Jubiläen 2006 - Universitätsarchiv Leipzig - Universität Leipzig
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Hommel wurde am 6. Januar 1722 in <strong>Leipzig</strong> als zweiter Sohn des Professors<br />
und Appellationsgerichtsrats Ferdinand August Hommel (1697 – 1765) geboren.<br />
Nach dem Besuch der Nikolaischule wechselte er 1738 an die <strong>Universität</strong> <strong>Leipzig</strong>,<br />
um hier die freien Künste zu studieren. In diesen Jahren zählte Gottsched zu<br />
seinen Lehrern in der Poesie.<br />
Hommels Wunsch, Medizin zu studieren, ließ sich nicht realisieren. Vielmehr<br />
bestimmte ihn sein Vater zum Jurastudium in seiner Heimatstadt. 1743 schloss<br />
er das Studium in Halle ab. Zu seinen Lehrern gehörte neben seinem Vater auch<br />
Johann Jacob Schmauss, beides Thomasiusschüler. Indirekt wurde so auch der<br />
jüngere Hommel Schüler von Thomasius, den er sein Leben lang verehrte. Äußeres<br />
Zeichen dafür war ein Denkmal, das Hommel zu Ehren von Thomasius in<br />
seinem Garten errichtete.<br />
Am 24. April 1744 wurde Hommel in <strong>Leipzig</strong> zum Doktor beider Rechte promoviert.<br />
Im selben Jahr erlangte er das Baccalaureat der Jurisprudenz, wurde<br />
Lizentiat, Advokat am <strong>Leipzig</strong>er Oberhofgericht und Magister der Philosophie.<br />
Nach Abschluss seiner Studien wollte Hommel sich der Philosophie zuwenden,<br />
jedoch blieb seinen Vorlesungen der Erfolg verwehrt. Demzufolge wandte er<br />
sich mit erheblich größerem Anklang der juristischen Lehre zu. Schnell durchlief<br />
er die üblichen Stationen eines <strong>Leipzig</strong>er juristischen Professors seiner Zeit.<br />
Seine <strong>Universität</strong>slaufbahn begann 1750 mit der außerordentlichen Professur für<br />
Staatsrecht. 1752 wurde er zum Professor für Lehnrecht ernannt. 1756 erlangte<br />
er den ersten wichtigen zivilistischen Lehrstuhl, den der Institutionen (Römische<br />
Rechtsgeschichte). 1763 gelang ihm dann der Sprung auf den vornehmsten Lehrstuhl<br />
der Juristenfakultät, den für Kirchenrecht (Dekretalen), der mit dem Ordinariat<br />
verbunden war. Die Zwischenstation einer Professur für Pandekten konnte<br />
er auslassen, weil sein Vater zu seinen Gunsten auf das Ordinariat verzichtet<br />
hatte. Noch im selben Jahr wurde er zum Rektor gewählt.<br />
In sein Ordinariat fällt der Kampf um den Erhalt des angestammten Grundstücks<br />
der Juristenfakultät und die Errichtung eines Neubaus (Petrinum), den er ohne<br />
Erlaubnis der zuständigen Behörden auf Kosten der Fakultät errichten ließ. Erst<br />
nachdem 1773 das Petrinum seiner Bestimmung übergeben worden war, erfolgte<br />
die Genehmigung des Dresdner Ober-Konsistoriums.<br />
Während seiner Zugehörigkeit zur Juristenfakultät war Hommel immer auch mit<br />
deren Spruchtätigkeit befasst. Als Ordinarius war er vielfach in die Rechtsprechung<br />
des <strong>Universität</strong>sgerichts eingebunden. Zudem wurde er 1760 zum Beisit-<br />
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