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Jubiläen 2006 - Universitätsarchiv Leipzig - Universität Leipzig

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geeignet als die Verleihung akademischer Grade. Noch im Wintersemester<br />

1409, im schnellen Anschluss an die Gründung der Fakultäten, vollzog die neue<br />

universitas die ersten, von den Voraussetzungen her noch in Prag erworbenen<br />

Graduierungen. Auf die Nachricht hin, dass Papst Alexander V. die Gründung<br />

privilegiert habe, konstituierte sich am 24.10.1409 die Artistenfakultät durch die<br />

Wahl des Dekans. Gut einen Monat später, nachdem die päpstliche Bulle am 13.<br />

November eingetroffen war, wurden am 30. November die Examinatoren für die<br />

Prüfungen der Baccalaren gewählt. Eine der ersten Verkündigungen der feierlich<br />

eröffneten neuen <strong>Universität</strong> war dann die Zusage, dass die in Prag erworbenen<br />

Grade ohne weitere Prüfungen oder Gebühren anerkannt werden und alle bereits<br />

in Prag erbrachten Vorleistungen für akademische Graduierungen voll gültig<br />

sein sollten. Die ersten Promotionen an der neu gegründeten <strong>Universität</strong> finden<br />

1409 zunächst in der Artistenfakultät statt.<br />

Über das Leben an den höheren Fakultäten (Theologie, Jura und Medizin) sind<br />

wir für die nächsten Jahre durch fehlende Dokumente nicht informiert. Vermutlich<br />

sind es nur wenige Fakultätsangehörige und Studenten, die sich in <strong>Leipzig</strong><br />

aufhalten. Promotionen in einem der drei Fächer gelten noch zum Ende des<br />

15. Jahrhunderts als eine Seltenheit. In den Jahren um 1470 gelangt von den jährlich<br />

ca. 250 Immatrikulierten fast die Hälfte bis zum ersten akademischen Grad<br />

in der Artistenfakultät (Baccalaureat). Lediglich eine kleine Schar studiert danach<br />

noch weiter und erlangt auch das Magisterium in der Artistenfakultät – etwa<br />

4 – 7 Prozent. Doch erst mit dem Besitz des Magister artium ist das Studium<br />

in einer der drei höheren Fakultäten möglich – für die Erlangung eines Grades in<br />

den höheren Fakultäten ist es gar notwendige Voraussetzung. Im 15. Jahrhundert<br />

halten sich daher in <strong>Leipzig</strong> durchschnittlich nicht mehr als 30 – 50 Magister<br />

auf, die in der Artistenfakultät Vorlesungen halten und zugleich in einer höheren<br />

Fakultät studieren. In diesen drei Fakultäten wiederum dürften zusammen kaum<br />

mehr als 10 Doktoren Lehrveranstaltungen angeboten haben.<br />

Für diese drastische Auslese sind vor allem zwei Faktoren zuständig: Zeit und<br />

Geld. Zunächst muss während des Studiums der Lebensunterhalt gesichert<br />

sein – die Studienzeiten waren nicht viel kürzer als heute. Die Promotionsordnungen<br />

in den einzelnen Fakultäten bildeten dabei ein ineinander greifendes<br />

System. Für die Zulassung zum Baccalaureatsexamen in der Artistenfakultät<br />

musste der Student 17 Jahre alt, legitimer Geburt, eidfähig und guten Rufes<br />

sein, die Mindeststudienzeit in der Fakultät lag bei anderthalb Jahren. In einem<br />

Prüfungsverfahren vor dem Dekan mussten notwendige Kenntnisse in Latein<br />

nachgewiesen und mehrere Eide abgelegt werden. Vielfach scheint es in der Fakultät<br />

zu Vergehen und Betrügereien bei den Examen gekommen zu sein, so dass<br />

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