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Jubiläen 2006 - Universitätsarchiv Leipzig - Universität Leipzig

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Ordentlichen Professors der Medizinischen Fakultät und ständigen Dekans,<br />

des Physiologen und Philosophen Ernst Platner (1744 – 1818), geraten, und so<br />

wird er mit ihm die Schrift ‚De melancholia senili occvlta observatio‘ erarbeitet<br />

haben. Endgültig legte er sich spätestens mit seinem Büchlein ‚Beyträge zur<br />

Krankheitslehre‘ und seiner Entscheidung für ein psychiatrisches Thema seiner<br />

Antrittsvorlesung zur außerordentlichen Professur auf die Seelenheilkunde<br />

als Hauptarbeitsgebiet fest. Diese Professur, die noch ohne Lehrgebiet ausgeschrieben<br />

war, hatte ihm, dem Doktor der Medizin und Philosophie und auf dem<br />

Gebiet der Medizin Habilitierten, auf Antrag der sächsische König bewilligt.<br />

Weil er also besonders dazu prädestiniert schien und weil im sozial-ökonomisch<br />

vorangehenden Sachsen durch die Errichtung von Irrenanstalten rasch Bedarf<br />

an speziell für psychische Heilkunde ausgebildeten Ärzten entstand, wurde ihm<br />

im Zuge einer allgemeinen <strong>Universität</strong>sreform auf Weisung Friedrich August I.<br />

(1750 – 1827) 1811 eine außerordentliche Professur für ‚Psychische Therapie‘<br />

übertragen. War es doch die Bestimmung außerordentlicher Professoren ohne<br />

Lehramt, bei Bedarf und besonderer Befähigung entsprechend eingesetzt zu<br />

werden.<br />

Dieser Lehrstuhl an der <strong>Universität</strong> <strong>Leipzig</strong> ist tatsächlich der erste eigens für<br />

ein seelenheilkundliches Fach eingerichtete und Heinroth der erste akademische<br />

Lehrer, der eigens für ein psychiatrisches Gebiet berufen worden ist. Gilt dies<br />

mit Gewissheit für das Abendland, besteht dieser Anspruch aber wohl auch<br />

angesichts von Definitionsproblemen im Vergleich mit den frühen islamischen<br />

Lehranstalten.<br />

Jedoch muss definitiv festgestellt werden, dass dieser Lehrstuhl trotz Heinroths<br />

ernsthaften Bemühungen zu seinen Lebzeiten nie in einen ordentlichen umgewandelt<br />

worden ist, die ‚Psychische Therapie‘ außerordentliches Lehrgebiet<br />

blieb, wenngleich er selbst als Hochschullehrer 1819 den Status eines ordentlichen<br />

Professors der Medizin erhielt.<br />

1813 gelangte Heinroth durch die Fürsprache der Medizinischen Fakultät zusätzlich<br />

in die Stellung als Hausarzt am Waisen-, Zucht- und Versorgungshaus<br />

St. Georg. In diese 1212 gegründete städtische Pflege- und Krankenanstalt sind<br />

zwar auch psychisch Kranke eingeliefert worden, aber doch längst nicht in der<br />

Anzahl und Verweildauer, als dass Heinroth hier unbeschränkt der Zugang zu<br />

seelenkranken Patienten ermöglicht worden wäre. So blieb er als psychiatrischer<br />

Arzt weitgehend Theoretiker, denn über eine eigene psychiatrische <strong>Universität</strong>sklinik<br />

konnte er schon gar nicht verfügen.<br />

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