Jubiläen 2006 - Universitätsarchiv Leipzig - Universität Leipzig
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dafür wiederholt Regelungen in den Statuten getroffen wurden – u. a. mussten<br />
die Kandidaten schwören, sich nicht an den Prüfern zu rächen oder bewaffnet die<br />
Wohnung des Dekans aufzusuchen. Erst nach zwei weiteren Jahren des Lernens<br />
und Lehrens an der Fakultät konnte der Baccalar um den nächst höheren Grad<br />
nachsuchen. Für die Bewerbung um das Magisterium war ein Mindestalter von<br />
21 Lebensjahren, die eheliche Geburt und rechtliche Unbescholtenheit nachzuweisen.<br />
Waren die Prüfungen erfolgreich bestanden, hatte der frisch promovierte<br />
Magister weitere Eide zu schwören. Damit verpflichtete er sich, wenigstens noch<br />
zwei Jahre lang in <strong>Leipzig</strong> zu bleiben und zu disputieren, den Grad nicht an einer<br />
weiteren Hochschule erneut zu erwerben, die Statuten zu achten und das Wohl<br />
der <strong>Universität</strong> nach Kräften zu fördern. Nun erst konnte man, sofern das nötige<br />
Geld vorhanden war, an eine weitere Graduierung denken. Für den niedrigsten<br />
akademischen Grad in der Theologischen Fakultät musste der Magister sieben<br />
Jahre als Magister artium oder fünf Jahre als Doktor der Medizin bzw. Doktor<br />
der Rechte die vorgeschriebenen Vorlesungen der Fakultät besuchen, ehe er den<br />
Baccalaurus theologiae cursor erwerben konnte. Weitere zwei Jahre waren dann<br />
nötig bis zum Baccalaurus theologiae formatus. Erst mit diesem Grad und nach<br />
vier weiteren Jahren des Studiums an der Fakultät konnte der Doktortitel bei den<br />
Theologen erworben werden.<br />
Bei der Juristenfakultät musste der Bewerber vier Jahre das kanonische und<br />
bürgerliche Recht an der Fakultät gehört haben, um zum Baccalaureatsexamen<br />
zugelassen zu werden. Erst mit dem Baccalaureat und einem darauf folgenden<br />
weiteren dreijährigem Fachstudium an der Fakultät wurde er zur Doktorprüfung<br />
angenommen.<br />
Für das medizinische Baccalaureat benötigte man den Magister artium und musste<br />
einen dreijährigen Vorlesungsbesuch und eine zweijährige Praxistätigkeit bei<br />
einem der medizinischen Doktoren nachweisen. Bis zum Doktorat musste der<br />
Bewerber weitere zwei Jahre Vorlesungen hören und zugleich mit einem Doktor<br />
der Fakultät „… auf die Praxis …“ gehen.<br />
So ergaben sich theoretisch folgende Mindestalterstufen bei den Graduierten:<br />
Baccalaureat 2. Graduierung<br />
Artisten 17 21 (magister<br />
Medizin 24 26 (doctor)<br />
Recht 25 28 (doctor)<br />
Theologie 28 32 (licentiat)<br />
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