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Die ausführliche Version als pdf - Futur III

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Investition, was das Ausfallrisiko verringert, da ein größeres Interesse vorab gegeben sein<br />

muss. <strong>Die</strong> Idee der großen, riskanten Investition weniger Investoren hat ausgedient.<br />

Leistungsvarianten<br />

<strong>Die</strong> Aufgabe besteht jetzt <strong>als</strong>o darin zu bestimmen, wie wir für die verschiedenen Leistungsvarianten<br />

zu einem Verkaufspreis im Falle des Verkaufs und zu einer Vermögensobergrenze<br />

für die Kappung kommen.<br />

1. Wenn überwiegend individuelle Leistungen vorliegen, ist die Sache einfach: Der Markt<br />

ist optimal, individueller Handel ist möglich.<br />

2. Wenn überwiegend gemeinschaftliche Leistungen vorliegen, ist es auch einfach: <strong>Die</strong><br />

Art der Verteilung wird demokratisch beschlossen, eventuelle Einnahmen gehören der<br />

Gemeinschaft.<br />

3. Wenn eine Mischung vorliegt, ist es schwieriger. Aber nicht unmöglich. Wo sich gemeinschaftliche<br />

Leistungen und individuelle Leistungen mischen, kommt man nicht<br />

umhin, sie auseinanderzudividieren. Es gibt gar nicht so viele Bereiche, wo sich das<br />

mischt. Der wichtigste sind bereits die Immobilien mit einem gemeinschaftlichen<br />

Grundstück und einer individuellen Bauleistung. Reine Grundstücke oder natürliche<br />

Ressourcen wie Wald fallen unter den zweiten Punkt.<br />

1. Vermögensobergrenze für individuelle Leistungen<br />

Für den Verkauf individueller Leistungen, beispielsweise Sachen oder ganzer Unternehmen,<br />

gibt es einen Markt, der den Verkaufspreis bestimmt. Damit hat die Gemeinschaft<br />

nichts zu tun.<br />

Für die Kappung müssen wir entscheiden, ab welchem Vermögen das Handeln des<br />

Einzelnen so stark in das Leben der Gemeinschaft eingreifen kann, dass wir seine<br />

Macht begrenzen müssen. Für die Tassen ist das bisher wenig plausibel, aber auch<br />

für „gesellschaftlich relevantes Eigentum” wie ein Unternehmen hatten wir bisher keine<br />

Grenze vorgesehen, weil es einerseits schon bisher Machtbegrenzungen gegeben<br />

hat und andererseits Macht auch etwas Positives haben kann:<br />

• Es gibt Unternehmensformen, die von vornherein gemeinschaftlich organisiert<br />

sind, beispielsweise Genossenschaften.<br />

• Es hat immer auch Unternehmer gegeben, die freiwillig Formen der Mitbestimmung<br />

und Beteiligung eingeführt haben („Inseln der Vernunft” ...)<br />

• In der Tatsache, dass es von Einzelnen geführte, <strong>als</strong>o „undemokratische” Unternehmen<br />

gibt, respektieren wir die Fähigkeit des einzelnen Menschen zur<br />

Vision. Es gibt Menschen, die haben eine bestimmte Vorstellung von der Zukunft<br />

und besitzen die Kraft, andere dafür zu begeistern und zu führen, hier in<br />

Form eines Produktes. Sie sind bereit, Verantwortung zu tragen. Dafür müssen<br />

sie auch entscheiden dürfen.<br />

Mit der Höhe der absoluten Vermögensobergrenze bestimmen wir indirekt die<br />

Größe und damit auch die Vernunft oder Vermessenheit der möglichen Visionen Einzelner<br />

in der Marktwirtschaft. Tatsächlich ist es auch schon heute so, dass viele große<br />

Kapitalgesellschaften nicht einem Menschen allein gehören, weil dafür die Vision<br />

„nicht ausreicht”. Über die Beteiligung anderer wird die Vision geteilt und weiter befördert,<br />

aber auch potentiell geschwächt. Der Visionär gibt Gestaltungsmacht ab –<br />

und muss fortan hart daran arbeiten, dass er weiterhin <strong>als</strong> der alleinige „Führer auf<br />

dem rechten Wege” angesehen wird. Im Bereich der Informationstechnologie ist das<br />

sehr schön zu beobachten: Steve Jobs pflegte und Bill Gates pflegt auf diese Weise<br />

seine Eitelkeit ... Sobald sie sterben, ist es erst mal Essig mit der Vision, deshalb sind<br />

auch „Kronprinzen” oder „Kronprinzessinnen” so wichtig: Sie sind die Erben der Vision<br />

und sollen sie möglichst „unverfälscht” weiterführen. Unverfälscht deshalb, weil ja nur<br />

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