mio. € und 150 Mio. €) ein Recht zur Kündigung ihrer Anleihen aufgrund der „Cross Default-Klausel<br />

(Drittverzugsklausel)“ erhalten.<br />

Seit der Ad-Hoc-Mitteilung vom 24. Januar 2013 befindet sich die Gesellschaft in konstruktiven Verhandlungen mit<br />

den entsprechenden Gläubigern mit dem Ziel, ein Finanzrestrukturierungkonzept zu vereinbaren, das zusammen<br />

mit der Umsetzung notwendiger operativer Maßnahmen den Fortbestand der Gesellschaft ermöglicht. Die Verwaltung<br />

der Gesellschaft geht dabei davon aus, dass hierzu gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

notwendig sind.<br />

Der Fortbestand der <strong>SolarWorld</strong> AG ist untrennbar mit der erfolgreichen Einigung und Umsetzung einer Finanzrestrukturierung<br />

verbunden. Diese ist aufgrund der notwendigen Zustimmung mehrerer Gläubigergruppen, verschiedener<br />

Behörden und ggf. der Hauptversammlung komplex und birgt nicht unerhebliche Risiken. Aktuell geht<br />

der Vorstand dennoch davon aus, dass eine Einigung und Umsetzung einer entsprechenden Finanzrestrukturierung<br />

mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erzielt und umgesetzt werden kann.<br />

UNTER ÄNDERUNGSVORBEHALT UND UNGEPRÜFT<br />

213

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!