Die ausführliche Version als pdf - Futur III
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Investition, was das Ausfallrisiko verringert, da ein größeres Interesse vorab gegeben sein<br />
muss. <strong>Die</strong> Idee der großen, riskanten Investition weniger Investoren hat ausgedient.<br />
Leistungsvarianten<br />
<strong>Die</strong> Aufgabe besteht jetzt <strong>als</strong>o darin zu bestimmen, wie wir für die verschiedenen Leistungsvarianten<br />
zu einem Verkaufspreis im Falle des Verkaufs und zu einer Vermögensobergrenze<br />
für die Kappung kommen.<br />
1. Wenn überwiegend individuelle Leistungen vorliegen, ist die Sache einfach: Der Markt<br />
ist optimal, individueller Handel ist möglich.<br />
2. Wenn überwiegend gemeinschaftliche Leistungen vorliegen, ist es auch einfach: <strong>Die</strong><br />
Art der Verteilung wird demokratisch beschlossen, eventuelle Einnahmen gehören der<br />
Gemeinschaft.<br />
3. Wenn eine Mischung vorliegt, ist es schwieriger. Aber nicht unmöglich. Wo sich gemeinschaftliche<br />
Leistungen und individuelle Leistungen mischen, kommt man nicht<br />
umhin, sie auseinanderzudividieren. Es gibt gar nicht so viele Bereiche, wo sich das<br />
mischt. Der wichtigste sind bereits die Immobilien mit einem gemeinschaftlichen<br />
Grundstück und einer individuellen Bauleistung. Reine Grundstücke oder natürliche<br />
Ressourcen wie Wald fallen unter den zweiten Punkt.<br />
1. Vermögensobergrenze für individuelle Leistungen<br />
Für den Verkauf individueller Leistungen, beispielsweise Sachen oder ganzer Unternehmen,<br />
gibt es einen Markt, der den Verkaufspreis bestimmt. Damit hat die Gemeinschaft<br />
nichts zu tun.<br />
Für die Kappung müssen wir entscheiden, ab welchem Vermögen das Handeln des<br />
Einzelnen so stark in das Leben der Gemeinschaft eingreifen kann, dass wir seine<br />
Macht begrenzen müssen. Für die Tassen ist das bisher wenig plausibel, aber auch<br />
für „gesellschaftlich relevantes Eigentum” wie ein Unternehmen hatten wir bisher keine<br />
Grenze vorgesehen, weil es einerseits schon bisher Machtbegrenzungen gegeben<br />
hat und andererseits Macht auch etwas Positives haben kann:<br />
• Es gibt Unternehmensformen, die von vornherein gemeinschaftlich organisiert<br />
sind, beispielsweise Genossenschaften.<br />
• Es hat immer auch Unternehmer gegeben, die freiwillig Formen der Mitbestimmung<br />
und Beteiligung eingeführt haben („Inseln der Vernunft” ...)<br />
• In der Tatsache, dass es von Einzelnen geführte, <strong>als</strong>o „undemokratische” Unternehmen<br />
gibt, respektieren wir die Fähigkeit des einzelnen Menschen zur<br />
Vision. Es gibt Menschen, die haben eine bestimmte Vorstellung von der Zukunft<br />
und besitzen die Kraft, andere dafür zu begeistern und zu führen, hier in<br />
Form eines Produktes. Sie sind bereit, Verantwortung zu tragen. Dafür müssen<br />
sie auch entscheiden dürfen.<br />
Mit der Höhe der absoluten Vermögensobergrenze bestimmen wir indirekt die<br />
Größe und damit auch die Vernunft oder Vermessenheit der möglichen Visionen Einzelner<br />
in der Marktwirtschaft. Tatsächlich ist es auch schon heute so, dass viele große<br />
Kapitalgesellschaften nicht einem Menschen allein gehören, weil dafür die Vision<br />
„nicht ausreicht”. Über die Beteiligung anderer wird die Vision geteilt und weiter befördert,<br />
aber auch potentiell geschwächt. Der Visionär gibt Gestaltungsmacht ab –<br />
und muss fortan hart daran arbeiten, dass er weiterhin <strong>als</strong> der alleinige „Führer auf<br />
dem rechten Wege” angesehen wird. Im Bereich der Informationstechnologie ist das<br />
sehr schön zu beobachten: Steve Jobs pflegte und Bill Gates pflegt auf diese Weise<br />
seine Eitelkeit ... Sobald sie sterben, ist es erst mal Essig mit der Vision, deshalb sind<br />
auch „Kronprinzen” oder „Kronprinzessinnen” so wichtig: Sie sind die Erben der Vision<br />
und sollen sie möglichst „unverfälscht” weiterführen. Unverfälscht deshalb, weil ja nur<br />
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