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Die ausführliche Version als pdf - Futur III

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• Grundrechte<br />

Dort finden sich zahlreiche Artikel, die die Individualität des Menschen betonen, sein<br />

Recht darauf, in Ruhe gelassen zu werden, aber auch Bereiche, wo sich die Gemeinschaft<br />

Einschränkungen dieser Freiheiten vorbehält, weil sie bereits schlechte Erfahrungen<br />

mit zu viel Individualität gemacht hat: Schulaufsicht des Staates, Sozialbindung<br />

des Eigentums, Enteignung.<br />

• Prinzip der Gewaltenteilung<br />

Das Wort findet sich so nicht im Grundgesetz, sondern die Organisation der „Staatsgewalt”<br />

wird einfach in dieser Form beschrieben. Dahinter steckt die besonders<br />

schlechte Erfahrung, die die Gemeinschaft im 20. Jahrhundert mit zu großer<br />

Machtfülle gemacht hat: <strong>Die</strong> Gewaltenteilung ist eine Konkretisierung des Prinzips der<br />

Machtbegrenzung der gewählten Repräsentanten.<br />

• Gewährleistung der Unabhängigkeit<br />

Immunität, Zeugnisverweigerungsrecht, Anspruch auf Diäten, Nebenberufsverbot für<br />

Regierungsmitglieder und ähnliche Passagen sollen die innere Unabhängigkeit der<br />

Repräsentanten sicherstellen, weil man weiß, dass der Mensch sowohl unter Druck<br />

gesetzt werden kann <strong>als</strong> auch korrumpierbar ist.<br />

Aufbauend auf diesen Prinzipien werden die Dinge dann nach und nach konkreter, teilweise<br />

bereits im Grundgesetz selbst, spätestens aber dann in den Bundesgesetzen, den Landesgesetzen<br />

bis hinunter zu Rechtsverordnungen, die dann bereits der Exekutive zuzurechnen<br />

sind. Anschließend könnte man die Kette der Exekutive noch weiter denken bis zum<br />

Bescheid der Kommunalverwaltung. All diesen folgenden Stufen gemeinsam ist, dass sie<br />

das Menschenbild nicht mehr neu thematisieren. Der einzige Ort dafür ist das Grundgesetz.<br />

Und wie man sieht, findet auch heute schon der Wirtschaftsliberalismus in den Gesetzen<br />

seine Grenzen. Ein liberales Gesellschaftsmodell lässt sich mit Grenzen ohne weiteres vereinbaren,<br />

wenn diese Grenzen nicht willkürlich sind. Nicht willkürlich sind sie, wenn sie sachlich<br />

begründet werden können und dem Gemeinwohl dienen.<br />

6.1.3 Prinzipien im Gleichgewicht<br />

Im Konflikt zwischen der Freiheit des Einzelnen und der Freiheit anderer besteht die „größte<br />

Freiheit in Summe” dann, wenn möglichst allgemeine, für alle gleiche Prinzipien festgeschrieben<br />

werden. <strong>Die</strong> Kombination von „möglichst allgemein” und „für alle gleich” ist dabei<br />

entscheidend: Je konkreter ein Gesetz bestimmte Zielvorgaben formuliert und je mehr Ausnahmen<br />

zugelassen werden, desto mehr leidet die Akzeptanz, desto größer werden die Widerstände,<br />

desto größer wird auch die Fantasie, das Gesetz zu torpedieren, entweder durch<br />

widerrechtliche Umgehung oder durch Versuche, eine Gesetzesänderung oder -ausnahme zu<br />

erreichen. Denn jeder weiß, dass das Gesetz auch anders hätte lauten können. Das Gesetz<br />

wird zum Spielball widerstreitender Interessen, es wird durchlöchert, ausgehöhlt, missachtet.<br />

Es wird eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Lobbyisten und Rechtsanwälte.<br />

Um ein Gleichgewicht zwischen den zwei widerstrebenden gesellschaftlichen Botschaften zu<br />

erreichen, sie <strong>als</strong>o „gleichlaut” zu machen, müssen wir sie auch gesetzlich in gleicher Weise<br />

verankern. Der Grundsatz von der persönlichen Entfaltung im Grundgesetz muss ein ebenbürtiges<br />

Gegengewicht in der Festsetzung von Grenzen bekommen – im Grundgesetz. Auf<br />

diese Weise verankern wir dort unser erweitertes Bild vom Menschen, welcher einer Begrenzung<br />

in der Maßlosigkeit bedarf. Das ist die konsequente Ausgestaltung des liberalen Menschenbildes,<br />

nach dem die Freiheit des Einzelnen ihre Grenzen in der Freiheit der anderen<br />

findet.<br />

Im nächsten Abschnitt werden wir diese Grenzen auf der Basis liberaler Grundsätze formulieren.<br />

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