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Jubiläen 2006 - Universitätsarchiv Leipzig - Universität Leipzig

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Hommel wurde am 6. Januar 1722 in <strong>Leipzig</strong> als zweiter Sohn des Professors<br />

und Appellationsgerichtsrats Ferdinand August Hommel (1697 – 1765) geboren.<br />

Nach dem Besuch der Nikolaischule wechselte er 1738 an die <strong>Universität</strong> <strong>Leipzig</strong>,<br />

um hier die freien Künste zu studieren. In diesen Jahren zählte Gottsched zu<br />

seinen Lehrern in der Poesie.<br />

Hommels Wunsch, Medizin zu studieren, ließ sich nicht realisieren. Vielmehr<br />

bestimmte ihn sein Vater zum Jurastudium in seiner Heimatstadt. 1743 schloss<br />

er das Studium in Halle ab. Zu seinen Lehrern gehörte neben seinem Vater auch<br />

Johann Jacob Schmauss, beides Thomasiusschüler. Indirekt wurde so auch der<br />

jüngere Hommel Schüler von Thomasius, den er sein Leben lang verehrte. Äußeres<br />

Zeichen dafür war ein Denkmal, das Hommel zu Ehren von Thomasius in<br />

seinem Garten errichtete.<br />

Am 24. April 1744 wurde Hommel in <strong>Leipzig</strong> zum Doktor beider Rechte promoviert.<br />

Im selben Jahr erlangte er das Baccalaureat der Jurisprudenz, wurde<br />

Lizentiat, Advokat am <strong>Leipzig</strong>er Oberhofgericht und Magister der Philosophie.<br />

Nach Abschluss seiner Studien wollte Hommel sich der Philosophie zuwenden,<br />

jedoch blieb seinen Vorlesungen der Erfolg verwehrt. Demzufolge wandte er<br />

sich mit erheblich größerem Anklang der juristischen Lehre zu. Schnell durchlief<br />

er die üblichen Stationen eines <strong>Leipzig</strong>er juristischen Professors seiner Zeit.<br />

Seine <strong>Universität</strong>slaufbahn begann 1750 mit der außerordentlichen Professur für<br />

Staatsrecht. 1752 wurde er zum Professor für Lehnrecht ernannt. 1756 erlangte<br />

er den ersten wichtigen zivilistischen Lehrstuhl, den der Institutionen (Römische<br />

Rechtsgeschichte). 1763 gelang ihm dann der Sprung auf den vornehmsten Lehrstuhl<br />

der Juristenfakultät, den für Kirchenrecht (Dekretalen), der mit dem Ordinariat<br />

verbunden war. Die Zwischenstation einer Professur für Pandekten konnte<br />

er auslassen, weil sein Vater zu seinen Gunsten auf das Ordinariat verzichtet<br />

hatte. Noch im selben Jahr wurde er zum Rektor gewählt.<br />

In sein Ordinariat fällt der Kampf um den Erhalt des angestammten Grundstücks<br />

der Juristenfakultät und die Errichtung eines Neubaus (Petrinum), den er ohne<br />

Erlaubnis der zuständigen Behörden auf Kosten der Fakultät errichten ließ. Erst<br />

nachdem 1773 das Petrinum seiner Bestimmung übergeben worden war, erfolgte<br />

die Genehmigung des Dresdner Ober-Konsistoriums.<br />

Während seiner Zugehörigkeit zur Juristenfakultät war Hommel immer auch mit<br />

deren Spruchtätigkeit befasst. Als Ordinarius war er vielfach in die Rechtsprechung<br />

des <strong>Universität</strong>sgerichts eingebunden. Zudem wurde er 1760 zum Beisit-<br />

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