Jubiläen 2006 - Universitätsarchiv Leipzig - Universität Leipzig
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geeignet als die Verleihung akademischer Grade. Noch im Wintersemester<br />
1409, im schnellen Anschluss an die Gründung der Fakultäten, vollzog die neue<br />
universitas die ersten, von den Voraussetzungen her noch in Prag erworbenen<br />
Graduierungen. Auf die Nachricht hin, dass Papst Alexander V. die Gründung<br />
privilegiert habe, konstituierte sich am 24.10.1409 die Artistenfakultät durch die<br />
Wahl des Dekans. Gut einen Monat später, nachdem die päpstliche Bulle am 13.<br />
November eingetroffen war, wurden am 30. November die Examinatoren für die<br />
Prüfungen der Baccalaren gewählt. Eine der ersten Verkündigungen der feierlich<br />
eröffneten neuen <strong>Universität</strong> war dann die Zusage, dass die in Prag erworbenen<br />
Grade ohne weitere Prüfungen oder Gebühren anerkannt werden und alle bereits<br />
in Prag erbrachten Vorleistungen für akademische Graduierungen voll gültig<br />
sein sollten. Die ersten Promotionen an der neu gegründeten <strong>Universität</strong> finden<br />
1409 zunächst in der Artistenfakultät statt.<br />
Über das Leben an den höheren Fakultäten (Theologie, Jura und Medizin) sind<br />
wir für die nächsten Jahre durch fehlende Dokumente nicht informiert. Vermutlich<br />
sind es nur wenige Fakultätsangehörige und Studenten, die sich in <strong>Leipzig</strong><br />
aufhalten. Promotionen in einem der drei Fächer gelten noch zum Ende des<br />
15. Jahrhunderts als eine Seltenheit. In den Jahren um 1470 gelangt von den jährlich<br />
ca. 250 Immatrikulierten fast die Hälfte bis zum ersten akademischen Grad<br />
in der Artistenfakultät (Baccalaureat). Lediglich eine kleine Schar studiert danach<br />
noch weiter und erlangt auch das Magisterium in der Artistenfakultät – etwa<br />
4 – 7 Prozent. Doch erst mit dem Besitz des Magister artium ist das Studium<br />
in einer der drei höheren Fakultäten möglich – für die Erlangung eines Grades in<br />
den höheren Fakultäten ist es gar notwendige Voraussetzung. Im 15. Jahrhundert<br />
halten sich daher in <strong>Leipzig</strong> durchschnittlich nicht mehr als 30 – 50 Magister<br />
auf, die in der Artistenfakultät Vorlesungen halten und zugleich in einer höheren<br />
Fakultät studieren. In diesen drei Fakultäten wiederum dürften zusammen kaum<br />
mehr als 10 Doktoren Lehrveranstaltungen angeboten haben.<br />
Für diese drastische Auslese sind vor allem zwei Faktoren zuständig: Zeit und<br />
Geld. Zunächst muss während des Studiums der Lebensunterhalt gesichert<br />
sein – die Studienzeiten waren nicht viel kürzer als heute. Die Promotionsordnungen<br />
in den einzelnen Fakultäten bildeten dabei ein ineinander greifendes<br />
System. Für die Zulassung zum Baccalaureatsexamen in der Artistenfakultät<br />
musste der Student 17 Jahre alt, legitimer Geburt, eidfähig und guten Rufes<br />
sein, die Mindeststudienzeit in der Fakultät lag bei anderthalb Jahren. In einem<br />
Prüfungsverfahren vor dem Dekan mussten notwendige Kenntnisse in Latein<br />
nachgewiesen und mehrere Eide abgelegt werden. Vielfach scheint es in der Fakultät<br />
zu Vergehen und Betrügereien bei den Examen gekommen zu sein, so dass<br />
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