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Jubiläen 2006 - Universitätsarchiv Leipzig - Universität Leipzig

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dafür wiederholt Regelungen in den Statuten getroffen wurden – u. a. mussten<br />

die Kandidaten schwören, sich nicht an den Prüfern zu rächen oder bewaffnet die<br />

Wohnung des Dekans aufzusuchen. Erst nach zwei weiteren Jahren des Lernens<br />

und Lehrens an der Fakultät konnte der Baccalar um den nächst höheren Grad<br />

nachsuchen. Für die Bewerbung um das Magisterium war ein Mindestalter von<br />

21 Lebensjahren, die eheliche Geburt und rechtliche Unbescholtenheit nachzuweisen.<br />

Waren die Prüfungen erfolgreich bestanden, hatte der frisch promovierte<br />

Magister weitere Eide zu schwören. Damit verpflichtete er sich, wenigstens noch<br />

zwei Jahre lang in <strong>Leipzig</strong> zu bleiben und zu disputieren, den Grad nicht an einer<br />

weiteren Hochschule erneut zu erwerben, die Statuten zu achten und das Wohl<br />

der <strong>Universität</strong> nach Kräften zu fördern. Nun erst konnte man, sofern das nötige<br />

Geld vorhanden war, an eine weitere Graduierung denken. Für den niedrigsten<br />

akademischen Grad in der Theologischen Fakultät musste der Magister sieben<br />

Jahre als Magister artium oder fünf Jahre als Doktor der Medizin bzw. Doktor<br />

der Rechte die vorgeschriebenen Vorlesungen der Fakultät besuchen, ehe er den<br />

Baccalaurus theologiae cursor erwerben konnte. Weitere zwei Jahre waren dann<br />

nötig bis zum Baccalaurus theologiae formatus. Erst mit diesem Grad und nach<br />

vier weiteren Jahren des Studiums an der Fakultät konnte der Doktortitel bei den<br />

Theologen erworben werden.<br />

Bei der Juristenfakultät musste der Bewerber vier Jahre das kanonische und<br />

bürgerliche Recht an der Fakultät gehört haben, um zum Baccalaureatsexamen<br />

zugelassen zu werden. Erst mit dem Baccalaureat und einem darauf folgenden<br />

weiteren dreijährigem Fachstudium an der Fakultät wurde er zur Doktorprüfung<br />

angenommen.<br />

Für das medizinische Baccalaureat benötigte man den Magister artium und musste<br />

einen dreijährigen Vorlesungsbesuch und eine zweijährige Praxistätigkeit bei<br />

einem der medizinischen Doktoren nachweisen. Bis zum Doktorat musste der<br />

Bewerber weitere zwei Jahre Vorlesungen hören und zugleich mit einem Doktor<br />

der Fakultät „… auf die Praxis …“ gehen.<br />

So ergaben sich theoretisch folgende Mindestalterstufen bei den Graduierten:<br />

Baccalaureat 2. Graduierung<br />

Artisten 17 21 (magister<br />

Medizin 24 26 (doctor)<br />

Recht 25 28 (doctor)<br />

Theologie 28 32 (licentiat)<br />

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